ich bin neu hier und habe mich wegen einem neuen Problem angemeldet, nachdem ich nun schon zig Anbieter hatte und egal mit welchen, ich mit allen Probleme habe.
Zu diesem Fall:
Ich war bei M-Net (ein Augsburg / Münchner Anbieter), da aber er im Vergleich doch sehr teuer war und ich eine höhere Geschwindigkeit wollte, wollte ich wechseln.
Also fristgerecht (einige Monate vorher) einen Anbieterwechsel durchgeführt, Kündigungstermin 11.08.2015.
Anfang Juli hatte ich allerdings ein besseres Angebot. Musste nur über Check24 abschließen. Da der o2 Vertrag noch nicht angelaufen ist auch kein Problem.
Dennoch sicherheitshalber als erstes bei o2 gefragt, ob es geht, bei denen nun den Vertrag zurückzuziehen und über Check24 neu abzuschließen. Alles kein Problem.
Zusätzlich auch noch mit M-Net telefoniert, auch kein Problem ist ja schon gekündigt.
Genau dies gemacht, also o2 zurückgezogen, gleich darauf ein Schreiben von M-Net erhalten, dass die Kündigung storniert wird, "wollen Sie Ihren Anschluss dennoch Kündigen schicken Sie uns Ihre Kündigung per Brief oder Fax..."
So auf dieses Schreiben auch zeitnah per Fax geantwortet, dass ich die Kündigung nicht zurückgenommen habe und die Kündigung weiterhin fortbestehen soll.
Nun habe ich gestern die Kündigungsbestätigung erhalten, aber zum 11.08.2016! Nun habe ich meinem ehemaligen Anbieter geschrieben, dass ich gekündigt habe und auch diese Kündigung nie zurückgenommen habe. Auch auf ihr Schreiben habe ich sofortig widersprochen.
Zusätzlich noch angerufen und der von M-Net meinte, dadurch dass ich o2 die Kündigung zurückgenommen hat, bestand sozusagen keine Kündigung und meine neue Kündigung (die ich dann im Juli abgeschickt habe) trat nach der 3-Monats-Frist ein.
Es kann doch aber nicht sein, dass ich gezwungen bin, nur weil ich meinen neuen Anbieter kündige, automatisch beim Altanbieter zu landen und daher keine Möglichkeit habe (auch bei sofortigen einreichen des Fortbestehens der Kündigung) eine Vertragsverlängerung einzugehen. Ich bin ja auch nicht verpflichtet überhaupt einen Anschluss zu besitzen.
Ich meine vom rechtlichen gesehen hat hier der neue Anbieter die Kündigung zurückgenommen, aber dadurch habe ich (und ich bin der Vertragspartner mit M-Net) keine Willenserklärung geäußert, dass ich den Vertrag weiterhin möchte.
Sorry wenn ich mich öfter wiederhole, aber ich bin etwas in Aufruh und hoffe das ihr vielleicht Tipps für das weitere Vorgehen habt.
Ich nehme an, dass die Kündigung damals im Zuge der Neubeauftragung von O² durch diese erledigt wurde. Als der Neuvertrag storniert wurde, hat O² selbstverständlich auch die Kündigung zurückgezogen und deine eigene kam nicht innerhalb des Kündigungszeitrahmens, aber das hast du ja selber schon geschrieben.
Das ist alles rechtens und stimmt auch so, wie es gehandhabt wurde. Du hast nicht rechtzeitig gekündigt (die kündigung seitens O² wurde dank deiner Stornierung zurückgezogen und hatte damit keinen Bestand mehr) und der Vertrag hat sich entsprechend um ein Jahr verlängert.
Das soll also heißen, dass ich ab dem Zeitpunkt der Kündigung des alten Anbieters im Endeffekt nicht mehr selbst die Entscheidung darüber habe, ob ich vielleicht keinen DSL-Vertrag möchte?
Bzw. dass ich ebenfalls nicht die Möglichkeit habe, von meinem Widerrufsrecht beim neuen Anbieter Gebrauch zu machen, ohne das ich verpflichtet bin beim alten Anbieter zu bleiben?
Das kann doch auch nicht sein. Ich habe ein Recht darauf, dass ich den neuen Vertrag widerrufen kann, ohne eine Verpflichtung mit dem alten Anbieter einzugehen. So kann sich M-Net die Aussage "wollen Sie Ihren Anschluss dennoch Kündigen schicken Sie uns Ihre Kündigung per Brief oder Fax..." sparen.
