Vertragsrechtliche Fragestellungen DSL-Vertrag

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  1. #1
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    Standard Vertragsrechtliche Fragestellungen DSL-Vertrag

    Hallo !

    Nehmen wir an, User ( U.), hätte einen Vertrag mit Provider ( P.):
    Vertragstitel lautet " DSL 16.000 Flat & Telefonflat "
    Technische Angaben sind dann : 16.000 Kbit downstream, 1000 Kbit upstream.*

    * = Alle Angaben sind "bis zu " - Leistungen.
    ---------------------
    Damit hat U. aber ein Problem; ihm ist klar, dass kein Provider rund um die Uhr eine fixe Datenrate garantieren kann, weil das technisch unmöglich ist.
    Aber er weiss aus durchgehender Erfahrung von 4 Jahren mit P., dass P.ihm im Mittel 13.000 Kbit downstream und 800 Kbit upstream geliefert hat und zusätzlich gute Ping-Werte, echte Ausfallzeiten hat U. nicht wahrgenommen. Knapp 4 Jahre lang also vorbildlich gut !

    Nun spielte aber die Natur nicht mit, Überschwemmungen in der Umgebung beschädigten Verteilerkästen. Der Schaden wurde augenscheinlich schnell behoben.

    U. stellte aber nach Beseitigung der Schäden fest, dass plötzlich Aufbau von Webseiten gefühlte Ewigkeiten dauerten, Gespräche mit Verwandten über Sprachsysteme wie Teamspeak oder Skype wurden zur Tortur, das Spielen eines Onlinegames ( des einzigen das U. spielt ) war ab sofort unmöglich wegen sekundenlanger Verzögerungen und kompletten Verbindungsabbrüchen, eigenständige Resets des Routers ( was natürlich auch immer einen kompletten Verbindungsabbruch zur Folge hat ) bis zu 50 Stück innerhalb von 24 Stunden. U. fragte daraufhin Helfer um Rat.
    Analyse über Webseitentools ( pingtest.net & Speedtest.net ) offebarten dann Hässliches.
    Um gleich zu betonen : Der Helfer von U. weiss, das Java-applets in Webseiten zur Geschwindigkeits- u. Qualitätskontrolle keine Genauigkeitswunder sind und es geht auch nicht um 15 Kilobyte.... .

    Helfer hat ein kleines Protokoll angefertigt. Gemessen wurde über einen Zeitraum von 45 Tagen, tgl. um 12 Uhr, 18 Uhr und 00 Uhr.Zum Messzeitpunkt liefen keine Telefonate, keine Games, und einzig der Browser hatte Internetzugriff. Ach ja - PC & Router sind ganz normalüber LANkabel verbunden -KEIN WLAN !

    Als Durchschnittsergebnis aus diesen 135 Messungen ergab sich :

    - downstream 1450 Kbit
    - upstream 212 Kbit
    - ping 157 ms
    - jitter 31 ms
    - packet loss 17 %


    Der Umstand dieser sehr nachteiligen Verbindungsqualität wurde dem Support von P. mitgeteilt.
    P. reagierte mehrfach mit Messungen " on the fly " und U. wurde mehrfach mitgeteilt " mit den Leitungen ist Alles Okay ". Aber selbst die Telefonate mit dem Support ( Telefon ist ja VOIP ) wurden mehrfach unterbrochen und es ist dem technischen Support von P. wohl doch klar geworden, dass eine Einzelmessung auch wenn sie " gut " war kein Gesamtbild abliefert.

    Der Support von P. reagierte dann damit, dass dem U. durch einen beauftragten Techniker eine neue " Box " geliefert und installiert wurde. Bei der Installation zeigte der Techniker dem U. dann die Funktionsfähigkeit des neuen Routers anhand seines Messgerätes. Dabei fiel dem U. dann auf, dass auf dem Monitor des Techniker-Laptops neben den Kundendaten auch stand

    " DSL 6000 ".

    Den Techniker befragt ergab zur Antwort : " Ja, das wäre ja auch ein Vertrag über DSL 6000 ".

