Ich habe im September 2017 telefonisch einen Handyvertrag über 1&1 All-Net Starter mit Beginn 5.11.2017 mit dem Hinweis, dass mein O2 bis zu diesem Zeitpunkt läuft, abgeschlossen. 1&1 hat ohne meine Einwilligung den Beginn auf den 30.9.2017 vorverlegt und mir die SIM Karte zugesandt. Der Hintergrund ist klar und zu meinem Nachteil. Laut Produktinformationsblatt § 1 TK Transparenzverordnung hat sich ab 1.10.2017 der Tarif für 1&1 All-Net Starter Vertrag grundlegend zugunsten der Kunden geändert. Meine Meinung dazu ist dass für mich der Tarif ab 5.11.2017 gilt. Die SIM Karte habe ich noch nicht frei geschaltet und werde sie zurücksenden, da mit Sicherheit die Vertragskonditionen vom 30.9.2017 eingetragen sind. Haben andere 1&1 Kunden ähnlich Erfahrungen und wie ist in diesem Fall die Rechtsgrundlage.
mein Rechtsempfinden sagt mir, dass die Kondition die zum Zeitpunkt der Bestellung / Vertrags-Abschluss gelten bzw. gegolten haben bindend sind unabhängig davon, wann der tatsächlich Bezug der Leistungen beginnt. (Wäre dem nicht so, so müsste ja, sobald sich zum Beispiel der Preis eines Vertrages im Angebot ändert, alle bereits bestehenden Verträge sich preislich verändern, auch wenn sie schon z. B. 10 Monate bestehen) Aber Du hast ja die Möglichkeit des Widerrufs, willst Du ja auch machen, dementsprechend kannst Du ja dann gleich zu den geänderten Konditionen neu bestellen.