Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse abg.
Bei Umzug nimmt man gewöhnlich seinen alten Vertrag mit an die neue Wohnung;
bei mir ist es aber so, dass der Umzug mehrere Monate dauerte
und ich eine zeitlang am alten und neuen Wohnort einen Telekom-Vertrag benötigte.
Daher habe ich im März am neuen Wohnort einen neuen Vertrag abgeschlosse, ohne den alten zu kündigen.
Jetzt im August möchte ich den alten Vertrag kündigen, der Umzug ist abgeschlossen,
auch die Kündigung an den Vermieter ist raus und in Kürze zieht ein neuer Mieter ein. (ab 1. Oktober)
Meine Frage: gilt für mich nun eine Kündigungsfrist, oder geht diese Kündigung des alten Vertrages problemlos und schnell ?
Am telefon konnte ich leider nicht kündigen, mir wurde gesagt ich soll per Email an die Telekom kündigen,
was ich nun mit allen Angaben getan habe. Habe auch diie Kd-Nr meines neuen Vertrages mitgeteilt, den ich im März abgeschlossen habe.
Ein Email-Bearbeitungsticket habe ich nicht auf meine Email bekommen. Habe die info@telekom.de verwendet.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
Warum greift das Sonderkündigungsrecht bei Umzug in meinem Fall nicht `???
Mein Laufzeitende ist Dez 2017, ich wohne aber ab 1. Okt 2016 nicht mehr in der Wohnung,
erwartet die Telekom hier Zahlungen für eine Nichtnutzung von Leistungen ?
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
dein Anbieter kann nichts dafür, das du umziehen willst und wie du das tust. Vertrag ist Vertrag, evtl. ist dein Anbieter kulant. Viell. hättest du dich vorher informieren sollen. Alternative wäre ein Umzug des Vertrages zum neuen Wohnort gewesen und am alten hätte sich ein DSL Vertrag ohne Mindestlaufzeit angeboten...
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
Zitat von Studio_Bayern
Warum greift das Sonderkündigungsrecht bei Umzug in meinem Fall nicht `???
Mein Laufzeitende ist Dez 2017, ich wohne aber ab 1. Okt 2016 nicht mehr in der Wohnung,
erwartet die Telekom hier Zahlungen für eine Nichtnutzung von Leistungen ?
Weswegen solltest Du ein Sonderkündigungsrecht besitzen, auf welcher Grundlage?
Die Telekom kann Dir ihre Leistung an deinem neuen Wohnort zur Verfügung stellen.
Wenn Du deinen Umzug bei der Telekom angemeldet hättest, wäre Dein Vertrag zu einem bestimmten Termin mit umgezogen. Das Du einen neuen Vertrag abschließt ohne den alten rechtzeitig zu kündigen ist nicht der Telekom ihr Problem.
Das Du deinen Umzug über mehrerem Monate ziehst ist auch nicht der Telekom ihr Problem.
Und ja, die Telekom erwartet von Dir, das Du deinen geschlossenen Vertrag erfüllst, erwartest Du von der Telekom ja auch.
Vielleicht kann deine Nachmieterin den Vertrag übernehmen, muss sie aber nicht.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
Genau das ist der Punkt - Du @Anbei hast es selbst geschrieben,
ich erwarte dass die Telekom ihren Vertrag erfüllt,
dies kann sie dann nicht mehr, wenn ein neuer Mieter in der Wohnung wohnt,
denn lässt sie den Anschluss aktiv, könnte dieser diesen nutzen,
und auf fremden Namen (allein schon für betrügerische Belange kritisch) telefonieren,
wenn sie den Anschluss abklemmt, was bei VOIP technisch geht,
und dem neuen Mieter einen neuen Vertrag gibt,
erfüllt sie den Vertrag nciht mehr für den alten Mieter
und würde vertragliche Leistungen erhalten,
die sich nur auf Mindestvertragslaufzeiten bezeihen
aber nicht auf Erfüllung von technischen Leistungen
wie im Vertrag geregelt.