    Tatsache ist aber - der U. hat einen gültigen Vertrag mit P. über DSL 16.000 und bezahlt diesen auch.
    U. hat den Techniker darauf hingewiesen, dass kein Vertrag über DSL 6000 bestünde, sondern über DSL 16.000.
    Techniker hat dann gesagt, er werde mal Telefonieren und hat dazu die Wohnung des U. verlassen, sodass U. nicht mithören konnte, was gesprochen wurde.
    Nach dem Telefonat hat Techniker dem U. dann mitgeteilt, dass

    " der Vertrag von P. in ein DSL 6000 gewandelt wurde, weil P. die Leistung von DSL 16.000 nicht erbringen könne wegen der schlechten Leitungen ".

    FRAGE dazu nun : Kann ( oder darf ) ein Provider ohne den Kunden zu fragen oder ihm auch nur eine Mitteilung darüber zukommen zu lassen, den Dienstleistungsvertrag einseitig ändern ?
    - Sowohl Helfer als auch U. halten eine Wandlung in Form einer Herabstufung von nominell 10.000 Kbit schon für einen wesentlichen Vertragsbestandteil.

    Diese Herabstufung ist nun seit dem 25.10 aktiv, hat allerdings keinerlei Besserung gebracht, die Verbindungsqualität ist im Mittel immernoch so schlecht wie die Oben stehenden Durchschnittswerte.
    Erwähnt sei, dass P.im Besitz einer Einzugsermächtigung ist und heute den Tarifpreis für ein DSL 16.000 abgebucht hat.......

    U. hat bei der Vertragshotline von P. angerufen und gesagt, dass er mit dem beschriebenem Verfahren nicht einverstanden sei. U. erklärte, dass er zu einer Vertragsänderung nicht befragt wurde, kein Einverständnis gegeben hätte.
    U. bot folgende Lösungen an :

    - Umgehende Schaltung eines funktionierenden DSL 16.000
    - Sollte dies nicht möglich sein, dann aber auch nur den Preis eines DSL 6000
    - oder sofortige Vertragsbeendigung ohne weitere kosten für U.


    Support-Antwort ( wörtlich - Helfer hat mitgehört ) : " Sie brauchen sich nicht so anzustellen, Vertrag ist Vertrag und der muss bis zum Ende bezahlt werden. Ne vorzeitige Kündigung oder vertragsentlassung - Soetwas gibt es nicht, auf widerhören "
    - Damit beendete der Supporter die Gesprächsverbindung.
    Muss U. sich das tatsächlich genau so gefallen lassen ? U. sagt selbst dazu, dass ein Provider auch nicht bessere Verbindungen herbeihexen kann ( obwohl sie mal existent waren 4 Jahre lang ) - aber das Verhalten dann findet er nicht akzeptabel.

    Sorry für WOT, aber ich versuche einem körperbehinderten Menschen zu helfen, für den das Medium Internet für kommunikation und Sozialkontakte sehr wichtig ist.

    Was kann U. tun ?
    -Schriftlich die Situation nocheinmal erklären und um sofortige Abhilfe durch eines der drei von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen bitten
    - oder gleich zum Rechtsanwalt damit ?

    LG und Danke für Ratschläge !

  2. #2
    Avatar von fribous
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    Standard AW: Vertragsrechtliche Fragestellungen DSL-Vertrag

    Hallo

    Es gibt keinen Vertrag der DSL 16000 Garantiert. Es gibt nur Verträge bis zu 16000 kbit/s. Die Bezeichnung DSL16000 beschreibt nur Tarifmerkmale bzw. das in diesem Tarif max. DSL 16000 Möglich ist. Es gibt aber keine Garantie das man das bekommt.

    Was man machen kann, ist vielleicht in einen Vertrag heruntergestuft zu werden bis zu 6000 kbit/s. Kommt darauf an ob das Verfügbar ist oder ob der Anbieter so etwas macht.

