Es handelt sich um einen DSL-Festnetzanschluss der Telekom.
Bei einer Bekannten liegen nur ca. 360kbit Download-Bandbreite an.
Diese liegen statisch an, es schwankt also nicht, sondern ist immer so wenig.
Diese Geschwindigkeit wurde auch von der Störungsstelle der Telekom so bestätigt,
das Problem liegt also nicht an der Windows- Laptop oder Routerkonfiguration vor Ort.
Uns wurde gesagt, dass es sich hier um eine 2000er RAM-Leitung handelt.
Der Vertrag weist aus: "bis zu 2000kbit Download"
Ich bin der Meinung, dass weniger als 20% vom vertraglich versprochenen Sollwert
nicht von der Einschränkung mit der rhetorischen Formulierung "bis zu" abgedeckt ist,
sondern dass eine statische Geschwindigkeit von 360kbit/s einer NICHTvertragserfüllung entspricht,
und rechtlich einer dauernden Störung entspricht,
also meine Bekannte nicht dazu verpflichtet ist, hier fast 35 Euro jeden Monat zu zahlen.
Wir wären mit einem Sondertarif einverstanden, aber 35 Euro für diese Leitung ist völlig indisktabel,
wenn andere Kunden für diesen Preis 16, 25, 50 oder mehr Mbits bekommen.
Wir haben 0,36 Mbits für 35 Euro !
Da streamt nicht mal ein Youtube-Video in der schlechtesten Auflösungj ohne stehenzubleiben und Wartezeiten.
Das ist die kaufmännische Seite.
Die technische:
Ich frage mich, ob die Telekom hier nicht mehr bereitsstellen kann,
wir haben nun bald das Jahr 2016 und eine Leitung für 35 Euro zu verkaufen,
die gerada mal 360kbit bringt, kann doch nicht der Weisheit letzter Schluß sein ?
Das Dorf, um dass es sich hier handelt, liegt in Nordbayern zwischen Kitzingen und Würzburg und hat 500 Einwohner.
Habe eben nochmal nachgefragt,
ihr wurde vertraglich eine 2000er Leitung verkauft, kein DSL-Light,
im Vertrag steht "bis zu 2000Kbit/s"
Ich sehe hier deutlich, dass das Versprechen der Telekom hier nicht eingehalten werden konnte und kann,
im Prinzip entspricht die jetzt statisch vorliegende Downloadrate von 360kbit/s einer dauerhaften, nicht zu behebenden Störung,
die Kundin ist somit m.M.n. nicht verpflichtet ihre Telekomrechnung zu bezahlen da die versprochene Leistung
nicht mal zu 20% erreicht werden kann. (Nichterbrachte Leistung)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Zustaz (bis zu) diese geringe Leistung die anliegt abedeckt.
Vorstellen kann ich mir in diesem Fall eine Leitung die meinetwegen zwischen 1200 und 1800 schwankt.
Oder ab und an auf 50% runtergeht, aber nicht dauernd und anhaltend auf 50%, also in diesem Fall 1000 kbits/s verbleibt.
Aber einer Kundin eine 2000er Leitung zu versprechen,
aber dann unter 20% der versprochenen Leistung,
in diesem Fall nur 360kgbit/s statisch liefernd zu können, ohne erkennbare Schwankung,
die aufzeigen könnte, dass eine höhere Leistung unter besseren Umständen möglich ist,
ist m.M.n. rechtlich nicht in Ordnung.
Eine Sache für den Verbraucherschutz ?
Oder kauft man bei Telekom die Katze im Sack ?
nachdem auch die Telekom über keine "ich ärgere den Kunden" - Abteilung verfügt, wird es wohl schwer sein in der kleinen 500-Seelen-Gemeinde schnelleres DSL zu bekommen.
Oder Klartext: Du kannst die Rechtmäßigkeit anzweifeln und kündigen, nur wirst du dann netzgebunden nichts schnelleres bekommen. Und auch der Verbraucherschutz kann nichts an den örtlichen Gegebenheiten ändern, das solltest du im Hinterkopf behalten.
Dass das jetzt wenig bis überhaupt nicht hilfreich ist, das ist mir wohl bewusst, nur so schaut eben leider die Realität aus. Gibt es denn in deiner Gemeinde so überhaupt keine Alternativen?
es geht mir in erster Linie darum festzustellen,
dass Rechnungen in diesem Fall nicht zu bezahlen sind,
da die Telekom hier ihre Leistungsversprechen nicht erfüllt hat,
somit den Vertrag nicht eingehalten hat.
Es gibt Lösungen Internet über Satellit zu empfangen,
auf die Telekom ist niemand angewiesen,
und eine Leitung von 360 kbit/s Download für 35 Euro zu verkaufen,
das ist sehr mutig, anscheinend ist der Telekom ihr Image nicht wichtig.
Ein Preisnachlass oder ein Angebot mit einem Sonderrabatt wäre hier seitens der Telekom obligatorisch.
Aber dafür sind sie anscheinend zu unflexibel.
es geht mir in erster Linie darum festzustellen,
dass Rechnungen in diesem Fall nicht zu bezahlen sind,
da die Telekom hier ihre Leistungsversprechen nicht erfüllt hat,
somit den Vertrag nicht eingehalten hat.
Wie schon von Scolopender geschrieben: Gibt es im Vertrag bzw. den AGBs eine garantierte Mindestbandsbreite?
Außerdem schreibt dir die Telekom VOR de Schaltung welche Bandbreite du bekommst, da hättest du widersprechen können, aber das scheint überlesen worden zu sein.
Ach ja, und gute Idee einfach nicht zu zahlen, dann ist schnell Schicht im Schacht und du hast erneut - nix
Zitat von Studio_Bayern
Es gibt Lösungen Internet über Satellit zu empfangen,
auf die Telekom ist niemand angewiesen,
und eine Leitung von 360 kbit/s Download für 35 Euro zu verkaufen,
das ist sehr mutig, anscheinend ist der Telekom ihr Image nicht wichtig.
Ein Preisnachlass oder ein Angebot mit einem Sonderrabatt wäre hier seitens der Telekom obligatorisch.
Aber dafür sind sie anscheinend zu unflexibel.
Dann viel Spaß. Vor allem bei schlechtem Wetter. Vom Ping wollen wir erst gar nicht anfangen. Und die Hardware kostet auch ein Bisschen was, aber wie gesagt, lass dich nicht aufhalten
Dann viel Spaß. Vor allem bei schlechtem Wetter. Vom Ping wollen wir erst gar nicht anfangen. Und die Hardware kostet auch ein Bisschen was, aber wie gesagt, lass dich nicht aufhalten
Naja ganz so schlimm ist es auch nicht, gut für Leute, denen die Ping Geschwindigkeit wichtig ist, ist das nix, aber man kauft hier keine Katze im Sack, also ein Beispiel 22Mbit/s mit 10GB Volumen kosten 29,90 / Monat, hinzu kommen 5 EUR Hardwaremiete , wenn man nicht kauft und das ganze, wenn man bereit ist noch knapp 40 EUR für die Einrichtung auszugeben, ohne MVL, taugt es also nichts, ist man schnell wieder raus aus dem Vertrag. Ich sehe das immer noch als Alternative, wenn die Kupferleitung nichts hergibt z. B. kann man das ja solange haben bis der Ausbau durch ist.