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#2
Rohrnetzmeister
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14.02.2010
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Rohrnetzmeister
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AW: fristlose Kündigung DSL/Telefon Vertrag durch 1&1
5.6
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für 1&1 insbesondere dann vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine der in den Ziffern A. 4. und 6. geregelten Pflichten verstößt, bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät, bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät.
AW: fristlose Kündigung DSL/Telefon Vertrag durch 1&1
Zitat von Hardwaremensch
Schlechte Idee.
Stimmt! Könnte weitreichende Folgen haben. Inkasso, Rechtsanwalt, Eintrag in Schuldnerlisten, 1und1 könnte solche Daten an andere Unternehmen weitergeben, dann gibts Nirgends mehr DSL.