Daher gilt m.M.n. BGB 314 und es muss eine Kündigung
aus wichtigem Grund greifen - was einer Sonderkündigungsmöglichkeit gleich kommt.
Ausserdem: Welcher Telekom-Kunde würde bei diesem Anbieter bleiben,
wenn die Telekom dieses Szenario tatsächlich durchspielt,
den Kunden im Vertrag lässt, für eine alte Wohnung
wo er schon längst nicht mehr wohnt, das ist -
mit Verlaub - Nonsens.
Der Kunde würde diesen Anbieter nie mehr wählen.
Der ist weg, und zwar für immer.
Der entscheidenden Punkt für die Telekolm ist,
dass der Kunde einen neuen gleichwertigen Vertrag
bereits wieder am neuen Wohnort abgeschlossen hat,
also das gleiche passiert ist,
was bei einer Mitnahme des Vertrages erfolgt wäre
Und:
Bei einer Mitnahme bzw. Übernahme des alten Vertrages
hätte sich die Mindestvertragslaufzeit nicht verlängert,
durch den vorzeitigen Neuabschluss verzichtet der Kunde aud diesen Vorteil.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
Sie kann und sie tut es auch. Der neue Mieter kann sich wundern und heftig auf dich fluchen, denn er bekommt weder Telefon noch DSL, da die Leitung durch deinen noch laufenden Vertrag blockiert ist.
Dass du bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht hast, ist im übrigen gesetzlich geregelt, und da du so auf Paragraphen stehst: Diese gelten auch für dich.
Das kannst du jetzt drehen oder wenden wie du willst, die Auskunft von Anbei stimmt vollumfänglich.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
@Studio_Bayern
Falsch, vollkommen falsch.
Durch deinen Umzug wirst Du Vertragsbrüchig, Du nimmst der Telekom die Möglichkeit ihrer Leistung zur Verfügung zu stellen. Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob du an einem anderen Standort einen neuen Vertrag abgeschlossen hast, das ist nämlich schon wieder ein neuer Vorgang und hat mit dem anderen nichts zu tun.
Die Telekom kann dich aus Kulanz aus dem alten Vertrag rauslassen, aber sie muss es nicht, da Du den abgeschlossenen Vertrag nicht erfüllst.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
@Anbei
Und wie soll das dann in der Praxis aussehen was Du schreibst,
soll die Telekom jeden Monat sich für Leistungen bezahlen lassen,
die vom Vertragsnehmer nicht mehr abgerufen werden können,
da der Anschluss abgeklemmt wird ?
Er muss ja wohl abgeklemmt werden, da sonst der neue Mieter diesen Anschluss nutzen könnte.
Und: Die Telekom sieht bei Umzug ja ein "Umtopfen" des alten Vertrages an den neuen Wohnort vor,
diesem hat der Kunde ja nur vorgegriffen, er hat ja bereits einen neuen Vertrag der Telekom am neuen Wohnort,
ich sehe daher den Unterschied nicht, und sehe kein Hinderniss, warum die Telekom hier nicht genauso verfahren
sollte wie bei einem Umtopfen eines einzitgen Vertrages: den alten Vertrag zu löschen, da ja ein neuer besteht.
Der Gesetzgeber sieht im § 314 BGB ein Sonderkündigungsrecht für "wichtige Gründe" vor.
Ein wichtiger Grund ist hier gegeben: Der Kunde lebt nicht mehr am Ort des Anschlusses.
Eine Mindestlaufzeit hat die FUnktion, den Anbieter eine Sicherheit zu geben,
dass ein Kunde nicht einfach aus Lust und Laune den nächstbesten billigeren Anbieter wählt,
diese Laufzeit soll dem Anbieter Planungssicherheit geben.
Eine Mindestlaufzeit legitimiert aber nicht automaitisch den Verkauf von Leistungen gegen Entgeld,
nur weil diese (die Laufzeit) nicht abgelaufen ist, unabhängig davon, ob diese Leistungen überhaupt noch bereit gestellt werden können.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
Man kann über dich aber nichts Anderes sagen. Wir versuchen dir klar zu machen, dass du falsch liegst, doch du ignorierst einfach ALLES, was dir gesagt wird und kommst mit an den Haaren herbeigezogenen "Argumenten" daher, an denen alleine DU die Schuld trägst.
