Eifel-Net Kündigung

6Antworten
  1. #1
    Avatar von ChanGES
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    Standard Eifel-Net Kündigung

    Hallo,

    Ich bräuchte Euren Rat. Ich habe vor 2 Wochen eine Kündigung wegen Umzugs an die eifel-net GmbH geschickt mit Einschreiben-Rückschein. Rückschein ist schon angekommen (Datum 26.06.).
    Laut deren AGB ist ein Umzug kein wichtiger Kündigungsgrund. Außer die Leistung kann nicht mehr erbracht werden. Meine Kündigung lautet wie folgt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund eines Umzuges kündige ich hiermit meinen CuDSL-Vertrag zum 30.09.2015.
    In meinem neuen Wohnort in **** kann ich auf Ihre Infrastruktur nicht mehr zugreifen. Nach meinen Recherchen ist auch kein Ausbau dort geplant. Somit ist ein Leistungshindernis nach § 5 in den AGB gegeben. Ich verweise auch auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46, Absatz 8. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten wird eingehalten. Somit entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung zum oben genannten Termin.

    Als Antwort bekam ich eine E-Mail worin steht,
    "hiermit bestätigen wir Ihre Kündigung vertragsgemäß zum 15.01.2016." "Sobald wir Ihre amtliche Anmeldebestätigung des neuen Wohnortes erhalten haben wird Ihre Kündigung unter Einbehaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist wirksam. Sie erhalten danach eine korrigierte Kündigungsbestätigung." ..."Bitte versäumen Sie nicht, uns im Falle eines Umzugs Ihre neue Anschrift mitzuteilen, da wir ansonsten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet sind, Ihre Anschrift kostenpflichtig zu ermitteln. Die letzte Berechnung der monatlichen Grundgebühr erfolgt zum 01.01.2016 da dies immer im voraus berechnet wird.
    Die letzte Berechnung der Telefonkosten erfolgt zum 01.02.2016, da diese immer im Folgemonat abgerechnet werden.
    Zusätzlich zu der Grundgebühr werden im letzten Nutzungsmonat noch € 19,90 für die Kündigung der Teilnehmeranschlußleitung gem. Vertrag fällig."

    Nun meiner Lage: Wenn ich im September erst umziehe und somit meinen Wohnsitz ummelde müsste ich nach deren Aussage nochmals 3 Monate weiterzahlen?? Das kann doch nicht sein? Ich würde denen wie geschrieben die Ermächtigung entziehen...

    Für Hilfe wäre ich dankbar...

  2. #2
    Avatar von chk
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    Standard AW: Eifel-Net Kündigung

    Einzugsermächtigung entziehen oder Lastschriften zurückbuchen ist immer eine sehr schlechte Idee, wenn nicht zweifelsfrei feststeht, dass keine Zahlungsverpflichtung besteht. Dadurch gerät man in Zahlungsverzug und setzt eine meist sehr teure Inkassomaschinerie in Gang.
    Wenn die dreimonatige Kündigungsfrist bei Umzug in den AGB festgehalten ist, bleibt wohl nichts anderes als zu zahlen, außer ein findiger Anwalt stellt fest, dass der Passus sittenwidrig ist, was sich aber bei einem Gesamtbetrag von < 100 € kaum lohnen dürfte.

  3. #3
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    Standard AW: Eifel-Net Kündigung

    Okay, dann bleibt mir wohl nix anderes übrig :/

    Danke für die Antwort !

  4. #4
    Avatar von Schrippe
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    Standard AW: Eifel-Net Kündigung

    Dass die dreimonatige Kündigungsfrist für die außerordentliche Kündigung erst zu laufen beginnt, wenn du tatsächlich umgezogen bist, ist doch logisch.

    D.h. (so wie ich das verstehe) wenn du zum 30.9. umziehst, bist du frühestens ab 30.9. dort gemeldet. Dann beginnen die 3 Monate Frist, also zu Januar 2016.

    Aus meiner Sicht alles korrekt.

  5. #5
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    Standard AW: Eifel-Net Kündigung

    Ja das stimmt. Allerdings ist es doch so, dass diese Frist erst anläuft, wenn ich bereits ausgezogen bin. Somit müsste ich 3 Monate weiterzahlen, obwohl ich nichtmehr dort wohne!

  6. #6
    Avatar von 45grisu
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    Standard AW: Eifel-Net Kündigung

    Hallo

    Das richtige Vorgehen in deinem Fall:

    Du musst deinen Anbieter vom Umzug informieren und den Umzug deines Anschlusses beantragen.

    Wenn der Anbieter am neuen Standort nicht liefern kann, wird er dir die Kündigung des Anschlusses anbieten.

    Lt. TKG ist dann, quasi als Entschädigung für den Anbieter, die Grundgebühr 3 Monate weiterzuzahlen. Du wirst durch den Umzug vertragsbrüchig und kannst den Vertrag durch den Umzug nicht erfüllen.

    Diese Regelung wurde vor 2 Jahren in das TKG aufgenommen.

    Vorher war es so, das der Anbieter sogar die volle Grundgebühr für die Restlaufzeit fordern konnte.


    Dies stellt meine Auffassung und Interpretation der Gesetzeslage dar und stellt keine Rechtsberatung dar.

  7. #7
    Avatar von Babes06
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    Standard AW: Eifel-Net Kündigung

    Hallo,
    ich möchte mich auch mal zu Wort melden....!
    Ich habe damals meinen Anschluss am 02.05.2016 gekündigt. Vertrag lief seit 01.08.2015. Ich hatte leider einen teuren 2-Jahresvertrag abgeschlossen.
    Kündigung alles ok, nur da ich in den Nebenort, zu meinem Lebensgefährten gezogen bin und man auch dorthin, liefern konnte, muss ich bis August 2017 zahlen. Steht so im Vertrag.....
    Jeden Monat 44,90€ für nix! Vorher war es auch nix! Die Leistung miserabel. Das was ich bestellt habe, nicht bekommen. Service=unterste Schublade! Email ging nicht, ich war ja Schuld, hätte falsche Daten eingegeben. Senden konnte ich aber, nur nicht empfangen. Bin blöd angemacht worden.
    Sie schickten ja alles per Mail, die ich aber nicht bekam.
    Bin Stinkesauer auf diesen Verein!
    Was die können, ist pünktlich am 01. das Geld einziehen!
    Achja, hatte bei denen einen Router bestellt. Hat 99€ gekostet! Was bekam ich, den billigsten Schrott für 20€! Wusste ich ja vorher nicht! Hab Qualität erwartet für den Preis!
    Bin froh, wenn ich da raus bin. Hat mich sehr viel Geld und Nerven gekostet.

    Auf keinen Fall zu empfehlen!!!!!!

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