Hallo, leider habe ich schon seit Monaten schwerwiegende Probleme mit meiner DSL Leitung. Ich habe noch den alten Vertrag mit 16 000 Mbit, und zahle mittlerweile knapp 30 Euro dafür. Bekomme aber so gut wie keine Leistung mehr dafür.
Auch der Datendurchsatz beträgt nur noch ca 7-8000 Mbit. Ich habe diesen Vertrag fristgerecht gekündigt zum 01.05.2017 und nicht mehr verlängert um weitere 2 Jahre, daher die 30 Euro anstatt 19,99!
Ich habe seit vielen Monaten ständig DSL Verbindungsabbrüche, und mit ständig meine ich das auch so...manchmal alle 10 min. Muss Modem ausschalten und wieder einschalten, dann läuft es wieder für die nächsten 10 Minuten oder halbe Stunde...Eigentlich nicht mehr normal nutzbar die Leitung. Nach unzähligen anrufen bei der Störungsstelle konnte mir keiner helfen. Fehler ist unbekannt. Könnte laut Störungsstelle aber an der alten Fritz Box 7112 liegen und sollte ausgetauscht und getestet werden. Jedoch ist denen das völlig wurscht, austauschen tun sie nicht mehr weil ich gekündigt habe. Ich soll quasi selber schauen wie ich zurecht komme und mir eine neue Hardware besorgen. Nun möchte ich meinen Vertrag fristlos kündigen, mit der Begründung das nicht das geliefert wird wofür ich bezahle. Ich würde es auch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung ankommen lassen, weil wofür soll ich 30 Euro im Monat bezahlen? Muss denn nicht der Anbieter dafür Sorge tragen das ich die Leistung bekomme wofür ich gezwungen bin jeden Monat zu bezahlen? Müssen die denn nicht meinen Router austauschen? Den hab ich doch schließlich bezahlt mit dem Vertragsabschluss...Vielleicht kann mir jemand Tipps geben wie ich weiter verfahren soll...Ob ich im Recht bin, oder mir das gefallen lassen muss! .....
Hallo , danke für die Antworten. Die 7-8 Mbit habe ich praktisch auch seit Beginn der Verbindungsabbrüche, ungefähr. Vorher hatte ich 10-12. Die sind soweit ich mich noch erinnern kann von der Störungsstelle runtergesetzt worden wegen der Abbrüche...Wie ich sehe ist und bleibt es wohl mein Problem...Jetzt muss ich mir einen neuen Router zulegen, um dann vielleicht festzustellen das es gar nicht daran liegt. Na ja, ich werde die Kröte wohl schlucken müssen noch bis 01. Mai 2017....
Dein Vertrag liefert dir einen DSL-Anschluss bis zu 16.000 kBits. 7-8000 kBits sind damit Vertragskonform. Wie lange hast du schon 7-8000 kBits?
Bei 8000 kbit/s mag das zutreffen. 7000 kbit/s hingegen sind schon Grundlage für das Sonderkündigungsrecht, da sich der Anbieter verpflichtet, mindestens 50% der vertraglich vereinbarten Leistung bereitzustellen.
En Sonderkündigungsrecht hat er auf jeden Fall dann nicht, wenn seine eigene Hardware, in dem Fall die 7112, schuld an der Misere ist. Dafür würde sprechen, dass kurze Zeit nach einem Routerneustart die ganze Sache wieder funktioniert. Außerdem gibt es bei keinem Anbieter mehr einen Vertrag unter 16k.
Daher noch ein paar Fragen:
- wie wird der Datendurchsatz ermittelt?
- wie hoch synchronisiert die Fritzbox?
- wie sind die Leitungswerte, also Dämpfung und Signal/Rauschabstand?
Also erst mal ein wenig vorsichtig sein, wenn mit vorzeitiger Kündigung aus wichtigem Grund um sich geworfen wird, der Anbieter ist längst nicht immer Schuld daran, wenn es nicht funktioniert. Es gibt da immer noch die eigene Hardware aus Computer - Router - TAE-Dosen - Hausverkabelung, die einem einen Strich durch die Rechnung machen kann und die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegt
Da würde es mich (und sicher nicht nur mich) brennend interessieren, auf welches Gesetz oder welche grundsätzliche Entscheidung deine Aussage stützt, dass alles unter 50% nicht vertragskonform ist, wenn es "kleinere" Verträge gar nicht mehr gibt. Wenn man also deiner Aussage folgt, bekommt hier so mancher gar kein DSL mehr, da die bei ihm dann aniegende Bandbreite nicht dem Vertrag entspricht.
Ich wäre also über weitere Erläuterungen deinerseits überaus erfreut. Danke.
Dazu verpflichten sich die Anbieter selbst bei Vertragsabschluss in ihren AGB. Ich weiß auch nicht, was das mit irgendwelchen "kleineren Verträgen" zu tun haben soll.
Wenn du bspw. einen Vertrag für eine 16k Leitung abgeschlossen hast und es kommen (warum auch immer) unter 8000kbit/s bei dir an, greift das Sonderkündigungsrecht.
Wie gesagt, der Großteil hats schon so in den AGB stehen. Und selbst wenn nicht, is das Kündigungsrecht trotzdem auf deiner Seite. Da gibts auch schon etliche Urteile
Kannst du mir die "ettlichen" Urteile im Detail nennen? Aber bitte keine Amtsgerichtsurteile, denn die haben keine Grundsätzlichkeit und sind nur und ausschließlich auf den einen, bestehenden Fall anwendbar.
Im Übrigen bleibe ich dabei:
Es gibt nur noch DSL16000-Verträge und aufwärts. Dann bekommt der geneigte Kunde eben Nichts mehr.
Es gibt nur noch DSL16000-Verträge und aufwärts. Dann bekommt der geneigte Kunde eben Nichts mehr.
Du verstehst die komplette Aussage wirklich nicht, oder?
Oder vielleicht eben auch nicht, wie Leitungen funktionieren bzw. wie Anbieter bei einer "Überbelegung" vor gehen.
Ich selbst hatte vor kurzen noch das "Problem", dass jeden Abend/ Nacht mein Downstream sogar auf unter 2000kbit/s gefallen ist, während ich nachmittags die volle Bandbreite zur Verfügung hatte. Hardwareseitig gab es absolut keine Probleme.
Nach einem Beschwerdeschreiben, mit Verweis auf die AGB und meines daraus resultierenden Kündigungsrechts, ging es dann auf einmal doch wie gehabt.
Zitat von Hardwaremensch
Kannst du mir die "ettlichen" Urteile im Detail nennen? Aber bitte keine Amtsgerichtsurteile, denn die haben keine Grundsätzlichkeit und sind nur und ausschließlich auf den einen, bestehenden Fall anwendbar.
Dabei sollte dir Google behilflich sein.
Aber mal so am Rande: "hä?" Ich hoffe, du willst mir jetzt nicht ernsthaft sagen wollen, dass ein Amtsgericht keine Präzedenzfälle schaffen könne.
Sollte ersichtlich sein, dass es darum nicht ging
Nach meiner Beschwerde hat ja mein Anbieter seine finger aus meiner Leitung genommen und es kommt auch abends an, was ankommen soll.
Wenn man aber eine 50k Leitung hat und es kommen beständig nur unter 25k an, ja dann macht es durchaus Sinn den Anbieter, oder wenigstens das Vetragsmodell zu wechseln
Und ich wollte ja nur darauf hinaus, dass das ohne weiteres durch die 50% Regelung möglich ist.
Wenn da ein forenbekannter Streithammel meint, da gleich ein großes Thema draus machen zu müßen und durch die gegend zu poltern, ala "stimmt doch gar nicht!!!!111einself", kanns mir eigentlich auch egal sein.
Sehr schön. Dann sollte es ja, dank deiner Ausbildung und Berufserfahrung, keinen Grund mehr für eventuelle Missverständnisse geben.
Außer eben, wie Provider-Intern gern mal herumgedrosselt wird ala "wird schon keiner merken". Und wenn doch, wie in meinem Fall, wird nach einer beschwerde und das in Erwägung ziehen (unter Berufung auf die AGB) einer Kündigung, dann doch die volle Bandbreite wieder zur verfügung gestellt.
Eine Reinkarnation bin ich nicht, da kann ich dich beruhigen. Ich habe hier nur einige Threads überflogen, als bei mir eben besagte Probleme mit dem Downstream begonnen haben.
Da bist du des öfteren negativ aufgefallen.^^
Aber um diesen Unsinn jetzt endlich ein Ende zu setzen, nochmal meine Kernaussage (die jeder hätte so im Raum stehen lassen können, ohne gleich ewig unsinnig ins OT abzudriften):
Geschwindigkeit unter 50% der vertraglich festgelegten max. Leistung = Sondernkündigungsrecht oder eben Wechsel in einen "kleineren" Vertrag außerhalb des Widerrufsrechts und ohne verlängerung der Vertragslaufzeit.
Und, da man das wohl extra noch dazu schreiben muß: wer nur einen 16k Vertrag hat, hat dann eben leider Pech gehabt oder muß eben darauf hoffen, dass ein anderer Anbieter etwas mehr Bandbreite zur verfügung stellen kann.
Den wünsche ich dir auch. Bei deiner Kernaussage trifft dann zu was ich oder grisu gesagt haben: Dann bekommt der Kunde eben Nichts, da kein kleinerer Vertrag mehr existiert.
Und es ist ja auch noch lange nicht erwiesen, ob beim TE überhautp der Provider "Schuld" daran ist und nicht des TEs Hardware.
Ach ja, und an der Physik kann auch deine Auffassung nichts ändern.
Ich glaube wir haben dieses Thema Hier im Forum schon 1000 Mal durchgekaut. Die Bezeichnung 16 Mbit sagt doch nur aus, das in diesem gewähltem Vertrag und Anschlussart BIS ZU 16000 kbit/s Möglich sind, ABER NUR wenn es die Physikalischen Gegebenheiten vor Ort erlauben.