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Sonderkündigung nach Umzug?

3Antworten
  1. #1
    Avatar von Wolpertinger
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    Standard Sonderkündigung nach Umzug?

    Hallo,

    für mich stellt sich folgendes Probleme dar,
    ich bin seid mehreren Jahren zufriedener Kunde von 1und1 und bezahle im Augenblick eine 50.000er Leitung.

    Allerdings werde ich Jahreswechsel umziehen. Laut 1und1, Telekom und anderen Anbietern ist beim neuen Wohnort leider keine 50.000 Leitung möglich, sondern lediglich nur 16.000.
    Einzig KabelDeutschland bietet mir Kabel bis zu 200Mbit an.

    Für mich stellen sich nun folgende Fragen:

    Habe ich bei 1und1 nun ein Sonderkündigungsrecht habe, da sie mir ja nichtmehr die vereinbarte bzw. mindestens 50% der vereinbarten Bandbreite zur Verfügung stellen können?!

    Kann ich bereits mit diesen Aussagen kündigen? Oder muss ich erst einen Umzugsauftrag stellen, der mich dann noch 60€ kostet? Obwohl ich ja klar ist, dass die mir die 50% nicht liefern können?

    RWG

    Wolpi

  2. #2
    Avatar von Hardwaremensch
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    Standard AW: Sonderkündigung nach Umzug?

    Ja hast du, allerdings nicht fristlos, sondern mit einer Frist von 3 Monaten. Nachzulesen im Telekommunikationsgesetz §46, Absatz 8. Hier ein Auszug davon:

    Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
    Wie gesagt, Quelle TKG §46, Absatz 8

  3. #3
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Sonderkündigung nach Umzug?

    Du musst einen Umzugsauftrag einstellen.

    Der Anbieter muss dir das Angebot machen zu kündigen, weil die Leistung am neuen Standort nicht erbracht werden kann.

    Ohne Umzugsauftrag wird das nichts mit der Kündigung wegen Umzug.

  4. #4
    Avatar von Wolpertinger
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    Standard AW: Sonderkündigung nach Umzug?

    super danke.. werde dann gleichmal den support von 1&1 kontaktieren, wie des da aussieht

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