ich habe momentan einen ISDN Anschluss bei der Dt. Telekom und einen Resale DSL Vertrag bei 1&1. Da ich mittlerweile die Möglichkeit habe sowohl Telefon als auch Internet über meinen Kabelprovider IESY zu beziehen, würde ich gerne beides kündigen.
Nun zu meinem Problem:
Aus meinem Telekom Vertrag komme ich ja problemlos innerhalb von 6Tagen raus, aber leider hat sich mein DSL Vertrag bei 1&1 leider vor kurzem automatisch um 1 Jahr verlängert (bis Okt 2007).
Nun habe ich mir die Frage gestellt, was mit meinem DSL Anschluss passiert, wenn ich bei der Telekom mein Festnetz kündige, da ja DSL ohne Festnetz nicht geht. Von der 1&1 Hotline hies es zunächst, dass ihnen das egal ist, und ich die monatlichen Gebühren (19,99€ für DSL 2000+5€ für die Flat) bis Vertragsende voll zahlen muss. Gestern habe ich dann mit einem Mitarbeiter der kaufmännischen Serviceabteilung gesprochen, der meinte, dass ich die 19,99€ Grundgebühr nicht zahlen müsste, da der DSL Anschluss aufgrund meiner Festnetzkündigung automatisch wegfallen würde. Ich hätte somit nur noch monatlich 5€ bis Vertragsende zu zahlen, wozu ich aufgrund der Kostenersparnis durch den Wechsel zu IESY auch bereit wäre. Leider wollte mir der Mitarbeiter keine schriftliche Bestätigung dieser Aussage zukommen lassen, er meinte aber, dass ich mich 100% darauf verlassen könnte.
Nun meine Frage: War von euch schon jemand in dieser Situation, oder hat Ahnung, ob diese Aussage so stimmt. Denn ich habe nämlich keine Lust 1 Jahr lang doppelt zu bezahlen.
wieder erwartend habe ich jetzt doch ein Feedback von 1&1 erhalten, das meine oben stehende Frage zu meiner Zufriedenheit klärt
Da es wahrscheinlich auch den ein oder anderen von euch interessiert, habe ich die Antwort angehängt..
gruß
faulesechs
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Sehr geehrter Herr XXX,
gerne helfen wir Ihnen weiter.
Ihnen wird bei Wegfall von DSL nur die monatliche Gebühr für
den Tarif berechnet, nicht für DSL selbst.
Ja. Das klingt gut. Haste ja noch mal Glück gehabt.
Sind die noch mal in sich gekehrt und haben die Erleuchtung bekommen
das das rechtlich wahrscheinlich auch gar nicht möglich ist.
erst kürzlich hat ein gericht die agbs der t-com zerlegt... in 3 punkten hat sich t-com auf dinge festgesetzt die nichtmal rechtkräftig sind aber seitens der t-com erlaubt wären..... komischer verein diese t-com gesellschaft