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Bereitstellung neuer Anschluss 1&1

1Antworten
  1. #1
    Avatar von ChrisP
    ChrisP ist offline
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    Standard Bereitstellung neuer Anschluss 1&1

    Hallo,
    wir haben ein neues Haus gekauft. Der jetzige Eigentümer ist bei der Telekom. Er verlässt das Haus zum 31.10.14, hat den Vertag gekündigt, hat allerdings noch Restlaufzeit bis zum 4.4.15.
    Wir beziehen das Haus zum 1.11.14 und haben bei 1&1 den DSL Anschluss beantragt. Als Schaltungstermin wurde uns jetzt der 7.4.15 genannt, da der Vertrag des vorigen Eigentümers noch solange besteht.

    Fragen:
    - muss der Anschluss wirklich solange blockiert bleiben, obwohl der Alt-Eigentümer ihn nicht mehr benutzt?
    - ich habe gehört, dass Anbieter verpflichtet sein sollen, innerhalb einer deutlich kürzeren Zeit einen Neuanschluss bereitzustellen. Ist das so?

    Für jede Antwort, Hinweis oder Tipp bedanke ich mich schon mal.

    Chris

  2. #2
    Avatar von Schrippe
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    Schrippe ist offline

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    Standard AW: Bereitstellung neuer Anschluss 1&1

    Moin!

    Ob und welchen Vertrag dein Vormieter/Vorbesitzer hatte und welche Laufzeit dieser noch hat, braucht dich nicht zu interessieren.

    Der Vertrag läuft auf den Vorbesitzer und nicht auf dich.

    In solchen Fällen muss man beim Anbieter seiner Wahl eine Meldebescheinigung vorlegen und erklären, dass nicht mehr Herr XY hier wohnt, sondern man selber. Damit kann der Anbieter dann beim Netzbetreiber die Freimachung des Ports veranlassen, sodass ihr euren eigenen Anschluss beim Anbieter eurer Wahl zu sofort bekommen könnt.

    Natürlich sollte bedacht werden, dass dieser zusätzliche bürokratische Schritt einige Tage in Anspruch nehmen kann und wird. Also nicht meckern, wenn 1&1 nicht zum 1.11. schaltet, sondern bissl später.

    Zu deiner zweiten Frage:
    Was du wahrscheinlich meinst ist, dass im Zuge eines Umzuges des Anschlusses von Adresse A nach Adresse B oder der Portierung einer (Handy-)Rufnummer nur noch maximal 1 Tag vergehen darf, an dem man nicht erreichbar ist.
    Für die Einrichtung eines Neuanschlusses gibt es eine solche gesetzliche Vorgabe m.W.n. nicht.


    Grüße,
    Julian

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