Dich als beratungsresistent zu bezeichnen ist also absolut stichhaltig da du Nichts, aber auch rein Garnichts glaubst, sondern nur deiner eigenen Einbildung und Vorstellung folgst.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
hier habe ich etwas interessantes gefunden:
Aussage vom Telekom-Team, August 2012:
"Wenn an dieser neuen Adresse ein Telefonanschluss der Telekom Deutschland besteht, ist mit Hilfe der Anmeldebestätigung eine vorzeitige Vertragsauflösung an alter Adresse kein Problem."
Laut dieser Infos, in diesem Hilfe-Thread, wäre eine Kündigung in meinem Fallbeispiel kein Problem.
Und:
Macht ja auch Sinn, denn ich könnte ja darauf bestehen,
dass mein alter Vertrag mit zum neuen Wohnort transferiert wird,
(wo bereits ein Telekom-Vertrag bereits besteht)
dann hätte ich am neuen Wohnort alles doppelt...
müsste dann auch die doppelte Bandbreite haben,
(z.B. anstatt im Moment 2300kbits Upload dann 4600kbits)
da ja dann für 2 Verträge bezahlt werden würde.
Da dies technisch nicht möglich ist,
kann es nur eine Löschung des alten Vertrages geben.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
Mit der Telekom bin ich in telefonischem Kontakt, und der letzte Stand ist nach 5 Gesprächen mit 5 Sachbearbeiter_innen,
nach insg. 55 Minuten Telefongesprächsdauer, dass der Vertrag gelöscht wird.
Dieses Ergebnis habe ich aber nicht schriftlich per Email, es wurde mir versprochen, dass sich dieses Ergebnis
erst nach einer Woche via Brief /Kündigungsbestätigung per Post niederschlägt.
Ich warte daher diese Bestätigung ab:
Leider habe ich schon sehr oft von telefonischen Versprechungen gelesen,
die dann nicht eingehalten wurden,
desshalb ist meine Psyche noch nicht entspannt,
der alte Vertrag würde bis Dez. 2017 weiterlaufen, bei 50 Euro /Monat.
Ich hatte eine Laufzeitverlängerung bekommen, da ich auf Hybrid-Router und Anschluss geändert hatte,
dass, das sei noch angemerkt, am neuen Wohnort nicht funktionieren würde,
da dort kein T-Kom-Funknetz besteht, genauer, überhaupt kein Funknetz.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
@wagnerd
Nein, mir liegt es nicht an Prinzipienreiterei, ich möchte nur meinen, durch meinen Umzug obsoleten Vertrag, löschen lassen.
Auf den Thread mit dem Telekom Hilft-Team bin ich erst nach meiner Telefon-Odyssse mit der Telekom gestossen.
Schade finde ich, warum ich erst nach 5 Gesprächen (2 Anrufe, an 2 nacheinanderfolgenden Tagen, mit einmal 2 Mitarbeiter_innen und am folgenden Tag 3 Mitarbeiter_innen) die Ausage hören durfte, dass die Löschung möglich ist.
Diese Aussage kam dann von der 5. Mitarbeiterin und war für mich dann überraschend, die Freude über diese Entscheidung konnte aber den Aufwand der vorherigen Gesprächsarbeit für mich nicht entschädigen,
zumal das frustrierende und enttäuschende Gefühl verblieb, warum solange versucht wurde, mich im Vertrag zu lassen, mit Argumenten wie z.B.
"Wozu gibt es denn eine Mindestlaufzeit".
Zu der überraschenden Entscheidung, dass der Vertrag nun gelöscht werden soll,
hätte für meine Gefühlswelt gepasst, sich für die anderen Aussagen zu entschuldigen,
und auch für die Zeit, die ich dadurch am Telefon verschwendete,
diese Aufarbeitung der eigenen Falschaussagen erfolgte aber gegenüber mir, dem Kunden seitens der Telekolm nicht,
sie wurde einfach igrnoriert.
