Hey wenn man sich bei Vertragsabschluss die kostenlose FritzBox 7412 aussucht soll ja angeblich die Wlan funktion nicht vorhanden sein was das Gerät ja im Normalfall unterstützt. Warum nicht einfach die Offizielle Amv Software verwenden um das Modell auf Original Werkseinstellung zurücksetzen so das die Wlan Funktion standartmässig aktiviert ist und nicht wie vorher von 1&1 softwaremässig deaktiviert wurde? Die FritzBox gibt es doch Gratis zum vertrag dazu ich muss keine Miete Zahlen gehört das gerät dan nicht mir? Ich könnte doch Theoretisch damit machen was ich wollte oder ist das verboten? Ich meine es könnte ja auch passieren dass das Gerät aus Technischen gründen auch nicht funktioniert ( nur mal angenommen ) und man daraufhin die möglichkeit in betracht zieht es selber zu fixen, es an den Pc schliesst die jeweilige offizielle Software des Herstellers installiert und so das Gerät resettet? Kann mir nicht vorstellen dass das irgendwo verboten ist. Es kommt mir halt so vor als das 1&1 versucht durch diese unnötige blockade dem Kunden teurere Mietreseiver zu verkaufen um so jeden Monat 2,99 oder 4,99 mehr zu verdienen. Es ist halt Fakt das die FritzBox 7412 standartmässig Wlan unterstützt.
Es ist eigentlich die gängige Praxis die Original-AVM-Firmware zu flashen um WLAN zu bekommen.
Und du siehst das richtig, 1&1 möchte gerne ihre Mietrouter zu verkaufen, allerdings solltest du nicht vergessen, dass du überhaupt einen Router gratis dazu bekommst, bei anderen Anbietern bekommst du nämlich gar nichts.
@Brennstoff
Bist du dir Sicher, das die Box für 0€ dein Eigentum ist? Könnte auch sein, das sie nur 0€ Miete im Monat kostet aber Eigentum von 1und1 bleibt und man sie nur Kostenlos nutzten kann, so lange der Vertrag läuft?
Habe ich gerade gefunden, “14. Verkauf und Eigentumsübertragung bei Endgeräten
14.1. Ist nichts anderes vereinbart, geht das Eigentum an den Kunden erst mit
vollständiger Leistung des Kaufpreises über. Subventionierte Hardware wird
dem Kunden nur im Zusammenhang mit einer langfristigen Vertragsbeziehung
(Mindestvertragslaufzeit) angeboten. Wird der Vertrag innerhalb der vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit, gleich aus welchen Gründen, beendet, ist 1&1 berechtigt,
subventionierte Hardware zurückzufordern.” ( Veränderungen am Eigentum anderer sind zumindest kritisch. Allerdings kann ich hier nicht erkennen, dass es verboten ist, den Router zu updaten. Ich sehe darin keine Verletzung der AGB von 1&1 den Router mit Software vom offiziellen Hersteller zu updaten. )
Ich besitze die 7412 und WLAN funktioniert ohne Probleme. Auch sonst konnte ich noch keine Einschränkungen feststellen. Hat man wohl erst kürzlich geändert. Im Zweifel kann man die sich auch bei eBay für 5€ holen.
Ich besitze die 7412 und WLAN funktioniert ohne Probleme. Auch sonst konnte ich noch keine Einschränkungen feststellen. Hat man wohl erst kürzlich geändert. Im Zweifel kann man die sich auch bei eBay für 5€ holen.
Na meinem Informationsstand nach ist es so das 1und1 da so nett ist das gleiche Modell auch mit Wlanfunktion anzubieten^^
Ändert anichts an der Tatsache das es auch als reines Kabelmodem angeboten wird und weiterhin gibt o.o
Das mit dem Onlinespeicher ist zufälligerweise richtig und wird dann auch als Erklärung genutzt warum diese monatlichen Kosten