Ich besitze ein Haus mit 2 Wohnungen, eine selbstgenützt und eine vermietet. Mein DSL-Anschluss ( mit beworbenen max.16 Mbit/s) liefert mir lediglich 1,6 - 1,9 Mbit/s . Nachdem ich das Unternehmen kontaktierte wurde mir mitgeteilt,dass wg. Leitungslänge und Anzahl der Anschlüsse mir nur rd 1,6 Mbit zur Verfügung stehen können. Erstaunlicherweise haben meine Mieter (ein älteres Ehepaar 76,85 Jahre) im selben Haus über
über einen anderen Anbieter DSL 16 eine Bandbreite von 13,2 Mbit/s, dazu noch 10.- € günstiger. Wie kann das sein ? Der Mail-Support von Congstar bietet nur Textbausteine und einen allg. Hinweis aus dem "kleingedruckten" der eine Mindestgeschwindigkeit von 0,76 Mbit/s nennt. Ist es überhaupt Rechtens, 16 max zu bewerben aber nur knapp über 10 % der max. Bandbreite zu liefern ? Vermutlich werde ich nun Besserung mit Fristsetzung fordern müssen. Steht mir hier wohl auch Sonderkündigungsrecht zu ? Rund 40 Messungen meiner Bandbreite liegen mir vor. Hätte jemand noch einen Rat ? BESTEN DANK !
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#2
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AW: DSL Problem - Bandbreite zu gering ?
Hallo
Du hast einen Vertrag über einen DSL-Anschluss abgeschlossen.
In diesem Vertrag ist eine maximale Bandbreite bis zu 16.000 kBits enthalten.
In diesem Vertrag ist die minimale Bandbreite von 760 kBits garantiert.
Da bei dir eine Bandbreite von 1600 bis 1900 kBits ankommen ist dein Anschluss vertragskonform.
Wie lange hast du denn diesen Anschluss schon?
Die Unterschiede in der Bandbreite zwischen deinem Anschluss und dem deines Mieters können daran liegen, das Congstar einen anderen Technikpartner (z.B. Telefonica) verwendet, als der Anbieter deines Mieters.
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#4
45grisu
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AW: DSL Problem - Bandbreite zu gering ?
Zuerst mal die Anmerkung, das dies hier keine Rechtsberatung darstellt und nur meine persönliche Meinung wiedergibt.
Du hast den Vertrag jetzt 1 Jahr und plötzlich fällt dir ein, das die Bandbreite ja viel zu niedrig ist.
Der Verweis in der PN auf den Beitrag von der Chip ist absolut nicht aussagekräftig, da alle Urteile von einem Amtsgericht gefällt wurden und keine Grundsatzwirkung haben.
Ein Sonderkündigungsrecht (gibt es nicht, wenn dann Kündigung aus einem wichtigen Grund, §314 BGB) sehe ich da nicht.
Von daher, viel Spaß mit deinem Anbieter.
Ich würde den Anschluß kündigen und mir nächstes Jahr einen neuen Anbieter suchen.
So ist es nicht, bei Vertragsbeginn hatte ich konstant 5000 - 6000, nach 3 Monaten 4500 - 5200, und seit 2 Monaten ( und nach Erdarbeiten der Telekom vor meinem Haus) 1200 - 1900. Ich danke ihnen.