Entgelt für Wiederanschluss nach Sperrung

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  1. #1
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    Standard Entgelt für Wiederanschluss nach Sperrung

    Guten Tag,

    ich habe seit einiger Zeit viele Probleme mit Kabel Deutschland, das dürfte allerdings nichts Neues sein. Mein jetziges Problem befasst sich damit, dass ich zwei mal in den letzten 3 Monaten gesperrt bzw. auf 85 kbits gedrosselt wurde. Normalerweise hat KD einen Abbuchungsauftrag und zieht die Rechnung per Lastschrift ein. Da allerdings mal eine Rechnung aufgrund fehlender Deckung nicht eingezogen werden konnte, flog der Lastschrifeinzug raus. Darauf hin mit dem Service Center telefoniert, die möchten doch bitte wieder auf Lastschrift umstellen, aber die Oktober Rechnung bezahle ich noch per Überweisung. Wäre alles kein Thema wurde mir gesagt und wird bis dann und dann wieder auf Lastschrift umgestellt. Habe dann Ende Oktober die Rechnung überwiesen und musste dann feststellen dass das Lastschriftverfahren doch zu sofort und nicht erst zur nächsten Rechnung umgestellt wurde. Da die Rechnungen von einem zweiten Privatkonto abgehen und ich die Rechnung bereits überwiesen hatte, war natürlich das Konto wieder nicht gedeckt und der Lastschrifteinzug ging zurück. Daraufhin wurde direkt mein Internet Zugang gesperrt bzw gedrosselt. Der Betrag belief sich auf etwa 45€. Eine Sperrung/Drosselung ist soweit ich weiß erst ab 75€ rechtlich zulässig. Jedenfalls musste ich mit meiner aktuellen Dezember Rechnung feststellen das ich 2x10€ als "Entgeld für Wiederanschluss nach Sperrung" zahlen soll. Im Internet habe ich gelesen das dies Leistungen auf Wunsch des Kundens wären. Diese habe ich aber nie angefordert. Und letztes Jahr wurde mein Internet auch ein mal gedrosselt und ohne irgendein Entgeld wieder nach Zahlungseingang entsperrt. Ich sehe das nicht ein für die Schuld der Mitarbeiter zu bezahlen und sehe mich als Kunde auch ein wenig hinters Licht geführt. Ist so etwas überhaupt rechtlich zulässig? Würde mich über eine Antwort freuen.

    MfG
    Daniel

  2. #2
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    Standard AW: Entgelt für Wiederanschluss nach Sperrung

    Die Abbuchung von kabel Deutschland hat zweimal innerhalb von drei Monaten nicht geklappt weil das Konto nicht gedeckt ist und du beschwerst dich darüber, dass eine Sperre angeblich erst ab 75€ zulässig wäre?

    Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber wäre es nicht sinnvoller, für ausreichend Deckung des Kontos zu sorgen, wenn man schon weiß, dass Rechnungen auflaufen?

  3. #3
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    Standard AW: Entgelt für Wiederanschluss nach Sperrung

    Anscheinend hast du was falsch verstanden, wie soll Deckung auf dem Konto vorhanden sein wenn ich die Rechnungen bisweilen per Überweisung beglichen habe. Das Ding ist, das die Rechnungen obwohl ich es überwiesen habe, noch einmal eingezogen wurden. Es waren also nie offene Rechnungen bei KD und trotzdem wurde der Zugang gesperrt, weil der Lastschrifteinzug zurück gegangen ist. Und die Kosten für die Rückbuchung erstattet mir natürlich auch niemand.

  4. #4
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    Standard AW: Entgelt für Wiederanschluss nach Sperrung

    Zitat Zitat von danielt
    Da allerdings mal eine Rechnung aufgrund fehlender Deckung nicht eingezogen werden konnte, flog der Lastschrifeinzug raus.

    Zitat Zitat von danielt
    Und letztes Jahr wurde mein Internet auch ein mal gedrosselt und ohne irgendein Entgeld wieder nach Zahlungseingang entsperrt.
    Wenn es nie offene Rechnungen bei KD gab, warum schreibst du das dann? Scheint ja bereits das dritte Mal gewesen zu sein und nur vom letzten, also dritten Mal schreibst du, dass du es vorher überwiesen hast, also liegt doch der Verdacht nahe, dass es zumindest beim zweiten Mal zu einer fehlerhaften Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos und damit zu einer offenen Rechnung bei KD gekommen ist, zumindest liest sich das so.

    Eine Sperrung/Drosselung ist zulässig in jeder Höhe des Betrags sofern dies durch die AGB gedeckt ist. Es ist hierzu folgendes zu finden:
    8. Sperren der Dienste
    Vodafone ist berechtigt, den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder
    teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Internet und Telefon oder Punkt 2. der Besonderen Geschäftsbedingungen FestnetzTelefonanschlüsse
    in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft verletzt und erfolglos
    unter Fristsetzung abgemahnt wurde. Abweichend von Satz 1 ist Vodafone berechtigt, unverzüglich
    einzelne Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Kunde eine Pflicht gemäß Punkt 4.1.10.
    verletzt oder begründete Verdachtsmomente dafür bestehen. Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin
    zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. Eine Entsperrung des jeweiligen Dienstes erfolgt zu den in der PL
    genannten Preisen. Erfolgt die Sperre nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, gilt dies nur, soweit
    der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Zudem bleibt dem Kunden
    der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende
    Ansprüche von Vodafone bleiben unberührt.
    Unter Punkt 4 ist dann folgendes zu lesen:
    4.1.1. eine Einzugsermächtigung/ein SEPA-Mandat für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes
    Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen,
    4.1.2. die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen:
    a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Vodafone die entstandenen
    Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauschale – vorbehaltlich des Nachweises entstandener
    höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende
    Ereignis nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein
    oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
    b) Entzieht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt seine Einzugsermächtigung und zahlt die fälligen
    Entgelte, z.B. durch Zahlung per Überweisung oder Scheck, so ist Vodafone berechtigt, für den
    höheren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs ein Entgelt gemäß PL für
    Zahlungen ohne Bankeinzug für jeden zu verbuchenden Zahlungsvorgang zu erheben,
    Es stellt sich hier also wohl eher die Frage, ob Vodafone/KD seiner Pflicht nachgekommen ist und dich unter Fristsetzung abgemahnt hat, dir also eine Mahnung a zugesandt hat wobei es anscheinend irrelevant ist ob diese postalisch oder per mail gesendet wurde. Denn daraus ergibt sich dann, ob diese Sperre und die daraus resultierenden Kosten überhaupt rechtlich haltbar sind. Diesbezüglich muss ich dich aber an einen Fachanwalt oder zumindest die Verbraucherberatung verweisen, da, außer in spezialisierten Foren mit Fachpersonal, in Foren Rechtsberatung verboten ist.

    Meine Einschätzung der Dinge ist, dass es wahrscheinlich pekuniär besser für dich ausgeht, wenn du bezahlst. Du kannst den Rechtsweg einschlagen, aber es ist eben fraglich, ob das billiger für dich wird (Stichwort Rechtsschutz und ob die das übernehmen) und was sich im Endeffekt für Konsequenzen daraus ergeben. KD gehört ja schließlich zum Vodafone-Konzern und jeder kann sich selbst ein Urteil über das generelle Verhalten dieses Konzerns bilden.

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