Welche Rechte habe ich als Kunde, bei einer Störung
Hallo.
Bin seit vielen Jahren bei 1und 1 Kunde und war bisher immer zufrieden.
Nun haben wir seit einigen Wochen Immer wieder Ärger mit DSL . Wir haben DSL 6000 und im Moment, wenn es überhaupt läuft, zwischen 2oo und 1200. Es wurde immer wieder repariert für ein paar Tage dann war wieder das gleiche Problem.Da 1und 1 nicht mehr weiter kommt wurde die Störung weitergeleitet an die Telekom. Erster Termin vor 2 Tagen zwischen 13 und 17 Uhr. keiner kam. Heute war der nächste Termin. 4 Stunden gewartet, keiner kam. Auch keine Nachricht. Deshalb meine Fragen. Welche Rechte habe ich, in diesem Fall. Muß ich mir weitere Termine geben lassen, 4 Stunden warten und nix passiert oder was kann ich machen? Mein Problem ist nicht das langsame DSL, sondern daß die Fritz Box viele Stunden nur blinkt und somit auch kein Telefon möglich ist. Viele werden sagen, man hat doch Handy aber wir sind ein älteres Ehepaar, beide schwer-behindert und haben im Haus in jedem Raum ein Telefon..Deshalb ist es wichtig, daß das Telefon funktioniert.-
Hoffe, daß mir jemand zu meinen Fragen Antworten geben kann und bedanke mich im Voraus.
MFG
Rosella
AW: Welche Rechte habe ich als Kunde, bei einer Störung
Zitat von Rosella
Viele werden sagen, man hat doch Handy
Hallo Rosella,
naja nicht jeder,
zunächst vorneweg, eine Rechtsberatung gibt es hier natürlich nicht, höchstens eine persönliche Meinungsäusserung, wenn ich Deinen Beitrag lese, so vermute ich natürlich ein technisches Problem. Zunächst auch für Dich zum Verständnis, das Nichterscheinen von Telekom Technikern oder deren Subunternehmer ist quasi Masche... insbesondere bei technischen Problemen... Mir selber ist das im Kundenkreis auch schon oft untergekommen, allerdings um hier auch für die "fahrende Truppe" zu sprechen, es ist nicht einfach den Tagesplan einzuhalten, aber ein Anruf bei Terminverzögerungen bzw. nichteinhalten muss drin sein.
Nun aber zum Wesentlichen, woran der Ausfall liegt kann ich aus der Ferne natürlich schwer einschätzen, es kann sogar in Eurem persönlichen "Verantwortungsbereich" liegen. Aber um Deine Frage zu beantworten, da 1und1 Dein Anbieter ist, kannst Du hier schriftlich nur eine Frist von 2 oder 3 Wochen setzen zur Erfüllung des Vertrages, also Deinem Anbieter diese Zeit einräumen, ansonsten kannst Du kündigen wegen nicht Erfüllen des Vertrages. (alles schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein) Wie 1und1 das Problem löst, ist dann Ihre Sache. Ich bin auch erstaunt, dass 1und1 sich das mit den Telekomtechnikern so lange schon bieten lässt. (Nichterscheinen, Falschmeldungen usw.) ...
Sollte es dann zum Beenden des Vertrages kommen ist natürlich Telefon immer noch weg und ich denke mal auch das Problem ist dann nicht weg, also wird ein neuer Anbieter ggf. ähnliche Probleme haben, nimmst Du dann die Telekom, erscheint wenigstens einer... .. und es gilt dann "Ziel erreicht".
AW: Welche Rechte habe ich als Kunde, bei einer Störung
Hallo. Vielen Dank für deine Antworten. Das hilft mir weiter. . War zwar bisher mit 1und 1 zufrieden, werde aber trotzdem die Frist setzen. Wie 1 und 1 das mit der Telekom regelt ist dann deren Sache. Ich werde auf jeden Fall keinen unverbindlichen Termin mehr wahr nehmen. .Hoffe, daß 1und 1 das mit dem Termin mit der Telekom regelt. Nochmals Danke und ich hoffe daß alles bald geregelt ist .
MFG
Rosella
AW: Welche Rechte habe ich als Kunde, bei einer Störung
Das mit den Rechten in Deutschland ist immer so eine Sache. Der Kunde muss immer erst eine Möglichkeit zur Abstellung gewähren. Kann auf lange Sicht das Problem nicht behoben werden, kann über eine Minderung gesprochen werden.