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1&1 Fritzbox vor Ende der Laufzeit verkaufen?

1Antworten
  1. #1
    Avatar von The_Unknown
    The_Unknown ist offline
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    Standard 1&1 Fritzbox vor Ende der Laufzeit verkaufen?

    Hallo,

    ich habe vor ca. 1 Jahr einen Vertrag bei 1&1 gemacht und die kleine WLAN Fritzbox 7412 gemietet. Wie ich nun über das Netz herausgefunden habe, handelt es sich weniger um eine Miete als eher um einen Mietkauf.

    Mir gehört das Gerät also nach 2 Jahren und danach muss ich (sofern ich den Vertrag nicht kündige), die 2,99 EUR/Monat weiterzahlen für ein Gerät, das mir gehört

    Naja, da ich gerade meine Geräte auf 4K umgestellt habe, wurde auch das WLAN der Box zu langsam. Daher habe ich mir selbst eine größere Fritzbox geholt und will die kleine von 1&1 nun verkaufen. Daher meine Fragen dazu in der Hoffnung, dass jemand weiterhelfen kann:

    1. Ist es wirklich sicher, dass mir die Fritzbox nach 2 Jahren gehört? Nicht, dass 1&1 die Box dann zurück will.
    2. Kann ich die Box vielleicht schon jetzt verkaufen? Aktuell bringt sie mehr Geld als in 1 Jahr.
    3. Muss ich sonst noch etwas beachten? Habe ich einen Denkfehler drin?


    Vielen Dank im Voraus.

    Ciao The_Unknown

    PS: @Mods: Die Aktivierungsmail für meinen Account landete im SPAM. Evtl. solltet ihr den SPAM-Score eurer E-Mails mal prüfen

  2. #2
    Avatar von Lizzy
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    Standard AW: 1&1 Fritzbox vor Ende der Laufzeit verkaufen?

    Aloha

    a) 1&1 vermietet keine DSL-Geräte.
    b) Was man für die Router an monatlichen Kosten bezahlt, ist eine Service-Gebühr, die sowohl das Gerät als auch den Online-Speicher beinhaltet.
    c) Nach 24 Monaten geht das Gerät in den Besitz des Kunden über.
    d) Die Service-Gebühr (jetzt nur noch für den Online-Speicher) muss nach Ablauf der 24 Monate weiterhin entrichtet werden.
    e) Oben genannte Router, die vor Ablauf der 24 Monate vom Kunden weiterverkauft und noch innerhalb der 24 Monate vom Anbieter zurückgefordert werden (weil der Kunde z.B. den Vertrag vorzeitig beendet), werden dem Kunden berechnet.
    f) Hat eine dritte Person von einem 1&1 Kunden einen 1&1 DSL-Router erworben und möchte aufgrund von Defekt eine Gewährleistung geltend machen, so kann nur der ursprüngliche Kunde selbst den Defekt des Gerätes bei 1&1 reklamieren (sofern noch innerhalb der Garantiezeit). Weitere Gewährleistung kann (auch durch Dritte) mit der Originalrechnung beim Hersteller AVM erfragt werden.

    Anmerkung: Da sich Tarifmodelle ständig ändern - bitte die jeweils aktuell gültigen Tarifkonditionen beim 1&1 Kundenservice erfragen.

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