Ich wurde folgendes gefragt und wusste keine rechte Antwort, vielleicht könnt ihr ja helfen:
Eine frisch gegründete Studenten 4er WG möchte sich günstig mit Internet versorgen. Einfache Sache, sollte man meinen, einen passenden Tarif ausgesucht, einen WLAN Router aufgestellt, einer macht den Vertrag mit dem Anbieter, die anderen beteiligen sich an den Kosten.
ABER:
Verbieten nicht die AGB's der meisten Anbieter einen Weiterverkauf / eine Untervermietung des Anschlusses? Falls ja - fällt "einer zahlt, die anderen beteiligen sich an den Kosten" unter diese Regelung?
Wie sieht es mit der Störerhaftung aus? Wenn plötzlich jemand behauptet, über den Anschluss seien Raubkopien gesaugt worden oder andere illegale Dinge passiert - wie kann man auseinanderhalten, wer aus der WG das verbockt hat?
Wie sieht es mit der Vertragslaufzeit und der Verweildauer in der WG aus? Verträge laufen meist über intial 2 Jahre und werden dann jährlich verlängert. Was, wenn der Vertragsinhaber ausziehen will - weil er vielleicht schon nach einem halben Jahr keinen Bock mehr auf das Studium, die UNI, die Stadt, die WG oder was auch immer hat?
Natürlich könnte man die WG wie ein Mehrfamilienhaus angehen: Jedes Zimmer bekommt seinen eigenen Router, jeder Bewohner hat einen eigene Vertrag. Nur - das wird teuer. Zu teuer für Studis. Und das Problem mit der Vertragslaufzeit ist auch nicht gelöst.
Ideal wäre in etwa:
Der Vermieter der WG macht den Vertrag mit dem Internetprovider, darf aber gegen Kostenbeteiligung die WG Bewohner den Anschluss nutzen lassen.
Das würde sowohl das Laufzeit wie auch Problem des (dann nicht mehr) verbotenen Weiterverkaufs lösen.
Jeder WG Bewohner bekommt seine eigene IP Adresse oder eine anderweitige eindeutige Kennung, über die sich im Zweifelsfall feststellen lässt, wer Mist gebaut hat, und wer nicht.
Das würde das Problem der Störerhaftung lösen.
Gibt es solche Angebote? Ich habe bislang leider nichts dergleichen finden können.
Falls nicht - wie machen WG's das? Augen zu und durch, in der Hoffnung, dass weder die Anbieter den potentiellen AGB Bruch mitbekommt noch je jemand illegale Tätigkeiten über den Anschluss reklamiert?
Übrigens: Eine UMTS Stick oder UMTS WLAN Router mit einem günstigen Tarif von einem Discounter wäre ggf. eine Lösung - wenn die UMTS Abdeckung in der Bude nicht so grotten schlecht wäre ...
Hallo, meine Empfehlung lautet wie folgt: der Vermieter stellt den DSL-Anschluß zur Verfügung. Die Studis können Internet via WLAN als Gast (Zugang wird im Router Fritzbox eingestellt) nutzen. Hiermit ist nachvollziehbar wer evtl "Scheiss gebaut hat. Denke mal, der Vermieter könnte die Nutzungsgebühr in die Miete integrieren und damit ist das Problemchen gelöst. VG lennyd53
@lenny: Darauf lässt sich doch kein Vermieter ein... Verträge für die Mieter abschließen. Sowas hab ich noch nie gehört.
@FRAC: Das "Problem" hört man öfter, dabei gibt es doch eigentlich kein Problem.
Alle Studenten-WGs, die ich kenne, regeln das so: einer schließt den Vertrag ab, die anderen beteiligen sich an allen anfallenden Kosten. Das war's.
Wenn man nun in einer WG wohnt, wo man den anderen Mitbewohnern nicht ausreichend vertrauen kann (oder will) und Absprachen a la "wir saugen keine illegalen Inhalte!" nicht greifen (sollten), dann setzt man einen kleinen, privaten, zusätzlichen Vertrag auf, in dem sich alle Beteiligen zu ausschließlich legalem Verhalten verpflichten (das erhöht die Hemmschwelle) und man vergibt im Netzwerk für die einzelnen Geräte feste IPs mit eindeutig zuordbaren Namen, sodass im Zweifel strafrechtlich nachvollziehbar ist, wer Mist gebaut hat (das erhöht noch mal die Hemmschwelle, etwas Illegales zu saugen).
