Hallo,
Ich bräuchte Euren Rat. Ich habe vor 2 Wochen eine Kündigung wegen Umzugs an die eifel-net GmbH geschickt mit Einschreiben-Rückschein. Rückschein ist schon angekommen (Datum 26.06.).
Laut deren AGB ist ein Umzug kein wichtiger Kündigungsgrund. Außer die Leistung kann nicht mehr erbracht werden. Meine Kündigung lautet wie folgt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines Umzuges kündige ich hiermit meinen CuDSL-Vertrag zum 30.09.2015.
In meinem neuen Wohnort in **** kann ich auf Ihre Infrastruktur nicht mehr zugreifen. Nach meinen Recherchen ist auch kein Ausbau dort geplant. Somit ist ein Leistungshindernis nach § 5 in den AGB gegeben. Ich verweise auch auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46, Absatz 8. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten wird eingehalten. Somit entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung zum oben genannten Termin.
Als Antwort bekam ich eine E-Mail worin steht,
"hiermit bestätigen wir Ihre Kündigung vertragsgemäß zum 15.01.2016." "Sobald wir Ihre amtliche Anmeldebestätigung des neuen Wohnortes erhalten haben wird Ihre Kündigung unter Einbehaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist wirksam. Sie erhalten danach eine korrigierte Kündigungsbestätigung." ..."Bitte versäumen Sie nicht, uns im Falle eines Umzugs Ihre neue Anschrift mitzuteilen, da wir ansonsten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet sind, Ihre Anschrift kostenpflichtig zu ermitteln. Die letzte Berechnung der monatlichen Grundgebühr erfolgt zum 01.01.2016 da dies immer im voraus berechnet wird.
Die letzte Berechnung der Telefonkosten erfolgt zum 01.02.2016, da diese immer im Folgemonat abgerechnet werden.
Zusätzlich zu der Grundgebühr werden im letzten Nutzungsmonat noch € 19,90 für die Kündigung der Teilnehmeranschlußleitung gem. Vertrag fällig."
Nun meiner Lage: Wenn ich im September erst umziehe und somit meinen Wohnsitz ummelde müsste ich nach deren Aussage nochmals 3 Monate weiterzahlen?? Das kann doch nicht sein? Ich würde denen wie geschrieben die Ermächtigung entziehen...
Für Hilfe wäre ich dankbar...