Rechtsfrage

10Antworten
  1. #1
    Avatar von Karlo-BB
    Karlo-BB ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    24.09.2015
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard Rechtsfrage

    Guten Tag,
    meine 73jährige Mutter ist vor über zwei Jahre umgezogen. Jetzt hat sie ein Schreiben von UnityMedia gekriegt, sie habe ihren Kabelanschluss nicht angemeldet und müsse erheblich nachzahlen. In der Tat hat sie den Anschluß nicht angemeldet, weil sie garnicht wusste, dass sie das muss. Kabel in die Buchse und der Fernseher lief, GEZ angeschrieben, kein Grund sich um irgendwas zu kümmern.
    Nach meiner Rechtsauffassung hat sie keinen Vertrag mit UM abgeschlossen und ist deshalb nicht zahlungsverpflichtet. Ich selbst habe keinen Fernseher und bin deshalb da sehr unerfahren. Muss so ein Anschluß nicht vom Vormieter abgemeldet, dann von UM gesperrt und nach Anmeldung wieder freigeschaltet werden? Hat da irgendjemand hier Erfahrungen mit einem solchen oder ähnlichen Fall?
    Wir wollen auch in Zukunft UM nicht beziehen, ich habe da furchterregende Geschichten über dieses Unternehmen gehört.
    Danke vorab für jedwede sinnvolle Info!

  2. #2
    Avatar von Anbei
    ********
    Anbei ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    15.03.2006
    Beiträge
    1.408
    Danke
    129

    Standard AW: Rechtsfrage

    Hier im Forum darf es keine Rechtsberatung geben, die kannst Du bei eine Verbraucherzentrale oder einem Anwalt bekommen.
    Ich persönlich würde erstmal nach sehen was im Mietvertrag steht. Für mich schaut es nämlich so aus, das der ganze Wohnblock mit Kabelfernsehen versorgt wird und das kann auch über die Nebenkosten abgegolten sein.
    Aber wie gesagt, es sollte im Mietvertrag stehen.

  3. #3
    Avatar von fribous
    **********
    fribous ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    30.10.2007
    Beiträge
    4.189
    Danke
    260

    Standard AW: Rechtsfrage

    Kabel dran und ging? Hört sich an wie analoges Kabelfernsehen. Wenn da nichts im Mietvertrag festgelegt wurde, das der Anschluss mit den Nebenkosten abgegolten ist, muss man den selbstverständlich Anmelden. Sonst darf man den nicht nutzen. Dürfte eigentlich Klar sein.

  4. #4
    Avatar von Hardwaremensch
    **********
    Hardwaremensch ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.02.2014
    Beiträge
    3.132
    Danke
    267

    Standard AW: Rechtsfrage

    Wie Fribous schon schrieb, deine mutter hat Leistungen (Kabelfernsehen) von Unity in Anspruch genommen. Wenn dieses Fernsehen und dessen Gebühren, nicht bereits im Mitepreis enthalten ist, dann musst du selbstverständlich zahlen.
    Du fährst du auch nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ohne zu zhlen, da du mit denen ja auch keinen Vertrag abgeschlossen hast. Oder du hockst dich einfach in ein Auto und fährst los, weil die Tür offen war.

  5. #5
    Avatar von Karlo-BB
    Karlo-BB ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    24.09.2015
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: Rechtsfrage

    Danke erstmal für die Antworten. Ich wollte hier auch keine konkrete Rechtsberatung sondern Erfahrungen. Einen Termin bei der VZ habe ich gemacht. Da können Erfahrungswerte helfen.
    Natürlich hat meine Mutter Leistungen bezogen, aber sozusagen unwissentlich und unbestellt. Sie hat ihr Leben immer brav GEZ bezahlt und damit war das erledigt. Sie hatte die Veränderungen auf dem Fernsehmarkt nicht wahrgenommen und auch keine Informationen dazu bekommen, weder vom Vermieter noch von UM. Insofern wie geschrieben: Kabel in Buchse, Bild da, fertig. Ich konnte mich um dieses Detail nicht kümmern, weil ich bis vor vier Monaten 500 KM weit weg lebte.
    Mittlerweile weiss ich, dass die Gebühren nicht in den Mietnebenkosten enthalten sind.
    Der Vergleich mit den öffentlichen Verkehrsmittel hinkt natürlich gewaltig. Ebenda gibt es ja eine Gatekeeper-Funktion, jedenfalls in meiner Stadt. Man kommt in den Bus nicht hinein, ohne beim Fahrer ein Ticket zu lösen bzw. eines vorzuzeigen. Oder es gibt wie bei der D-Bahn engmaschige Kontrollen. Diese Gatekeeper-Funktion fehlt hier völlig, und das ist das Problem. Kabel in die Buchse scheint schon zu reichen zum Vertragsabschluss ohne dessen Vorhandensein und dessen Bedingungen zu kennen. Und das ist nach meinem Verständnis nicht korrekt. Aber wie geschrieben: ich werde mich da anderweitig schlau machen. Danke nochmal.

