Moin,
Wir ziehen überraschend nächsten Monat um und ich muss mich in dieser schweren Zeit wieder um die Internetangelegenheit kümmern (Gott steh mir bei). Jetzt sieht das 2play angebot von Unitymedia ganz gut aus, hab aber eine Frage:
Wenn für 2play kein Kabelanschluss notwendig ist (wie UM behauptet), kann der dann auch über Telefonleitung abgerufen werden? Wir haben zwar einen Kabelanschluss in der neuen Wohnung, aber da könnten dann doch Zusatzkosten wegen dem Kabelanschluss/vertrag/wasauchimmer hinzukommen, oder nicht?
Danke für euer Mithilfe.
Ok, Es geht nicht nicht über Telefon hab ich jetzt erfahren, aber:
Welches Equipment kann ich vom alten Telefon DSL System übernehmen? Mein alter Router? Ändert sich nur das Kabel von der Multimediabox zum Router?
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#3
chk
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AW: 2play über Telefonleitung?
Den alten Router kannst du evtl. weiterverwenden, ob das Sinn macht, ist eine andere Frage. Auf jeden Fall brauchst du zusätzlich zum "Alten" Router ein UM-Modem bzw. UM-Router mit eingebautem Kabelmodem.
Aha,
Jetzt ist der Mietvertrag da, und da ist Kabelfernsehen mit in den Nebenkosten drin.
Versteh ich das richtig;
Wenn ich 2play benutze kann ich das Kabelfernsehen nicht mehr beziehen, da ich den Anbieter wechseln muss? Kann also nicht 2play von UM beziehn und Kabel-TV vom Anbieter meines Vermieters?
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#6
Schrippe
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AW: 2play über Telefonleitung?
An einer Adresse versorgt immer nur ein Kabelanbieter.
D.h. das Kabel-TV von deinem Vermieter wird genauso über UM kommen wie du dein Internet+Telefon von UM beziehen möchtest.
Um Internet+Telefon über Kabel zu nutzen ist ein Kabel-Modem nötig. Dein normaler DSL-Router taugt maximal für WLAN (falls der UM-Router das nicht kann), es muss aber in jedem Fall hinter der Kabel-Dose in der Wand erstmal ein Kabel-Modem kommen, erst dann andere Hardware...
Sooo viele Kabelnetzbetreiber gibt es nun auch wieder nicht. Normalerweise sollte auch dein Kabelfernsehbetreiber Unity sein
Auch wieder wahr, bin in Hessen.
Zitat von Schrippe
An einer Adresse versorgt immer nur ein Kabelanbieter.
D.h. das Kabel-TV von deinem Vermieter wird genauso über UM kommen wie du dein Internet+Telefon von UM beziehen möchtest.
Um Internet+Telefon über Kabel zu nutzen ist ein Kabel-Modem nötig. Dein normaler DSL-Router taugt maximal für WLAN (falls der UM-Router das nicht kann), es muss aber in jedem Fall hinter der Kabel-Dose in der Wand erstmal ein Kabel-Modem kommen, erst dann andere Hardware...
Aha, bedeutet, wenn ich 2play beziehe, kriege ich trotzdem Kabel TV, das dann über Nebenkosten abgerechnet wird. Heißt ich zahle trotzdem nur für 2 play an UM und Kabel-TV Fernsehen dann an den Vermieter.
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#8
Hardwaremensch
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AW: 2play über Telefonleitung?
Zitat von Weekend Gamer
Aha, bedeutet, wenn ich 2play beziehe, kriege ich trotzdem Kabel TV, das dann über Nebenkosten abgerechnet wird. Heißt ich zahle trotzdem nur für 2 play an UM und Kabel-TV Fernsehen dann an den Vermieter.
Korrekt. So läuft das auch bei mir. Kabelfernsehen ist in der Miete mit drin, ich zahle nur KabelInternet
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#10
Schrippe
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AW: 2play über Telefonleitung?
Wenn du in deiner Wohnung noch keine Multimedia-Dose hast (also eine mit 3 Antennenanschlüssen), dann kommt ein Techniker, ersetzt die alte Antennendose (mit 2 Anschlüssen) durch eine Multimedia-Dose und schließt auch noch das Kabelmodem bzw. -router an und prüft, ob das Signal ankommt. Somit ist es dann eingerichtet und du kannst sofort Internet und Telefon nutzen.
Wenn du in deiner Wohnung noch keine Multimedia-Dose hast (also eine mit 3 Antennenanschlüssen), dann kommt ein Techniker, ersetzt die alte Antennendose (mit 2 Anschlüssen) durch eine Multimedia-Dose und schließt auch noch das Kabelmodem bzw. -router an und prüft, ob das Signal ankommt. Somit ist es dann eingerichtet und du kannst sofort Internet und Telefon nutzen.
Mein Vermieter bittet um Genehmigung bei der Installation von "bidirektionalen Diensten" am Kabelanschluss. Deshalb frage ich. Das klingt so, als ob das dazu gehört. Ich verändere ja die Steckdose, dass Upload ermöglicht ist.
Du teilst deinem Vermieter mit, dass du Internet+Telefon über UM erhalten wirst und dazu der "Einbau" einer Multimedia-Dose notwendig ist, den ein Techniker von UM ausführen wird.
Wenn er Einwände haben sollte, kann er die dann äußern - aber da Telefon+Internet nicht vom Vermieter verwehrt werden können und du freie Anbieterwahl hast, kann, wird und darf er nichts dagegen haben...