O2 Vertragskündigung

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  1. #1
    Avatar von PeterUL
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    Standard O2 Vertragskündigung

    Liebe Forum-Mitglieder!

    Ich hoffe ich finde bei euch Rat. Ich habe nach 11 Jahren Mitgliedschaft meinen Vertrag (ohne Vertraugslaufzeit - 4 Wochen zum Monatsende kündbar) gekündigt.
    Das ganze fing so an, dass ich am 30.11.2016 online die Kündigungsvormerkung auswählte, da ich dachte, dass das so sehr angenehm und einfach wäre. Ich erhält jedoch einen Hinweis, dass der Kündigungszeitpunkt der 31.12.2016 wäre, wenn ich innerhalb 10-14(?) Tage bei denen unter einer bestimmten Rufnummer anrufen würde. Da ich mir jedoch dabei dachte, irgendwelchen Angeboten ausgesetzt zu werden und keine Lust darauf hatte, habe ich entsprechend nochmal ein Schriftstück angefertigt und denen per Fax am 01.12.2016 zugesendet und eigentlich erwartet, dass der Kündigungszeitpunkt der 31.12.2016 wäre. Fehlgeschlagen - ich erhielt eine Bestätigung mit dem 31.01.2016 als Datum. Ich habe selbstverständlich noch die Sendungsberichte. Im O2-Chat sagte man mir, dass dies in Ordnung sei, da ich eine Kündigungsvormerkung getätigt hätte zum 31.12.2016 und nicht angerufen hätte, sodass dies die Bearbeitung des Faxes "geblockt" hätte. Ich erwiderte, dass eine schriftliche Kündigung per Fax unabhängig von irgendwelchen Kündigungsvormerkungen stets Bestand haben müsste. Dies wurde jedoch verneint. Ich bezweifel sehr stark, dass die O2-Mitarbeiterin da Recht hatte, bin mir aber natürlich nicht hundertprozentig sicher. Kann mich da bitte jemand aufklären? Ich fände es schade, wenn ich unnötigerweise und trotz korrekter Kündigung nochmals 30€ im Januar bezahlen müsste.
    Vielen Dank!

  2. #2
    Avatar von kickelhahn
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    kickelhahn ist offline

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    Standard AW: O2 Vertragskündigung

    Wende dich an die Bundesnetzagentur.

  3. #3
    Avatar von Klemmleiste
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    Klemmleiste ist offline

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    Standard AW: O2 Vertragskündigung

    Hallo,

    zunächst sicherlich 31.01.2017, ich sehe das so, Laufzeit kündbar zum Monatsende, also 30.11.2016 per Fax kündigen zum 31.12.2016, der 01.12.2016 ist aus meiner Sicht ein Tag zu spät, so dass sich hier dann der 31.01.2017 ergibt. Da beide Kündigungsvorgänge verschieden sind, also Online mit Anruf ein Vorgang, Fax ein anderer Vorgang, meiner Meinung haben diese nichts miteinander zu tun. Da die Faxkündigung nun Bestand hat, wird wohl die Vormerkung aus Vorgang 1 gelöscht sein.
    Was lernen wir daraus, nicht bis zum letzten Tag warten und idealerweise schriftlich per Einschreiben kündigen, hättest Du dies zum Beispiel am 20.11.2016 gemacht, wäre jetzt sicher alles so wie Du es wolltest. Ich glaube nicht dass die Bnetz hier viel Initiative an den Tag legen wird.. die werden das auch so sehen, der 1.12.2016 war zu spät.

    BG

  4. #4
    Avatar von Bodi
    Bodi ist offline

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    Standard AW: O2 Vertragskündigung

    Laut AGB gilt: "Verträge ohne Mindestlaufzeit können jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden".
    4 Wochen sind 28 Tage, also kein voller Monat. Aus meiner Sicht ist die Kündigung rechtzeitig zugegangen.

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