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DSL Vertragswiderruf

10Antworten
  1. #1
    Avatar von MachineDeth
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    Standard DSL Vertragswiderruf

    Ich habe mich gefragt ab wann die 14-tägige Frist für den Widerruf eines DSL-Vertrages beginnt. Ist es ab dem Vertragsabschluss oder dem Vertragsbeginn?
    So wie ich das verstanden habe, beginnt der Vertragsabschluss, in meinem Falle telefonisch, mit der Inauftraggabe zur Anfertigung eines neuen Vertrages und deren Leistungen und der Vertragsbeginn hingegen am Tag der ersten Rechnungsbegleichung der DSL-Tarifoption (nicht der Portokosten für das Modem/diverse Unterlagen). Wenn ich soweit richtig läge, bis wann kann ich dann noch vom Vertrag zurücktreten ohne die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren abwarten zu müssen?

    Vielen Dank

  2. #2
    Avatar von Hardwaremensch
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    Standard AW: DSL Vertragswiderruf

    Normalerweise 14 Tage ab Erhalt der Widerrufsbelehrung.

  3. #3
    Avatar von MachineDeth
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    Standard AW: DSL Vertragswiderruf

    bist du dir absolut sicher? denn genau in dieser ist vom vertragsabschluss die rede und nicht der erhalt oder die kenntnisnahme der widerrufsbehlerung.

  4. #4
    Avatar von Hardwaremensch
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    Standard AW: DSL Vertragswiderruf

    im 1&1 Hilfecenter steht wörtlich:

    Wenn Sie als Verbraucher einen 1&1 Vertrag schriftlich, telefonisch oder online bestellt haben, können Sie diesen innerhalb einer 14-tägigen Widerrufsfrist stornieren.
    Bei Dienstleistungsverträgen (DSL/Mobilfunk) beginnt diese Zeitspanne mit Abschluss des Vertrags, das bedeutet: Bei Erhalt der Widerrufsbelehrung
    Die Widerrufsbelehrung bekommst du ja bei Vertragsabschluß.

  5. #5
    Avatar von MachineDeth
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    Dann ist damit tatsächlich der Vertragsabschluss gemeint... blöd gelaufen

  6. #6
    Avatar von FattyPatty
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    Standard AW: DSL Vertragswiderruf

    Das stimmt so nicht.

    Die Frist beginnt natürlich nicht mit Überlieferung der rechtlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung, sondern immer erst mit erbringen der Dienstleistung.

    Im vorliegenden Fall also mit tatsächlich erfolgter Umstellung, denn vorh3r hat der Kunde ja noch kein Produkt oder Dienstleistung in Händen.

  7. #7
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    Du kannst aber schon lesen? Ab Erhalt der Widerrufsbelehrung.

  8. #8
    Avatar von FattyPatty
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    Zitat Zitat von Hardwaremensch
    Du kannst aber schon lesen? Ab Erhalt der Widerrufsbelehrung.
    Da du offenkundig nicht geschäftsfähig bist, freue ich mich, das du trotzdem dazulernen möchtest.

    Die Rechtssprechung ist in diesem Fall ganz eindeutig und unmissverständlich.

    AGB stehen zudem immer hinter dem BGB zurück.

  9. #9
    Avatar von Hardwaremensch
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    Deine überheblichen Bemerkungen kannst du hier lassen. Bislang wurde der Passus nämlich noch von keinem übergeordneten Gericht für nichtig erklärt.

  10. #10
    Avatar von FattyPatty
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    Standard AW: DSL Vertragswiderruf

    Der Ton ist deiner putzigen Person gegenüber völlig angemessen. Wenn du wie ein Bauernlümmel fragst, ob jemand lesen könne, dann wirste eben auch wie ein Bauernlümmel behandelt.

    Erstens muss ein nichtiger Passus nicht für nichtig erklärt werden, sondern im Gegenteil, wenn sich 1und1 auf dessen Rechtmäßigkeit berufen will, erstritten werden. Hier darf man auch mal drüber nachdenken, warum andere Anbieter die Frist deutlich anders kommunizieren.

    Die Sachlage ist eindeutig-ein DSL Vertrag ist ein Dienstleistungsvertrag. Solange die Dienstleistung-hier funktionierende DSL Leitung nach Leistungsbeschreibung-nicht erbracht wurde, läuft noch keine Frist. Diese beginnt immer erst mit Bereitstellen der Dienstleistung, die beauftragt wurde.

    Andernfalls müsste 1und1 zwei Verträge aufsetzen, einen darüber, dass sie versuchen!, eine Dienstleistung zu erbringen (warum sollte irgendwer sowas abschließen? Eben, deshalb gibts sowas auch nicht) und einen zweiten über die eigentliche Dienstleistung mit gesonderter Widerrufsfrist (die dann eben auch erst beginnen würde, wenn sie erbracht ist).

    Nicht zuletzt ist der gesamte Vertrag in der Regel ein Kopplungsvertrag im Zusammenhang mit Hardware. Bevor man diese nicht erhalten hat, beginnt so oder so keine Frist. Kommt diese eine Woche vorher, beginnt ebenfalls noch keine Frist, die beginnt erst, wenn alles komplett beim Kunden ist. Sonst könnten sie auch vorher nen Kugelschreiber als Teil des Hardwarepakets schicken und sich zehn Jahre Zeit mit der Leitungsschaltung lassen. Geht natürlich nicht.

    In der Sache reicht es also innerhalb von zwei Wochen nach Schaltungstermin (sofern Hardware bereits erhalten, sonst zwei Wochen nach Hardwareüberlassung) eine Email mit Widerruf an den Anbieter zu schicken. Ob und wie er darauf reagiert ist wurscht, egal welche Reaktion kommt, wenn eine kommt, dann ist die Nachricht im Empfangsbereich des Empfängers angekommen und da Kündigungen/Widerrufe einseitige Willenserklärungen sind, ist der Drops damit auch gelutscht.

    Und womit sollen sie einem auch drohen? Die Leitung gehört ihnen in der Regel nicht einmal, eigene haben die ja nicht. Im Zweifel nimmt einen der Anbieter freudigst auf, von dem 1und1 die Leitung angemietet hat.

  11. #11
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    Standard AW: DSL Vertragswiderruf

    Blubb, Blubb, Blubb.

    Du schreibst mal wieder viel. Viel Mist. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Auf Leute wie dich habe wir auf jeden Fall gewartet.

    Du kommst hierher und bist schlauer als Alle Anderen und beleidigst hier in deiner dummdreisten Art Leute.

    Du meinst die "Rechtssprechung sei hier eindeutig", hältst es aber nicht für nötig einen Nachweis irgend einer Art und Weise zu erbringen, sondern meinst, wenn du das sagst, hat es jeder zu glauben.

    Ferner glaubst du bestimmen zu können, was nichtig ist und was nicht, nein, im Gegenteil, eine Firma, und nicht nur 1&1 hat diese Klausel in ihren AGBs, muss dir nachweisen, dass ihre Bestimmungen gültig sind.

    Wie gesagt, auf Leute wie dich hat die Welt gewartet, du möchtest bei der Bewältigung von Problemen helfen, die man ohne dich erst gar nicht lange hätte.

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