Ansonsten gilt ja (soweit ich weiß): ein Geschädigter muss genau dir nachweisen, dass du den z.B. illegalen Inhalt runtergeladen hast und nicht vllt. irgendwer anderes. Es ist also nicht mehr so wie zu den Anfangszeiten des DSL, wo der Anschlussinhaber grundsätzlich haftbar gemacht wurde. Das Risiko für den Anschlussinhaber ist also auch dementsprechend klein bis nicht vorhanden.
Leider gehen beide nicht auf das Verbot der Untervermietung eines Anschlusses in den AGBs der Provider ein.
@Schrippe: Ja, es ist nicht mehr so wie in den Anfangszeiten des DSL - leider. Es ist nämlich viel schlimmer! Der Nachweis einer Straftat endet mit dem Ermitteln der IP des Anschlusses, von dem die Straftat ausging. Und das ist die IP des Anschlussinhabers. Verträge aufsetzen, interne IP's fest vergeben, ggf. Gast-WLANs einrichten, das alles erhöht vielleicht die Hemmschwelle - inwieweit das rechtlich relevant ist, erscheint mir fraglich.
Ob man den WG Mitgliedern trauen kann ist völlig offen - die WG wird gerade ganz frisch vom Vermieter zusammengestellt. Und der kann auch niemandem hinter die Stirn schauen.
Das Studies sich um solche Formalien keinen Kopf machen, kann ich mir gut vorstellen. Das Risiko ist sich richtig Ärger einzuhandeln ist jedoch ziemlich groß.
Blöd, das die Provider hier keine vernünftigen Angebote machen .
und man vergibt im Netzwerk für die einzelnen Geräte feste IPs mit eindeutig zuordbaren Namen, sodass im Zweifel strafrechtlich nachvollziehbar ist, wer Mist gebaut hat (das erhöht noch mal die Hemmschwelle, etwas Illegales zu saugen).
Wenn das so einfach wäre, ohne gemanegten Gateway oder internen Proxyserver mit entsprechenden Logfiles kannst Du da gar nichts nachvollziehen. Oder kennst Du einen Standard Heim Router der Ports, Webaufrufe etc. logt diese mit Datum Uhrzeit den internen IP-Adressen zuordnet und dann noch ewig speichert, ich nicht, aber ein Tipp wäre hier nicht schlecht.
@Frac, es geht wohl nur auf Vertrauensbasis, ich kenne die AGBs im einzelnen nicht so genau, aber eine Weitervermietung ist wohl in der Regel ausgeschlossen, aber ist eine WG nicht auch so etwas wie eine kleine Familie?? Liegt nicht ein gemenisamer Haushalt vor, das würde zumindestens diesen Teil entkräften. Was den illegalen Kram betrifft, so ist man hier nicht gefeit und sicher...ausser jeder hat seinen eigenen UMTS Stick. Mir wäre als Anschlussinhaber jedenfalls nicht ganz wohl dabei.
Ein UMTS Stick geht leider nicht wegen - mobiles Internet ist vor Ort nicht schlecht, sondern schlicht nicht vorhanden
Offen ist auch noch die Frage der Vertragslaufzeit - die WG Bewohner fangen alle gerade erst an zu studieren. Was wenn ausgerechnet der Anschlussinhaber nach kurzer Zeit alles hinschmeißt? Oder einen coolen Platz in einem Wohnheim findet, inkl. Internet? Dann steht er mit einem 2 jahres Vertrag ziemlich dumm da ...
Es gibt auch Verträge ohne Laufzeit, die monatlich kündbar sind (u.a. bei 1&1 und o2, soweit ich weiß). Evtl. sind die ein bissl teurer, da für den Provider schlechter kalkulierbar.
Bei der rechtlichen Situation irrst du, glaube ich. Eine Straftat muss exakt der Person zuordbar sein, der sie vorgeworfen wird. Es reicht bei weitem nicht, lediglich den Anschlussinhaber, über den die Straftat begangen wurde, zu ermitteln. Erst recht nicht, wenn ein Anschluss von verschiedenen Personen genutzt wird (wie in einer Familie oder WG).