Ich sehe aber gerade, dass ich vergessen habe zu sagen, dass ich beim Widerruf von o2 auch M-Net geschrieben habe, dass die Kündigung fortbestehen soll. Was aber wohl keinen Unterschied macht.
So oder so, ich habe ja auch bei M-Net gefragt ob etwas zu beachten ist und mir sagte man eindeutig, nein weil ja bereits gekündigt ist. Und das ist dann reine Verar***e.
Nach meiner Ansicht besteht dennoch eine Kündigung, solange ich als Vertragsnehmer nicht eine Willenserklärung abgebe. Und ich meine, es bestand ja eine Kündigung, wenn M-Net sich nun darauf beruft daher um ein ganzes Jahr zu verlängern, werde ich meinen Anwalt einschalten, alleine weil ich hier wirklich hinters Licht geführt wurde mit anderen Aussagen.
Vielleicht gibt es hier noch andere Meinungen die helfen könnten?
Edit: andere Sichtweise, nur weil ich den Neuvertrag bei o2 kündige, heißt es doch nicht, dass o2 daraus schlussfolgern soll, dass ich wieder zu M-Net möchte. Wie gesagt, es besteht ja ohne weiteres die Möglichkeit, dass ich keinen DSL-Vertrag möchte. Und auch hier habe ich ja mit o2 Mitarbeitern gesprochen und gesagt, dass ich ja dann direkt wieder zu o2 möchte nur auf einem anderen Weg.
Wenn mir hier jemand gesagt hätte, dass es evtl. Schwierigkeiten gibt hätte ich ja auch darauf verzichtet.
Wie kommst du auf die Idee?
DU hast O² mit einem neuen Vertrag beauftragt und im Zuge dessen mit der Kündigung des Altvertrages bei m-net und durch DEINE Stornierung hast du sowohl den Neuvertrag als auch alle damit verbundenen Dienstleistungen widerrufen, und dazu gehörte auch die Kündigung im Zuge eines Neuvertrags.
Und somit läuft der alte Vertrag unbeschadet weiter und zwar mit all den Kündigungsfristen, die du bei dem damaligen Abschluss anerkannt hast.
Mal ganz ehrlich: Das Kündigen überlässt man nie dem neuen Anbieter sondern man kümmert sich selbst um seine vertraglichen Angelegenheiten.
Fakt ist:
Dein alter Vertrag ist nach wie vor gültig und die Kündigung kam zu spät um vor 2016 zu greifen. Damit musst du jetzt leben.
Wie ich darauf komme, nun ja dazu muss man an die üblichen Vertragsrechte denken, wann Verträge gültig werden und wer für wen Verträge schließen darf.
Hier aus auch noch einmal vielleicht etwas verständlicher:
Darf o2, obwohl ich zu o2 sage, dass ich explizit den Neuvertrag kündigen möchte, um dann letzendlich zu o2 zu wechseln, meine Kündigung beim alten Anbieter stornieren?
Desweiteren habe ich nicht umsonst mit M-Net selber gesprochen, daher sollte ich mich im Normalfall an die Anbieteraussagen halten können, oder nicht? Und diese waren, dass das ganze bereits gekündigt ist und daher so ist wie es sein soll. Was hätte ich da noch machen sollen?
Dann wäre eine Rufnummernmitnahme nicht möglich gewesen, ansonsten gebe ich dir voll und ganz Recht.
Gut, die Standpunkte aus Anbietersicht habe ich verstanden. Ich bezweifel aber dennoch, ob das Vertragsseitig überhaupt legitim ist. Ich habe weiterhin nicht die Kündigung storniert, sondern explizit den Neuvertrag um weiterhin beim Anbieter o2 sein zu können. Daher ist meine Frage, ob man hier Erfahrungen diesbezüglich hat.
Und entschuldige, ich habe in der Situation nicht wirklich anders handeln können, beide Parteien haben mir gesagt, dass es so geht und mir wurde gesagt, dass die Kündigung bestehen bleibt.
Sorry damit möchte ich nicht leben und genau deshalb suche ich hier Rat. Aber ich glaube das ich hier falsch bin.