    Ja, der Anbieter kann Leitungen/Geschwindigkeiten herunterstufen wenn damit die Leitung Stabil läuft. Der Vertrag wird Trotzdem erfüllt. Es kann nur die Geschwindigkeit bereitgestellt werden, die Verfügbar/Machbar ist.

    Es kann sich immer mal was ändern, damit muss man als Kunde leben.

    Gruß fribous

  3. #3
    Avatar von DerDa
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    Standard AW: Vertragsrechtliche Fragestellungen DSL-Vertrag

    Zitat Zitat von fribous
    Hallo

    Es gibt keinen Vertrag der DSL 16000 Garantiert.
    -> Habe ich auch nicht geschrieben !

    Es gibt nur Verträge bis zu 16000 kbit/s.
    -> Habe ich geschrieben !

    Die Bezeichnung DSL16000 beschreibt nur Tarifmerkmale bzw. das in diesem Tarif max. DSL 16000 Möglich ist. Es gibt aber keine Garantie das man das bekommt.
    -> Habe auch nichts von einem Garantieverlangen oder Garantiebestehen geschrieben.

    Was man machen kann, ist vielleicht in einen Vertrag heruntergestuft zu werden bis zu 6000 kbit/s. Kommt darauf an ob das Verfügbar ist oder ob der Anbieter so etwas macht.
    -> Genau das hat der Provider getan - so habe ich geschrieben; allerdings ohne jede Nachfrage ob dem Kunden das so recht ist und ohne Benachrichtigung an den Kunden, dass es gemacht wurde.

    Ja, der Anbieter kann Leitungen/Geschwindigkeiten herunterstufen wenn damit die Leitung Stabil läuft.
    -> Tut sie aber nicht - auch das habe ich geschrieben. Immernoch zwischen 20 und 50 automatische Neuverbindungen der Easybox 803A innerhalb 24 Stunden, Paketverluste bis hin zu 80% in Spitzen. Testaufruf dieses Forums um 21:30 gelang erst beim 7. Versuch und da hat das Laden der Seite 9 Minuten gedauert - kein Wunder bei einem downstream von 18 Kb und upstream von 7 Kb - Dieser Wert wurde in der Easybox zur Verbindungsleistung angegeben.

    Der Vertrag wird Trotzdem erfüllt. Es kann nur die Geschwindigkeit bereitgestellt werden, die Verfügbar/Machbar ist.
    -> also wäre 1 bit pro Minute immernoch in der Vertragserfüllung zum Preis einer 16.000 kb/sec - Verbindung ?

    Es kann sich immer mal was ändern, damit muss man als Kunde leben.
    Nun gut - das ist Deine Meinung, die akzeptiere ich.

    Gruß fribous
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  4. #4
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    Standard AW: Vertragsrechtliche Fragestellungen DSL-Vertrag

    Solange vertraglich keine Mindestbandbreite festgelegt wurde erfüllt jede Geschwindigkeit den Vertrag. Wurde eine Mindestbandbreite angegeben und diese wird nicht erreicht steht dem Provider das Recht zur Nachbesserung zu. Das Gleiche gilt für die Abbrüche und sonstigen Probleme. Allerdings würde ich mich nicht mit der Hotline rumärgern, sondern eine schriftliche Meldung an den Kundenservice senden.

    Reagiert der Provider darauf nicht besteht die Möglichkeit eine Frist zur Behebung des Mangels (und zwar eines wirklichen Mangels) zu setzen. Dies dann per Einschreiben. Als ausreichende Frist gilt ein Zeitraum von 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens. Vergeht diese Frist ohne Reaktion oder Besserung, so steht einem das Recht zur Kündigung nach §314 zu.

    Auch hier gilt folgendes zu beachten: Sind die Probleme auch nur kurzzeitig beseitigt, so ist dennoch die im Schreiben gesetzte Frist hinfällig und muss neu gesetzt werden.

  5. #5
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    Standard AW: Vertragsrechtliche Fragestellungen DSL-Vertrag

    Hallo DerDa

    Ich habe es nur geschrieben, wie es ist. Da musst du meinen Beitrag nicht zerpflücken und jedes einzelne Wort auf die Goldwaage legen!