Genauso sind Verträge nicht gültig, wenn nicht eindeutig beweisbar ist, welche Person diesen Vertrag nun online abgeschlossen haben soll (z.B. bei irgendwelche Abos).
Die Beweispflicht liegt dazu noch immer beim "Kläger"...
Es tut mir leid deine Ausführungen im Zweifel ziehen zu müssen, aber die Ermittlung der IP-Adresse und die daraufhin erfolgte Ermittlung des Anschlussinhabers reicht bei illegalen Dingen wie Filesharing immer für eine kostenpflichtige Abmahnung aus.
Natürlich kann man dann alle Rechtsmittel ausschöpfen. der Gang zum Anwalt für Internetrecht ist hier dringendst angeraten, aber auch das kostet Geld und wird von keinem Rechtsschutz übernommen, und man ist als Anschlussinhaber verpflichtet illegale Aktivitäten über den Anschluss wirksam zu verhindern.
In diesem Zusammenhang wird immer wieder der Begriff Störerhaftung genannt. Hierzu eine Definition:
Als Störerhaftung bezeichnet man im deutschen Recht die Verantwortlichkeit eines Störers als Handlungsstörer, Zustandsstörer oder Mitstörer. Die Störerhaftung ist durch allgemeine Vorschriften im Bereich des Sachenrechts (§ 1004 BGB) sowie des Verwaltungsrechts geregelt. Nach der Störerhaftung kann derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Das ist pauschal so auslegbar, dass du als Anschlussinhaber erst mal deinen Kopf in der Schlinge hast und schauen darfst, dass du ihn wieder herausbekommst.
Das sehe ich anders. Nicht zuletzt aufgrund etlicher Diskussionen und Belehrungen diverser Anwälte in meinem Bekanntenkreis, die vom Strafrecht bis hin zum Medienrecht alles abdecken.
Es wurde bisher niemand verurteilt, weil jemand anderes mit seinem Anschluss Schindluder getrieben hat (solange er dies nicht aktiv und willentlich untestützt hat).
Siehe dazu das Urteil des BGH vom Januar diesen Jahres: Az. I ZR 169/12 - „BearShare"
Anschlussinhaber haften nicht für den Schindluder anderer, weder (deren eigene) Kinder, noch andere Erwachsene.
Deine Anwaltsbekannten in Ehren, entscheiden tut am Ende der Richter und nicht sie. Der bekannte Anwalt Solmecke hat auch oft eine andere EInschätzung zu Urteilen, geholfen hats nicht.
Mal zum Nachdenken:
Das AG München hat in seinem Urteil AZ.142 C 2564/11 eine Rentnerin wegen Filesharing verurteilt und dies obwohl die gute Frau nicht mal einen Computer hatte.
Das Urteil ist rechtskräftig und wurde vollstreckt.
Die Zeitschrift Chip berichtete auch unlängst über einen Fall bei dem ein Mann verurteilt wurde, obwohl er zum betreffenden Zeitpunkt gar nicht da war.
Kann es sein, dass du einer derjenigen bist, lieber Hardwaremensch, der anderen gerne vorhält, sie sollten keine Amtsgerichtsurteile zitieren, weil die keinerlei grundsätzliche Aussagekraft hätten?
Ich habe ein BGH-(=Bundesgerichtshof!)Urteil zitiert.
Google doch mal durch die Materie und spreche mit Menschen, die Ahnung von der juristischen Seite der Materie haben, dann wirst du feststellen, dass deine angesprochene Störerhaftung in diesen Fällen von den höheren Gerichten (was Amtsrichter so entscheiden ist mir da relativ wumpe, ehrlich gesagt) schon länger als nicht mehr maßgeblich betrachtet wird.
Ein weiteres Beispiel verdeutlicht das ebenfalls:
wird online ein Vertrag oder Abonnement abgeschlossen, bspw. für eine Zeitung, kann der Abonnent behaupten, nicht er, sondern sein minderjähriges und nicht vertragsabschlussfähiges Kind hätte das abgeschlossen/angeklickt - und damit ist der Vertrag hinfällig.
Besteht die Gegenseite auf den Vertrag, muss sie beweisen, dass nicht das Kind auf "Vertrag abschließen" geklickt hat, sondern der zum Vertragsabschluss fähige Erwachsene.
Und das wird nun mal schwierig, da in der Regel die Gegenseite nicht daneben gesessen hat, um das zu beweisen...
