Hallo Freunde des Rechts, habe da derzeit ein Problem:
Bin am 31.10. von München nach Leipzig gezogen.
Hatte einen DSL Vertrag in München bei Mnet.
Habe mit diesen am 17.10. telefoniert, da hieß es eine außerordentliche Kündigung sei möglich, da ich in eine Region ziehe in welche Mnet nicht beliefern könne. Sachbearbeiter meinte dies sei kein Problem, kündigen und Fritzbox zurück schicken und gut ist.
im Januar 2018 ist mir aufgefallen, dass Mnet weiterhin monatlich den Beitrag von meinem Konto eingezogen hat. Habe diese Beträge dann zurückgeholt und Mnet eine mail geschickt, dass sie dies bitte unterlassen sollen. Seitens Mnet keine Reaktion daraufhin.
im Mai kam nun das Schreiben eines Inkasso Unternehmens , welches die monatlichen Gebühren für 11.2017 - 05.2018 + Mahn/Inkassogebühr haben möchte. Habe daraufhin Mnet kontaktiert. Diese meinten, ich wäre im Gespräch vom 17.10. darauf hingewiesen worden, dass ich eine Kopie des Mietvertrags oder eine Kopie der neuen Einwohnermeldebescheinigung zuschicken müsste. Davon ist mir nichts bekannt. Habe ich jetzt getan, ist aber im Prinzip egal, denn Mnet hat mir im Mai aufgrund von fehlender Zahlungen fristlos gekündigt. Sagen auch, sie hätten mir Mitte Dezember per Post einen Brief geschickt,. Dieser kam aber nicht wegen Empfänger verzogen zurück sondern wurde wohl zugestellt. Ist verwunderlich, da ich ja seit 01.11. nicht mehr dort wohne und direkt einen Nachmieter hatte. Witzigerweise haben die es JETZT geschafft mir mal eine Email zu schicken, vorher war dies wohl nicht möglich.
Habe mit Mnet div. Emails hin- und hergeschickt in den letzten Tagen, die letzte Antwort von denen war, dass sie die Sache ja an ein Inkasso Unternehmen übergeben haben und ich jetzt mit denen kommunizieren soll.
Meine Frage jetzt logischerweise an Euch: was soll ich tun? Kann ich etwas tun? Oder muss ich jetzt, ohne jegliche Optionen, >200€ bezahlen?
Hoffe und freue mich auf konstruktives Feedback! Danke!
Also erst mal ist diese Kündigung nicht fristlos, sondern erfolgt, nach einem Grundsatzurteil des BGB, mit einer Frist von 3 Moanten, wärend derer du weiter zu bezahlen hast. Januar 2018 gehört somit noch in dieses Zeitfenster, und du hast dich mit deiner Rückbuchung der fälligen Gebühren selbst in diese Situation gebracht.