  6. #6
    Avatar von Hardwaremensch
    **********
    Hardwaremensch ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.02.2014
    Beiträge
    3.132
    Danke
    267

    Standard AW: Rechtsfrage

    Kabel in die Buchse REICHT ABSOLUT um Leistungen zu beziehen, in dem Fall Kabelfernsehen, und die muss man eben bezahlen! Da kann dir auch die Verbraucherzentrale nicht helfen.

    Über mancher Leute Einstellung muss man sich schon wundern.

  7. #7
    Avatar von fribous
    **********
    fribous ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    30.10.2007
    Beiträge
    4.189
    Danke
    260

    Standard AW: Rechtsfrage

    Also Nachvollziehen kann ich es, das ältere Menschen das nicht Wissen. Früher war es so, das jedes Haus eine Antenne für analoges Fernsehen auf dem Dach hatte. Da war es so, Kabel dran und Fertig. War mit keinerlei Zusatzkosten verbunden.

    Ist dann bei analogem Kabelfernsehen ählich. Hier wird keinerlei Zusatzgerät benötigt. Kabel dran und Fertig. Ältere Menschen können da schon durcheinander kommen. Vielleicht könnte man mit Unitymedia ein vernünftiges Gespräch führen um die Sache zu klären. Ein bißchen Herz mit älteren Menschen sollte man schon haben.

  8. #8
    Avatar von Karlo-BB
    Karlo-BB ist offline
    Themen Starter

    Title
    neuer Benutzer
    seit
    24.09.2015
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: Rechtsfrage

    Danke, fribous, für die verständnisvollen Worte. Das will ich natürlich auch versuchen.

    Ja, und es gibt in diesem Land tatsächlich noch Leute, die sich nicht in den Verästelungen der TV- und Digital-Welt auskennen, die einfach nur ihre Gewohnheiten weiterleben und damit unwissend Fehler machen. Auch wenn es hippe Hardware- und Softwaremenschen nicht so wahrhaben wollen und sich darüber wundern....

  9. #9
    Avatar von fribous
    **********
    fribous ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    30.10.2007
    Beiträge
    4.189
    Danke
    260

    Standard AW: Rechtsfrage

    Versuch es einfach mit einem vernünftigem Gespräch. Deine Mutter muss übrigens nicht das teure Kabelfernsehen nutzen. Es gibt sogenannte DVB-T Receiver, damit kann man Digitales Fernsehen Kostenlos empfangen. ARD, ZDF, die dritten Programme, RTL usw. ist da mit Sicherheit drin. Alternative ist eine SAT-Antenne inklusive Receiver. Kostet nur einmalige Anschaffungskosten und ist schnell installiert. Gibt es auch für den Balkon oder das Fenster, falls es nicht fest an die Hauswand geschraubt werden darf.

  10. #10
    Avatar von Anbei
    ********
    Anbei ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    15.03.2006
    Beiträge
    1.408
    Danke
    129

    Standard AW: Rechtsfrage

    Nach meiner Auffassung, hätte Deine Mutter aber darauf hingewiesen werden müssen, das es in dem Haus einen Kabelanschluß gibt und wenn dieser genutzt wird, das man einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abschließen muss.
    Den Vorschlag mit DVB-T ist übrigens eine gute Idee, hatte meine Mutter auch genutzt und nicht das Kabelangebot genommen.

  11. #11
    Avatar von Hardwaremensch
    **********
    Hardwaremensch ist offline

    Title
    erfahrener Benutzer
    seit
    27.02.2014
    Beiträge
    3.132
    Danke
    267

    Standard AW: Rechtsfrage

    Bislang wurde nicht gesagt, dass die Mamma NICHT darauf hingewiesen wurde. Und haltet die alten Leute bitte nicht für so begriffsstutzig und fern des aktuellen, mitunter digitalen Lebens, denn das sind sie nun wirklich nicht.

Diese Seite benutzt Cookies Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Infos zum Datenschutz