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Seit 2 Wochen kein Internet/Telefon. Recht auf Außerordentliche Kündigung?

4Antworten
  1. #1
    Avatar von strellson
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    Standard Seit 2 Wochen kein Internet/Telefon. Recht auf Außerordentliche Kündigung?

    Hallo!

    Bei uns funktioniert jetzt seit über 2 Wochen das Internet & Telefon nicht (seit 20.4.). Komplett nicht. DSL Verbindung besteht laut Router aber die Anmeldung schlägt fehl.

    Ich telefoniere täglich mit der Hotline. Schreibe E-Mails. Kontakt über Facebook. Aber außer "wird sind dran" passiert nichts.
    Gestern gab es einen Technikertermin. Ist natürlich keiner Erschienen.

    Wie lange kann 1und1 mich denn hinhalten?

    Ich habe vor 5 Tagen denen eine Frist bis zum 8.5. auf Nachbesserung gesetzt. Wie sieht es dann wegen einer außerordentlichen Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung aus? Wäre dass dann mein Recht?

    Danke!

  2. #2
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Seit 2 Wochen kein Internet/Telefon. Recht auf Außerordentliche Kündigung?

    Zuerst der Hinweis, das wir hier keine Rechtsberatung durchführen dürfen und auch nicht können.
    Alles was ich hier schreibe, stellt meine persönliche Meinung dar bzw. beruht auf Erfahrungen anderer User in diesem Forum.

    Wenn du in deiner Fristsetzung auf die folgen (fristlose Kündigung) hingewiesen hast und du nachvollziehen kannst, wann das Schreiben (Einschreiben mit Rückschein) bei 1&1 eingegangen ist, kannst du nach dem Fristende kündigen.

    Allerdings ist die von dir gesetzte Frist zu kurz.

    Normalerweise sollte die Frist 14 Kalendertage bzw. 10 Arbeitstage betragen.

    Schau dir mal den § 314 BGB an.

  3. #3
    Avatar von strellson
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    Standard AW: Seit 2 Wochen kein Internet/Telefon. Recht auf Außerordentliche Kündigung?

    Dank Dir!

    Ist meine Fristsetzung dann nichtig weil zu kurz, oder kann ich nach ablauf der 14 Kalendertage dann trotzdem drauf bestehen?
    Grüße!

  4. #4
    Avatar von Hardwaremensch
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    Standard AW: Seit 2 Wochen kein Internet/Telefon. Recht auf Außerordentliche Kündigung?

    Wie grisu schon sagte, wir dürfen keine Rechtsberatung geben, die Erfahrung hat aber gezeigt, dass eine zu kurze Frist als nichtig angesehen wird.

  5. #5
    Avatar von 45grisu
    45grisu ist offline

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    Standard AW: Seit 2 Wochen kein Internet/Telefon. Recht auf Außerordentliche Kündigung?

    Ja, am besten eine neue Frist setzen.

    Die Frist beginnt mit dem Zugang des Schreibens beim Provider. Das kannst du aus dem Rückschein des Einschreibens erkennen.

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