Laut https://www.rtr.at/de/tk/FAQIPAdresse hat man ein Recht auf eine kostenlose (dynamische) IP4.
Kennst Du zufällig die Quelle für eine entsprechende EU Vorschrift/-Gesetz dafür?
Wenn es einen Mangel an IPV4-Adressen gibt, kann die EU vorschreiben, was sie will. Das wäre genauso sinnvoll, wie das Recht auf ein Grundstück am Ufer des Starnberger Sees.
Wenn man eine öffentliche IPv4 will, dann sollte man dies bei der Auswahl des Anbieters berücksichtigen.
Allgemein sollte anstatt jeden eine IPv4 zuzusprechen, eine gesetzliche Regelung gemacht werden, dass endlich IPv6 flächendeckend eingeführt werden muss.
Die Frage war schon verständlich. Irgendwann hab ich schon mal Diskussionen zu deinem geteilten Beitrag gelesen und man ist auch auf kein Ergebnis gekommen. Frag doch einfach beim RTR an auf welcher Grundlage ihr Beitrag ist. Die werden dir ja einen Link senden können.
Wie oben geschrieben hab ich mich für einen Anbieter entschieden der mir eine IPv4 direkt ohne Nachfrage gibt. Es gibt hier meines Wissens zwei. Ich war vorher beim rosa Riesen und jetzt beim anderen.
RTR nennt im RTR Netzneutralitätsbericht 2017 EU-Verordnung 2015/2120 vom 25. November 2015, auch bekannt als "Telecom Single Market" Verordnung (TSM-VO), Artikel 3, Absatz 1. Die RTR Interpretation dieser Verordnung ist unzutreffend.
Die Interpretation ist falsch, weil für die Anforderungen, die in Artikel 3, Absatz 1 aufgezählt werden, keine IPv4 Adresse erforderlich ist. Das Protokoll wird auch gar nicht genannt. Alles in dem Absatz geht objektiv mit einer öffentlichen IPv6 Adresse. Die Schlussfolgerung, dass die Kunden einen Anspruch auf eine öffentliche IPv4 Adresse haben, weil sie einen Anspruch auf die in der Verordnung genannten Möglichkeiten haben, ist also unzutreffend.
IPv6-Fähigkeit ist seit RFC 6540 aus dem Jahr 2012, also schon lange vor der Verordnung, als nicht länger optional deklariert. IPv6-Fähigkeit wird nach den Standards, die die technischen Abläufe im Internet regeln, also mittlerweile erwartet. Bekanntlich geht es auch nicht anders, gerade wenn man das, was in der Verordnung gefordert wird, für alle umsetzen möchte. Es ist faktisch nicht möglich, allen Internetanschlüssen mindestens eine öffentliche IPv4 Adresse zuzuteilen. Es gibt einfach zu wenige IPv4 Adressen. Ich alleine habe ein halbes Dutzend gleichzeitig aktive Internetzugänge, aber selbst mit nur einem Zugang pro Person ginge es nicht. Nur mit IPv6 ist der Adressraum groß genug.
Offenbar ist die RTR Interpretation korrekt. (Es gibt sogar ein Urteil dazu.)
In meinem konkreten Fall ist für Anforderungen, die in Artikel 3, Absatz 1 aufgezählt werden, eine IPv4 Adresse erforderlich.
Insofern ist die RTR Interpretation stimmig. Mittlwerweile habe ich auch eine Antwort von denen bekommen, die mit die Hintergründe erläutert hat.
Wie auch immer, Du hast mir sehr geholfen, denn der Entscheidende Hinweis kam von dir.
Na dann erzähl mal, was das für eine Anwendung sein soll, die nur mit IPv4 möglich ist, und was RTR dir erläutert hat. Wenn eine Behörde PI als exakt 3 definiert, will man ja wissen, was die sich dabei denken.
Keine Antwort ist auch eine Antwort. War wohl nur heiße Luft. Diese "I've got mine" Haltung passt aber sehr gut zu jemandem, der meint, er hätte ein Recht auf etwas, das nur für eine kleine Zahl Nutzer überhaupt möglich ist.