Bis heute weiß ich aber z.B. immer noch nicht, ob die Entscheidung der Telekom aus Kulanz nun getroffen wurde,
oder ob ich in einer Wiederholung dieses Falles wieder diesen Kampf führen müsste,
will sagen, ob die Telekom in diesem Falll immer so entscheiden würde.
Natürlich habe ich nicht vor, diesen Fall zu wiederholen,
aber ich sehe hier keine Transparenz, warum die Telekom hier nun so entschieden hat.
Vor der Aussage der 5. Mitarbeiterin mit der ich sprach, wurde entweder Gegenteiliges behauptet,
oder die Antwort auf eine Frage der Löschmöglichkeit ungeklärt/offen gelassen.
Meine Aufregung, die auch zum Erstellen dieses Threads führte, hätte vermieden werden können, wenn ich am Telefon schneller
zu einem konkreten Ergebnis gekommen wäre, bzw. klar gemacht worden wäre,
dass diese Löschuhng kein Problem ist.
(Ob es ein Problem ist, und eine kulante Entscheidung erforderlich macht, weiß ich, wie ich bereits erwähnte, immer noch nicht)
Aber, mein Fall ist ja erst dann konkret abgeschlossen, wenn ich die Kündigungsbestätigung im Briefkasten habe,
was ja noch abgewartet werden muss.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
Hallo @Studio_Bayern,
grundsätzlich miss ich, zu deinem Ungunsten, die Aussagen der anderen User bestätigen.
Ein Umzug ist in diesem Fall kein „wichtiger Grund“, sodass du auf eine Sonderkündigung bestehen kannst.
Du hast einen Vertrag mit uns abgeschlossen, der die Versorgung von mindestens 24 Monaten beinhaltet. Wenn du um- oder ausziehst, die Leistungen nicht abrufst, etc., ist das, platt ausgedrückt, nicht unser Problem. Wir erfüllen unseren Vertragsbestandteil und stellen es dir zur Verfügung.
Und ja, es ist in der Tat so, dass der Anschloss so lange einen neuen Anschluss durch einen Nachmieter blockiert.
Das ist blöd für den Nachmieter, keine Frage, jedoch besteht weiterhin der Vertrag mit dir.
Wie würdest du die andere Seite sehen, dass wir dir die Leitungen nicht mehr bereitstellen, einfach so, obwohl wir ein bestehendes Vertragsverhältnis haben? Würde dir auch nicht gefallen, oder?
Die einzige Möglichkeit, die eventuell besteht, ist die Sonderkündigung, da am neuen Standort der jetzige Anschluss nicht bereitgestellt werden kann.
Wenn aber noch Platz am APL ist, legen wir dir eine neue TAE und du hast 2 Anschlüsse. Das ist dann so.
Es wäre tatsächlich besser für alle Beteiligten gewesen, wenn du vorher mit uns Kontakt aufgenommen hättest. Dann hätten wir eine individuelle Lösung gefunden und diese Diskussion gäbe es nicht.
Ich kann dir nur die eventuelle Chance in den Raum stellen, dass durch o.g. Grund der Umzug des alten Anschlusses nicht erfolgen kann. Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten zum Monatsende. Hier ist mir der Verweis auf „eventuell“ wichtig.
Deine Aufregung, die zu diesem Thread führt, ist nicht die Tatsache, dass du keine Antwort erhalten hast, sondern dass es nicht die Antwort war, die du haben wolltest.
Du stehst ja in Kontakt mit den Kollegen des telefonischen Kundenservices. Dort wird man sich um dein Anliegen kümmern.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
@Telekom-Team
Danke für die Ausführungen,
leider tragen sie aber noch mehr zur Verwirrung bei.
Die Darstellung, dass ein Umzug keine "Sonderkündigung" beinhaltet,
ist vielleicht verbal richtig, führt aber dann zur Verwirrung,
wenn in den Ausführungen nicht auch darauf hingewiesen wird,
dass die Telekom Verträge in den neuen Wohnort übernimmt /umtopft.