    Interessieren würde mich z.b. welcher Anbieter das ist und wie lange der Vertrag noch läuft. Ist es ein Vertrag mit oder ohne Mindestlaufzeit.

    Wenn der Anbieter es Tatsächlich nicht hinbekommt den Anschluss Stabil zum laufen zu bringen, hilft wohl Tatsächlich nur die schon von Hardwaremensch beschriebene Fristsetzung. Wir haben solche ähnlichen Situationen schon mehrfach Hier gehabt, das kann sehr Zermürbend sein.

    Sollte nach den 14 Tagen der Anschuss nicht Zufriedenstellend laufen, kündigst du.

    Gruß fribous

  6. #6
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    Standard AW: Vertragsrechtliche Fragestellungen DSL-Vertrag

    Moin DerDa!

    Dass am 25.10. der Grundpreis für den 16K-Tarif abgebucht wurde kann daran liegen, dass im Nachhinein abgebucht wird, dass also am 25.10. für den Zeitraum September bis Oktober berechnet wird. Dann würde die Umstellung auf den 6K-Tarif in der Rechnung erst im November sichtbar, wäre aber korrekt.
    Das kannst du recht einfach und schnell prüfen, denke ich.

    Sollte das nicht zutreffen, wäre mit dem Provider zu klären, dass zu viel abgebucht wurde und dies mit der kommenden Rechnung verrechnet wird. Das sollte aber eigentlich kein Problem darstellen.


    Zu dem eigentlichen Problem:
    du hast ja selber schon alles erklärt und eingesehen. Abgeschlossen wurde ein 16K-Vertrag. Solange dein Provider also keine Mindestbandbreite garantiert gitl der Vertrag erfüllt, solange mindestens 384 KBit im Downstream verfügbar sind (ab da geht man von "Breitband", also DSL aus).

    Wenn nun nach der Überschwemmung die Leitung derart einbricht, wird wohl irgendwo auf dem Weg vom Verteiler zur Wohnung noch ein Schaden vorliegen. Leider buddelt kein Provider für einen Kunden die ganze Leitung aus und verlegt diese neu.

    Was bleibt dir?
    Der Weg den Hardwaremensch vorgeschlagen hat (Fristsetzung von 10 Werktagen oder 14 Tagen mit Benennung des Mangels, Aufforderung der Beseitigung und Einschreiben+Rückschein mit Hinweis zur außerordentlichen Kündigung nach §314 BGB) oder durch Hartnäckigkeit (und ein bissl Glück beim Hotline-Gegenüber) Techniker-Einsätze bewirken, die den Anschluss wieder auf ein erträgliches Maß verbessern. Und natürlich die Anpassung des Tarifs an die aktuellen Geschwindigkeitsgegebenheiten.

    Ein Wechsel wird wahrscheinlich wenig bringen, da ja augenscheinlich das Problem auf der Leitung liegt und ein anderer Provider auch nur dieselbe Leitung nutzt...


    Grüße,
    Julian

  7. #7
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    Standard AW: Vertragsrechtliche Fragestellungen DSL-Vertrag

    Hallo DerDa.

    a) scheinst du dich ja technisch schon mit dem Zustand deiner Leitung befasst zu haben und darüber Bescheid zu wissen, was vermutlich zur Verfügung gestellt werden kann.
    b) wie der Titel schon sagt: "Vertragsrechtliche Fragestellungen..." --> ein vernünftiger Jurist würde hier zunächst immer sagen "es kommt drauf an". Alles andere ist wenig aussagekräftig und kann ggf. (ach ja, da hast du ja durch deinen "angenommenen Fall " schon vorgebeugt) sogar gegen das RBerG verstoßen.
    c) Die Frage ist für mich: Worauf willst du hinaus? Willst du es einfach nur ganz genau wissen? dann konsultiere einen Anwalt. Nur der wird dir hier wirklich für Deinen Fall verbindliches sagen können. Hier wirst du eher Hilfe in technischer Hinsicht und/oder im vernünftigen Umgang mit "P" erhalten können.

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