Es geht um unseren Internetanbieter "Vodafone". Seid 2 Wochen (heute fängt die 3. an!) haben wir keinen funktionalen Anschluss. Sowohl für das Internet als auch das Telefon. Alles was sie machen sind Vertröstungen am Telefon und das wars... Der Techniker war nach 3 vereinbarten Terminen endlich da. Gelöst wurde das Problem aber nicht!
Könntet Ihr bitte das Widerrufsschreiben durchlesen und mir sagen ob das i.O ist? Ich hatte nämlich eine fristlose Kündigung weggeschickt aber diese wurde abgelehnt da unsere Vertragslaufzeit noch immer läuft....... Dabei wurde in der fristlosen Kündigung alles erklärt, wieso, weshalb, warum wir kündigen.
Widerrufsschreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich Ihr Schreiben vom 21.02.2017, meiner fristlosen Kündigung vom 15.02.2017. Trotz der fast täglichen Anrufe und Beschwerden seit dem 13.02.2017, sind die Probleme noch immer nicht behoben worden. Es besteht noch immer keine stabile Verbindung für das Internet und das Telefon. Die Abbrüche sind teils sehr verheerend und treten sehr oft auf. Es besteht keine flüssige Verbindung für das Runterladen als auch für das normale surfen. Durch die Abbrüche sind Telefonate ebenfalls nicht möglich. Selbst nach dem Besuch eines Telekom Technikers, konnte das Problem nicht behoben werden. Auch nach einer Rückmeldung der Telekom an Ihnen, besteht noch immer das selbe Problem ohne Lösungsvorschläge. Ihre Dienstleistung wird somit nicht erbracht! Daher bitte ich Sie, die Störung innerhalb von 10 Werktage ab Zugang dieses Schreibens zu beheben. Sollte die gesetzte Frist erfolglos verlaufen, werde ich aus wichtigem Grund kündigen.
Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ist das so i.O? Darf ich so denn dann auch fristlos kündigen? Danke im Voraus!!!
Wir dürfen hier keine Rechtsberatung durchführen, deshalb stellt diese Information nur meine persönliche Meinung bzw. die Erfahrung aus einigen Jahren Tätigkeit hier im Forum dar.
Der richtige Weg in einem solchen Fall ist folgender:
1. Du musst dem Anbieter nach § 314 BGB eine Frist zur Behebung des Problems einräumen.
Dazu musst du den Anbieter mit einem Einschreiben mit Rückschein über dieses Problem informieren und die Kündigung androhen sollte das Problem nicht innerhalb der Frist beseitigt werden.
Die Frist beträgt in der Regel 10 Arbeitstag (14 Kalendertage) und beginnt ab dem Zugang des Schreiben beim Anbieter (deshalb der Rückschein).
2. Du bist verpflichtet, die Maßnahmen des Anbieters zu unterstützen (Termine ermöglichen usw.).
3. Sollte der Anbieter das Problem in der Frist nicht lösen, kannst du nach §314 BGB fristlos kündigen.
4. Du solltest die Kündigungsbestätigung des Anbieters abwarten, bevor du einen neuen Vertrag abschließt.