Will sagen: Wie das Kind nun genannt wird, ob Sonderkündigung oder wie auch immer,
der Kunde möchte seinen alten Vertrag nicht mehr am alten Wohnort haben,
wenn er einen neuen am neuen Wohnort hat.
(ob der neue Vertrag nun der ehemalige alte Vertrag ist, oder ein neuer,
es geht doch hier darum, dass keine 2 Verträge existieren)
Und - es gibt neben dem Umzug und dem Umtopfen des Vertrages noch eine Löschungsmöglichkeit
des alten Vertrages (innerhalb von 3 Monaten) bei einer Haushaltszusammenführung.
Ja - streng genommen könnte man meinen Fall auch als Haushaltszusammenführung bezeichnen:
Kunde zieht in Wohnung mit bestehendem Telekom-Vertrag.
Also ist doch eines klar:
Entweder man behandlet den Fall als Umzug, dann ist es klar das der alte Vertrag gelöscht werden muss,
da ja das Umtopfen bereits stattgefunden hat ( Der Kunde hat dem durch einen neuen Vertrag vorgegriffen)
Oder man behandelt den Fall als Haushaltszusammenführung, dann kann der alte Vertrag auch gelöscht werden,
und zwar nicht nur dann, wenn Leistungen am neuen Wohnort nicht bereit gestellt werden können,
wie Du im 3.leztten Absatz ausführst.
Haushaltszusammenführung: https://telekomhilft.telekom.de/t5/T...ng/td-p/301526
(in der 1. Antwort von Wiebke)
Zitat: "Telekom-Kunde zieht zu Telekom-Kunde" sticht Sonderkündigungsrecht
Sie nennt das dann nicht kündigen, sondern "erledigen".
Ich sehe jedenfalls keinen Grund, warum mir nicht gleich am Telefon diese Auskünfte erteilt worden sind,
sondern versucht wurde, mir mitzuteilen, dass eine Kündigung nicht geht.
Zumindest eine Sachbearbeiterin hat diese Aussage der Nichtmöglichkeit einer Kündigung gemacht.
Die anderen konnten mir keine Auskunft geben (warum eigentlich nicht?)
Erst am Schluss konnte mir eine Sachbearbeiterin versichern, dass eine Löschung des Vertrages durchgeführt wird.
Diese Aussage habe ich aber bisher nur telefonisch. Daher warte ich auf die Kündigungsbestätigung.
AW: Kündigung bei Umzug, aber bereits selbst neuen Telekom-Vertrag an neuer Adresse a
Jetzt haben es dir schon drei Leute gesagt, darunter das Telekom-Team, und du glaubst es immer noch nicht. Das nenne ich jetzt wirklich beratungsresistent.
Aber jetzt nochmal für dich:
- Ein Umzug bedingt keine Sonderkündigung. Das ist nicht nur verbal richtig, sondern steht genau so im Telekommunikationsgesetz, dass auch für dich gültig ist.
- Du bist nicht zu einem Wohnort umgezogen, wo schon ein Vertrag durch Frau/Freundin/Mamma/Papa oder irgendwas lief, sondern DU, ja genau DU hast einen Vertrag für den neuen Wohnort abgeschlossen. Warum sollte die Telekom den jetzt "umtopfen" (Sind wir jetzt bei den Gärtnern oder was?) Du bist also nicht von Telekom-Kunde zu Telekom-Kunde gezogen!
- Warum sollte die Telekom irgend etwas tun? Du hast einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen und hast entsprechend jetzt zwei. Den am neuen Wohnort, den du ja auch fleißig nutzt, und den am alten Wohnort, der nun dem neuen Mieter mehr als nur Sorgen bereiten wird, da du ihn hast einfach weiter laufen lassen. Du hast diesen Altvertrag weder Umgezogen, noch gekündigt, er ist also am alten Wohnort weiter aktiv und könnte dort auch genutzt werden, wenn man die entsprechende Hardware und die Zugangsdaten von dir hat.
Du hast jetzt zwei voneinander unabhängige Verträge, hast du das jetzt endlich mal begriffen?