Trotzdem danke für deine Sichtweise.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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Hardwaremensch
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AW: DSL Anbieter Problem M-Net / o2
Wenn du das bezweifelst, so gehe zum Anwalt und lass dich beraten.
Die Kündigung durch O² war ja eine Serviceleistung, bedingt durch den in Aussicht genommenen Vertrag und erfolgte nur innerhalb dieses Raahmens. Und Innerhalb der Stornierung des neuen Vertrages durch dich wurde dann durch O² die Kündigung zurückgenommen.
Eine Rufnummernmitnahme ist IMMER möglich, auch bei Eigenkündigung. So steht es ausdrücklich im Telekommunikationsgesetz, also auch bei Kündigung durch dich.
Beide Wege bei einem Anbieterwechsel haben Vor- und Nachteile, wenn was schief geht, mit beiden Wegen meine ich
1. man kündigt selbst den alten Vertrag, wartet die Bestätigung ab und beauftragt einen neuen Anbieter mit einem Anschluss, bei dieser Prozedur kann es zu Verzögerungen kommen, also Beispiel Anschluss, Abschaltung 5.8.2015 neuer Anschluss erst ab z. b. dem 15.8.2015, genauso kann sich die Portierung der Rufnummern verzögern
2. man überlässt dem neuen Anbieter die Kündigung beim alten, Nachteil, man hat nichts selbst in der Hand, Vorteil--> verzögert sich die Umstellung muss der alte Anbieter solange weiterversorgen und die Rufnummernportierung verläuft in der Regel taggenau ohne große Schwierigkeiten.
Ich weiß ja nicht wieviel Cent/Monat Du über check24 gespart hättest, aber wenn ich Deine Beschreibung lese, halte ich das Verhalten von O2 wie auch M-Net für korrekt und auch mein Rechtsempfinden sagt mir, das ist richtig so. Schliesslich war die Kündigung Bestandteil Deines Neuauftrages und O2 möchte ja auch nicht, dass Du bei Widerruf ohne Anschluss dastehst....
Die Kündigungsfrist wurde seitens M-Net nun ausgesetzt (natürlich auf Kulanz). M-Net kann hier nicht wirklich was dafür.
Währenddessen hatte ich mich von o2 zurückgezogen um keine doppel-Verträge laufen zu haben.
Interessanterweise habe ich beim Widerruf auch o2 hingewiesen, dass der Techniker nun am 11.08. daher nicht kommen braucht.
Dennoch war gestern vor Ort und wollte die Leitung freischalten.
Wie dem auch sei, die Sache hat sich nun erledigt und ich kann nun doch in Ruhe und diesmal ohne jegliche Kündigung von anderen Vornehmen zu lassen mir nun einen neuen DSL Anschluss aussuchen.
Übrigens wurden mir von o2 auch immer mal wieder falsche Behauptungen an den Kopf geworfen, zwar war das deutlicher bei der Mobilfunksparte, aber dennoch glaube ich gut zu wissen. Da o2 nicht mehr über E-Mail arbeitet, sondern über den Chat empfehle ich die Verläufe der Chats mit Screenshots zu dokumentieren!
Beispielsweise wollte ich zeitgleich ein Mobilfunkvertrag bei o2 abschließen. Dieser sollte aber erst ab Oktober laufen (aufgrund Vertragslaufzeit). Das hatte ich dem Mitarbeiter deutlich gesagt und es hieß, dass es kein Problem ist. Nachdem ich aber bereits erste Versandbestätigungen erhielt wurde ich doch misstrauisch und habe wieder nachgefragt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Karten sich nach 21 Tagen automatisch aktivieren.
Hier wurde behauptet, dass mir das gesagt wurde. Erst nachdem ich erwähnte, dass ich die Gespräche dokumentierte hat sich die Sache geändert..
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Ich hab mir schlussendlich Rat in rechtlichen Foren erhalten und ja es ist letztlich dann eine Streitfrage in wieweit dieser Widerruf seitens o2 gültig trotz Aufforderung nur den Vertrag zu kündigen ist. Liegt dann daran wie weit gültig die Beweise also in dem Fall nur Screenshots von Gesprächen sind. Wenn man das anerkannt hätte, hätte o2 mich wohl zumindest aufklären müssen, dass dies entweder nicht geht, oder es genauso hätte handhaben müssen.
Da sich die Sache aber nun so erledigt hat bin ich natürlich froh darüber.