1und1 gewährt uns bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht
Hallo zusammen,
da ich mit meiner Freundin zusammen gezogen bin, möchten wir Ihren alten Vertrag den Sie bei 1und1 abgeschlossen hat Kündigen und dies gern bei TKG §46 Abs. 8 Sonderkündigungsrecht bei Umzug innerhalb von 3 Monaten, da der aktuelle Vertrag noch bis Ende 2018 laufen würde.
Der Vertrag der hier abgeschlossen wurde ist der DSL Basic Vertrag von 1und1 mit einer Verbindung von "bis zu DSL 16.000"
In Ihrem alten Wohnsitz war dieser Vertrag soweit für uns auch kein Problem, da die versprochenen DSL 16.000 auch fast komplett geliefert werden konnten. Nun zum Problem, an unserem neuen Wohnort ist der Ausbau für DSL 16.000 durch 1und1 nicht gegeben, da 1un1 nur über Leitungen verfügt, die uns maximal mit DSL 8.000 beliefern können, wovon DSL 6.200 bei uns ankommen. Dies ist mir viel zu wenig und wurde mir leider auch erst durch den Techniker mitgeteilt beim Anschluss der Leitung.
Gem. § 46 Abs. 8 TKG kommt nun also meines Erachtens nach eine Sonderkündigung in Betracht, da die Leistung die zum Abschluss des Vertrages geführt hat nicht mehr ansatzweise erfüllt werden kann. (Unter dieser Voraussetzung hätte ich keinen Vertrag bei 1und1 am neuen Wohnort abgeschlossen)
1und1 weigert sich aber natürlich strickt dagegen uns die Sonderkündigung zu gewährend und will, dass wir bis Vertragsende Partner bleiben.
Deshalb meine Frage an euch. Hat jemand ähnliche Erfahrungen vorzuweisen ? Verstehe ich die Gesetzesgrundlage falsch ? Gibt es noch andere Möglichkeiten um Druck auf 1und1 auszuüben außer einen Anwalt einzuschalten ?
AW: 1und1 gewährt uns bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht
Du schreibst es ja oben selbst "bis zu DSL 16.000" und genau das liefert 1&1. Von daher sieht es schlecht aus mit der vorzeitigen Kündigung.
Ob dir die erbrachte Leistung zu wenig ist, ist dabei nicht relevant.
Du kannst höflich bei 1&1 fragen ob sie, gegen eine Abschlagszahlung, bereit sind, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, aber einen Anspruch darauf hast du nicht.
AW: 1und1 gewährt uns bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht
"§46 Abs. 8 Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat."
Dieser § sagt halt in meinen Augen etwas anderes aus. Da am alten Wohnort 16k möglich waren und am neuen Wohnort nur noch maximal 8k zur Verfügung stehen (weil eine andere Firma die Netze ausgebaut hat und keine Rechte an andere Firmen abgibt)
Somit wird die vertraglich geschuldete Leistung unter dessen Voraussetzung der Vertrag abgeschlossen wurde nicht mehr erfüllt... oder verstehe ich das falsch ?
AW: 1und1 gewährt uns bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht
Ja das verstehst du falsch wir hatten keine Probleme weil 1und1 uns am neuen Wohnort nichts liefern konnte.
Da gab es den letzten Verbrauchsmonat sogar komplett zurück.
Die T Com hat uns dann 286 geliefert von bis zu 16000.
AW: 1und1 gewährt uns bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht
1und1 kann ja was liefern, nur halt nicht MEHR die selbe Leistung weshalb der Vertrag so abgeschlossen wurde. Bei uns in der Gegend hat halt nur ein Unternehmen das Breitbandnetz ausgebaut. 1und1 kann mir also am neuen Wohnort maximal 8k bieten. Deshalb sehe ich es so, dass die Leistung vom alten Wohnort am neuen Wohnort nicht mehr erbracht werden kann durch 1und1. Ein anderes Unternehmen kann mich ja ohne Probleme mit bis zu 200k versorgen.
"wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird."
Dies ist also nicht mehr gegeben, da 1und1 mir an meinem neuen Wohnort nicht mehr anbieten kann!
Ich denke tatsächlich nicht das ich das falsch verstehe...
Edit: hier noch ein Beispiel von Chip.de
DSL Sonderkündigung bei Umzug: Nicht immer möglich
Der DSL-Vertrag muss zwingend erfüllt werden, diese Regelung war einmal. Früher war es tatsächlich so, dass man bei einem Umzug in jedem Fall den alten DSL-Vertrag weiter zahlen musste, auch wenn es am neuen Wohnort vom gleichen Provider überhaupt kein DSL gab. In der Praxis konnten sich Nutzer dann oft über einen Pauschalbeitrag freikaufen. Seit Mai 2012 gibt es beim Thema DSL-Vertrag und Umzug aber ein Sonderkündigungsrecht für Kunden. Doch Vorsicht: Nur weil Sie umziehen, bedeutet das noch nicht, dass Sie einfach den DSL-Vertrag kündigen können. Kann Ihr DSL-Anbieter am neuen Wohnort auch einen DSL-Anschluss bereitstellen, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Wollen Sie trotzdem den DSL-Anbieter wechseln, müssen Sie sich an die Kündigungsbedingungen aus dem DSL-Vertrag halten.
!!!Wichtig: Der DSL-Anbieter muss am neuen Wohnort die gleiche Leistung anbieten, wenn Sie vorher 50 MBit hatten und am neuen Wohnort nur 2 MBit kriegen, können Sie kündigen. !!!
Meines Erachtens nach wird mir nicht die selbe Leistung erbracht, wenn ich vorher DSL 16k erhalten habe und nun nurnoch 8k möglich wären wovon 6,2k ankommen.
AW: 1und1 gewährt uns bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht
Du verstehst es immer noch falsch. In Deinem Vertrag oder vielmehr dem von deiner Freundin steht eine Leistung von bis zu, dort steht nicht sie bekommen exakt DSL 16000, dann würde tatsächlich der Paragraph TKG §46 Abs. 8 greifen, da aber diese kleine bis zu in dem Vertrag steht, wird die Leistung die Vertraglich abgeschlossen wurde erbracht, auch wenn das "nur noch" DSL 8000 ist.
Es bleibt aber selbstverständlich Dir überlassen, ob Du einen Anwalt beauftragen möchtest.
AW: 1und1 gewährt uns bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht
Vielen Dank für die Infos, dann werde ich morgen mal zum Verbraucherschutz fahren und die Bundesnetzagentur einschalten... Mal schauen was die mir raten.
AW: 1und1 gewährt uns bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht
Hallo mortinho1992,
schau mal hier: Leistungsbeschreibung
Dort sind unter Punkt 2.3 die Bandbreite zu den einzelnen Produkten beschrieben.
Minimum Download bei DSL Basic ohne Bandbreitenbeschränkung: 384 kBit/s
Maximum Download bei DSL Basic ohne Bandbreitenbeschränkung: 16000 kBit/s
Auch wenn ich es Dir gönnen würde - ich denke, da hast Du eher schlechte Karten.
AW: 1und1 gewährt uns bei Umzug kein Sonderkündigungsrecht
Interessant ist auch was in der Tabelle der Leistungsbeschreibung steht. 1&1 DSL 16 Download minimal 6653kbit/s. Das scheint hier erfüllt zu sein, außerdem steht da.
Zitat Punkt 2.3: Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der jeweiligen Bandbreiten korridore.