Anbieterwechsel - muss der Alt Anbieter mich versorgen ?!
Hallo,
gestern am 8.10.2016 sollte die Freischaltung bei dem neuen DSL Anbieter (Vodafone) folgen. Leider kam der Techniker nicht oder ich habe es verhört. Was auch immer.
Mein Alt Anbieter (NetColonge) hat bereits am 6.10.2016 DSL abgeschaltet, da an dem Datum die Kündigung statt fand.
Jetzt habe ich erfahren, dass der Alt Anbieter mich bis zum nächsten Freischalt Termin versorgen muss.
Dementsprechend habe ich bei der NetCologne Hotline angerufen, diese sagten mir dies zu, aber dies würde nicht stattfinden, wenn man den Vertrag selbst gekündigt hat.
AW: Anbieterwechsel - muss der Alt Anbieter mich versorgen ?!
Dazu das Statement des Verbraucherschutzes:
Die Versorgungspflicht des Altanbieters entfällt, wenn ein Kunde selbst die Abschaltung des Anschlusses verlangt oder den Vertrag beim neuen Anbieter widerrufen hat oder der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wurde.
AW: Anbieterwechsel - muss der Alt Anbieter mich versorgen ?!
Als Anbeiterwechsel kann man das ja Eigentlich nicht bezeichen, wie in deinem Titel erwähnt. Will man den Anbieter wechseln, kündigt man keinesfalls selbst! Der neue Anbeiter erledigt das! Kündigt man seinen alten Anbeiter selbst, hat man auch nicht die Möglichkeit das bei Problemen weiter versorgt wird. Man hat ja selbst "gewollt" den Vertrag gekündigt.
AW: Anbieterwechsel - muss der Alt Anbieter mich versorgen ?!
Stimmt. Das kann ich jetzt machen, wenn ich vom Kabelinternet zu VDSL wechsel, wie ja ich nächstes Jahr, aber nicht bei einem Wechsel, bei dem die Technik und der Anschluß im Grunde der gleiche bleibt, und der Wechsel somit nicht fließend vonstatten gehen kann