Hallo, bin neu in diese Forum und hoffe auf ein paar gute Ratschläge.
Es geht um eine Freundin, die seit dem 21.11.15 auf die Freischaltung Ihres Internetzuganges wartet. Seit diesem Datum wurde dreimal ein Technikertermin vereinbart. Beim ersten Termin war ein Techniker in der Wohnung, er mußte jedoch in den Hausanschlußraum zum Freischalten. Da der Hausanschlußraum abgeschlossen war, mußte der Vermieter den Schlüssel bringen. Dieser wohnt nur 3 Minuten von der entspr. Wohnung entfernt und war dementspr. schnell vor Ort. Leider hielt es der Technikner nicht für nötig zu warten und fuhr wieder weg. Nach endlosen Versuchen, der Hotline klar zu machen, daß der Techniker nochmal kommen muß, wurde ein zweiter Anschlußtermin vereinbart, meine Freundin nahm sich den Nachmittag frei, doch es ließ sich kein Techniker sehen. Nachdem sich meine Freundin dann auf der 1&1 Seite beschwert hat, kontaktierte sie ein Mitarbeiter, entschultigte sich und es wurde ein dritter Anschlißtermin vereinbart. Dieser war heute... Sie ahnen es vielleicht schon... Richtig! Wieder den ganzen Nachmittag gewartet, kein Techniker weit und breit! Aber die Gebühren wurde natürlich schnellstmöglich eingezogen, für NULL-Leistung. Kann man das Geld wieder zurückbuchen und den Vertrag wegen Nichterfüllung kündigen? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
ich würde mal sagen das übliche läuft hier ab, ich bitte Dich zu berücksichtigen, dass der "Techniker" vom Netzbetreiber kommt und dem ist vielleicht die Werbung zum "besten Netz" auf den Magen geschlagen, aber das hilft Dir oder besser der Freundin nicht, zurückbuchen ist nicht gut, ich würde schriftlich eine angemessene Frist setzen von zwei Wochen, diesen Anschluß bereitzustellen, im Anschluss, sollte das nicht passieren, kann Deine Freundin den Vertrag wegen Nichterfüllung kündigen und dann kriegt Sie auch Ihr Geld zurück, ein Zurückbuchen würde nur bewirken, dass gar nichts mehr passiert.
Übrigens im ersten Schreiben zum Technikertermin wurde mit Sicherheit darauf hingewiesen, dass alles Anschlussstellen zugänglich sein müssen, dass der Kollege auch 5 Minuten nicht wartet hat System.. glaube mir
Ich wünsche viel Erfolg, übrigens ich mache hier keine Rechtsberatung, ist nur meine Meinung was ich in dieser Situation tun würde.