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Widerrechtliche Teilsperre nach § 45k, Abs. 2 TKG

5Antworten
  1. #1
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    Standard Widerrechtliche Teilsperre nach § 45k, Abs. 2 TKG

    Ttrotz bereits bezahlter Rechnungsbeträge erhielt ich gestern eine widerrechtliche Teilsperrung nach § 45k, Abs. 2 TGK. Ich befand mich nicht mit mindestens 75 € in Verzug und diese Sperre wurde mir auch nicht 2 Wochen vorher schriftlich angedroht und dabei auch nicht auf die Möglichkeit Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen.

    Ein Schreiben von 1&1 erhielt ich am 14.05.2019, die Teilsperrung erfolgte gestern am 22.05.2019.

    Trotz Widerspruch und Aufforderung die Sperrung zurückzunehmen, war sie auch heute Morgen noch drin. DSL auf 384 kbit/s gedrosslt, Telefon für ausgehende Anruf aus "Sicherheitsgründen" gesperrt. Ich habe die Angelegenheit auch meinen RA übergeben.

    1&1 verwendet auch Mahnpauschalen, oft 3 € pro Mahnung, die bisher durch entsprechende Gerichtsurteile (Deutscher Verbraucherschutz) untersagt worden sind. Solchen Mahnkosten hatte ich auch widersprochen. Mahnungen erfolgen in der Regel per E-Mail, ohne dass kosten für Papier, Briefumschläge und Porto angefallen wären.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

  2. #2
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    Standard AW: Widerrechtliche Teilsperre nach § 45k, Abs. 2 TKG

    Dann geh halt zum Anwalt, wenn du meinst im Recht zu sein. Nur so eine Sperre kommt normalerweise nicht aus heiterem Himmel, und du sagst über die Vorgeschichte kein Wort.

  3. #3
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    Standard AW: Widerrechtliche Teilsperre nach § 45k, Abs. 2 TKG

    Die Vorgeschichte wurde oben erwähnt. Es ging um Mahnpauschalen für eine angeblich nicht gezahlte Rechnung. Das konnte ich natürlich wiederlegen. Und zudem dürfen für Mahnung, die per E-Mail versendet werden auch keine Mahnkosten erhoben werden. Es entstehen hierbei keine Kosten für Papier, Briefumschlag und Port.

    Die Teilsperre wurde aufgehoben, da ich meinen Rechtsanwalt beauftragt hatte. Also lasst euch nicht von 1&1 in irgendeiner Form einschüchtern! Geht notfalls vor Gericht.

  4. #4
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    Standard AW: Widerrechtliche Teilsperre nach § 45k, Abs. 2 TKG

    Die ganze Vorgeschichte.
    Im Übrigen, Mahnungen bekommen, wahrscheinlich, weil man nicht zahlt und sich dann beschweren, dass man Mahnkosten zahlen soll und dazu noch empfehlen, zum Anwalt zu gehen - das hat schon was an sich.
    Da gibt es einen Ausdruck dafür: Chuzpe

  5. #5
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    Standard AW: Widerrechtliche Teilsperre nach § 45k, Abs. 2 TKG

    Zitat Zitat von Hardwaremensch
    Die ganze Vorgeschichte.
    Im Übrigen, Mahnungen bekommen, wahrscheinlich, weil man nicht zahlt und sich dann beschweren, dass man Mahnkosten zahlen soll und dazu noch empfehlen, zum Anwalt zu gehen - das hat schon was an sich.
    Da gibt es einen Ausdruck dafür: Chuzpe
    Was sollen diese dummen, unqualifizierten Äußerungen?

  6. #6
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    Standard AW: Widerrechtliche Teilsperre nach § 45k, Abs. 2 TKG

    Und was soll dein Gequengle? Du schlägst hier auf und beschwerst dich über das Verhalten von 1&1, die Vorgeschichte hingegen verschweigst du komplett. Du erzählst die Sache hier nur so, dass du im besten Licht dastehst und 1&1 die Bösen sind. Glaubt man dir nicht kommst du mit "dume, unqualifizierte Äußerungen" daher.

    Die Vermutung besteht nunmal, dass du das bist, was man einen säumigen Schuldner nennt. Zahlt nur nach der dritten Mahnung und so ungnädig wie möglich. Kann sein, dass ich mich irre, aber dann kann dir nur dein Anwalt da raushelfen.
    Und meine persönliche Meinung: Irre ich mich nicht, dann hast du es nicht besser verdient. War das jetzt klar und verständlich?

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