Und bevor nun wieder Ausflüchte kommen: ich hab sowas am eigenen Leib erlebt und das Prozedere durch, es ist so. 100 %ig.
Und genauso sicher ist das mit dem WLAN - niemand muss für etwas gerade stehen, was er nicht getan hat und was ihm nicht eindeutig nachweisbar ist (auch wenn Amtsrichter das vllt. noch manchmal anders sehen). Das ist die (juristische) Sichtweise von vor 10 Jahren, die inzwischen schlicht überholt ist, was auch die (höheren) Gerichte schon mitbekommen haben.
Zum Glück stützen deutsche Gerichte (zumindest die über den AGs) ihre Urteile nicht auf Indizien, sondern auf Tatsachen. In diesem Zusammenhang käme die "Störerhaftung" quasi einer "Sippenhaft" gleich und dass das nicht geht, hat - wie gesagt - der BGH bereits entschieden.
Die Rentnerin aus München hätte also bloß die nächst höhere Instanz anrufen müssen...
Kann nicht nur sein, ist so. Sollte dir vor Augen führen, dass deine allgemeine Einschätzung der Dinge falsch ist. Es ist an jedem Amtsgericht zu urteile was geschieht.
Und zum "nächst höhere Instanz anrufen", das hätte ihr Anwalt, der von mir erwähnte Solmecke, wohl durchaus getan, wenn es Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
Aber du willst ja von haus aus immer nur das glauben, was du für richtig hältst. Damit ist das Thema für mich erledigt
- einer schliesst den DSL-Anschluss ab
- die anderen beteiligen sich an den Kosten.
Fraglich ist für mich folgendes:
Ich teile mit den Mitbewohnern in der WG einen Teil meiner Privatsphäre. Ggf. das Bad, den Kühlschrank etc. Dazu gehört eine gewisse Vertrauensbasis, die (zumindest dem ersten Anschein nach) auch Basis für die Entscheidung sein sollte, miteinander in der WG leben zu wollen.
und für die Internetnutzung langts nicht? schade. und dann würd ich mir überlegen, ob ich mit Personen, denen ich den verantwortungsvollen Umgang damit nicht zutraue, meinen Kühlschrank und mein Bad teilen wollen würde.
Alternativ könnt ihr außerdem anfragen, ob nicht noch mehr Leitungspaare in die Wohnung führen und sich der/die Kandidat/in, der/dem nicht vertraut wird, eine eigene Leitung zulegen muss. Ob das dann aber für das Klima innerhalb der WG gut ist, wage ich zu bezweifeln.
Aber du willst ja von haus aus immer nur das glauben, was du für richtig hältst.
Haha!!!
Das sagt genau der Richtige!
AG-Urteile zitieren (was anderen regelmäßig vorgeworfen wird) und ein halbes Dutzend Juristen und den BHG als dumm und irrend bezeichnen.
Das sind mir die liebsten Schwätzer....
@Hardwaremensch:
Dein o.a. Amtsgerichtsurteil "zum Nachdenken" kannst Du in der Pfeife rauchen oder zum Feueranschüren verwenden. Das Urteil behandelt einen Einzelfall (nämlich genau den zwischen den dort genannten Kläger und Beklagten), hat sonst keinerlei nachhaltige (etwa gesetzgeberische) Wirkung und ist deshalb als Referenz völlig unbrauchbar (wie jedes andere je gefällte Amtsgerichtsurteil). Jedes andere Gericht (sogar dasselbe) könnte in einem vermeintlich gleichen Fall anders entscheiden.
Sehr gut, Scolopender, das zeigt mir, dass du es kapiert hast.
Eine pauschale Aussage, dass einem nichts passieren kann als Anschlussinhaber ist also auch gemäß deiner Äußerung falsch, da jedes Gericht, auch das gleiche, in einem vermeintlich anderen Fall anders entscheiden kann, zu deinen Gunsten oder aber auch dagegen.
ich liebe diese Debatten um Recht haben und Recht bekommen. Es bringt uns nicht weiter, weil im Falle eines Falles es von zuvielen Faktoren abhängt ob man sein Recht auch bekommt.
Mich hat wagnerDs Beitrag nachdenklich gestimmt und er hat auch Recht, wer Bad und Kühlschrank und wer weiß was noch teilt, sollte auch seinen Netzzugang teilen können...