ich ziehe zum 01.04.2017 in eine Neubausiedlung wo die Telekom eine Glasfaserleitung verlegen möchte! Dies wird aber erst in den nächsten 5-6 Monaten passieren!
Aktuell habe ich in meiner gekündigten Wohnung einen 1und1 DSL Vertrag, den ich vorzeitig kündigen muss, was bedeutet ich müsste von der Sonderkündigung gebrauch machen! Dieses habe ich auch gemacht und eine Kündigung an 1und1 geschrieben und die problematik geschildert. Nach einigen Tagen habe ich von der 1und1 Kündigungsabteilung ein Rückruf erhalten, wo der Mitarbeiter mich nochmal darauf hingewiesen hat, dass die Kündigung nur in Kraft treten kann, wenn ein Nachweis von der Telekom nachgereicht wird, wo bestätigt ist, dass in dem Neubaugebiet wirklich keine Leitung der Telekom vorhanden ist und die Verlegung erst später passierter wird.
In einem Telefonat mit der Telekom-Bauherrenhotline wurde mir ganz klar vermittelt, dass ich keinen Nachweis ihrerseits bekomme und 1und1 selber prüfen muss, ob sie mich in dem Neubaugebiet beliefern können oder nicht.
Meine Fragen:
1. Warum kann ich nicht vom Paragraph 46 Abs.8 Satz 3 TKG gebraucht machen und meinen Vertrag bei 1und1 einfach vorzeitig kündigen?
2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1und1 steht ausführlich drin, dass wenn sie mich nicht beliefern können, kann ich den bestehenden Vertrag mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen! Warum muss ich dieses Nachweisen? Den Nachweis der Telekom bekomme ich nicht und so wie ich es verstehe ist es nicht üblich!
3. Wenn ich den Umzug nachweisen muss, reicht nicht einfach eine Ummeldebescheinigung?
Ich danke Euch schon jetzt für schnelle und konstruktive Antworten, weil ich echt nicht mehr weiter weiß!
Weil eine vorzeitige Kündigung (mit 3 Monaten Laufzeit im Übrigen) nur dann möglich ist, wenn der alte Anbieter, in dem Fall 1&1 nicht ein gleichwertiges oder besseres Produkt, dass deinen laufenden Vertrag erfüllt, liefern kann. Dazu ist dann auch ein Nachweis nötig, dass 1&1 eben nicht liefe4rn kann, denn behaupten kannst du vieles, es muss deswegen noch lange nicht stimmen.
Du kannst also einen Umzug des Vertrags auf deine neue Adresse beantragen, dann merkt 1&1 selber ob es liefern kann oder nicht und entlässt euch aus dem Vertrag (wie gesagt, mit 3 Monaten Kündigungsfrist), oder du erbringst den genannten Nachweis der Telekom. Einfach nur so kündigen ist nicht möglich.
Wie wir umgezogen sind konnte 1und1 auch nicht liefern. Sie hatten uns sofort aus den Vertrag entlassen mit Restrückzahlung von einem dem letzten nur teilerbrachten Monat.