Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz haben Sie einen Anspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Telekommunikationsdiensten. Der Anspruch umfasst auch den hierfür notwendigen Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und besteht für Ihre Hauptwohnung oder für Ihren Geschäftsort. Mit dem Anspruch wird das Recht auf eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe verwirklicht.
Zu diesem Mindestangebot zählen:
Sprachkommunikationsdienste, also Telefon,
und ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe