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1und1 Prinzip der Kündigung anwendbar?

3Antworten
  1. #1
    Avatar von HAYABUSA
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    Standard 1und1 Prinzip der Kündigung anwendbar?

    Hallo liebes Forum,

    zunächst meine Situation.

    Ich bin 1und1 Kunde seit 2014. Am 09.03.2019 hatte ich mich dazu entschieden, telefonisch ein neues Produkt (DSL100 FTTB) zu bestellen und die bereits vorgemerkte Kündigung des derzeitigen Vertrages (zum 14.03) aufzuheben. Das neue Produkt wurde dann zum 26.03.2019 geschaltet. In meinem 1und1 Profil steht nun folgendes:

    Aktueller Vertragsbeginn26. März 2019

    Des Weiteren stand in einer Mail von 1und1: Ihr Vertrag hat eine neue Mindestvertragslaufzeit bis zum 25.03.2021

    Da ich nun unzufrieden mit dem Produkt bin, wollte ich von dem 1und1 Prinzip der Kündigung Gebrauch machen. Also innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss ohne Grund kündigen. Laut Profil aktueller Vertragsbeginn 26.03
    Der Herr vom 1und1 Support sagte mir am Telefon, dass dies nicht möglich sei, da es sich nur um eine Tarifänderung handelt und nicht um einen Vertrag als Neukunde.

    Nun zu meiner Frage: Besteht nun der alte Vertrag mit einem neuen Tarif? Müsste nicht dann der "Aktuelle Vertragsbeginn" das Datum des alten Vertrages haben? Ich habe in diversen Foren gelesen, dass ein Tarifwechsel gesetzlich wie ein neuer Vertrag gesehen wird.

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

    Gruß

  2. #2
    Avatar von Hardwaremensch
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    Standard AW: 1und1 Prinzip der Kündigung anwendbar?

    Meiner Ansicht nach ist das dein alter Vertrag. Du hast ja die Kündigung des Vertrags aufgehoben und die Konditionen abgeändert. Die neue Laufzeit beginnt dementsprechend ab dem Datum, an dem das neue Feature geschaltet wurde, und das scheint ja der 26. März gewesen zu sein, da eine Änderung des Vertrages, und um so eine handelt es sich hier ja, einen Neubeginn der Vertragslaufzeit beinhaltet. Man könnte also sagen, dass du zwar den DSL100 FTTH widerrufen kannst, dann müsste aber der alte Status Quo wieder hergestellt werden, und dein Vertrag läuft weiter, so dass du nochmals, allem Anschein nach zum 14.03.2020.

    Noch am Rande: Was du in anderen Foren so alles liest ist irrelevant. Foren dürfen gar keine Rechtsberatung vornehmen, du liest also die Ansichten von Forenteilnehmern. Rechtlich klären kann das nur ein Anwalt/ ein Gericht.

  3. #3
    Avatar von HAYABUSA
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    Standard AW: 1und1 Prinzip der Kündigung anwendbar?

    Hallo Hardwaremensch,

    danke für deine Antwort und deine Einschätzung. Den Status Quo wieder herzustellen ist eine gute Idee!

    Gruß

  4. #4
    Avatar von Hardwaremensch
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    Standard AW: 1und1 Prinzip der Kündigung anwendbar?

    Ja, dann hättest du das, was du zuvor gehabt hast. Immer unter dem Vorbehalt, dass das noch geht, da du ja jetzt allem Anschein nach Glasfaser hast

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