Habe eine außerordentliche Kündigung an 1 & 1 geschickt, da ich arbeitslos bin und eine Anstellung (ENDLICH) habe jedoch im Ausland. Habe dies auch erst vor kurzem (Mitte September) erfahren, zu spät um noch vor Ablauf 16-8-06 der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Stillschweigend wurde mein Vertrag verlängert. Und jetzt macht 1 & 1 Ärger, lässt mich nicht raus. Erst zum 16-8-07. Telefonanschluß ist bereits abgemeldet zu Ende des Montas Bestätigung von T-Com liegt bereits vor. Das interessiert von 1 & 1 niemanden. So unprofesssionell wie die arbeiten. Nicht sehr kundenfreundlich. Auf Anfragen per Online über das Kunden-Login erhält man viele Wochen später auf ein und die selbe Anfrage drei verschiedene Antworten. Dort muß ich unter anderem meinen Ausweis kopieren, eine Bestätigung vorlegen das ich im Ausland gebraucht werde usw. Ein anderer meint vor Ende der Mindestvertragslaufzeit komme ich nicht raus.
Da der Telefonanschluß gekündigt ist, ich ohne diesen kein DSL benutzen kann das dürfte doch auch 1 & 1 bekannt sein. Heute erhielt ich auch die Bestätigung per eMail (ich darf per eMail nicht kündigen!!!)das meine Kündigung eingegangen ist, jedoch erst zu Ende der Mindestvertragslaufzeit (bereits das 2. Jahr) am 16-08-2007 gültig wird. Ich sehe nicht ein, daß ich jetzt 10 MOnate je 20,00 € zahle für eine Sache die ich nicht nutzen kann.
Wer kann mir helfen und hat einen Tip. MfG E. Rehn
warum gleich zum Rechtsanwalt????
Meinst Du, der kann Dir helfen? Du hast schließlich einen "Vertrag" geschlossen und was kann jemand anders dafür, dass du ins Ausland ziehst? Was meint denn Dein Vermieter? Sagte er auch, tja, dann hab ich wohl Pech gehabt... muss ich mir wohl nen neuen mieter suchen? Dort hattest Du bestimmt auch gewisse Fristen einzuhalten oder wohnst du noch bei deinen eltern?
Frag doch einfach mal höflich nach, ob nicht irgendne möglichkeit besteht, früher aus dem vertrag zu kommen? Mit ner Abstandszahlung beispielsweise oder ähnliches. Wenn du nachweisen kannst, dass du nicht aus spass ins ausland gehst, sondern aus beruflichen gründen, dann kannst du da bestimmt was machen.
Unter Umständen gibt es schon eine Kulanzregelung!
Ich kenne ein ähnliches Problem von einem Bekannten, der in ein Studentenwohnheim gezogen ist, wo es eine Breitbandanbindung an die UNI-Standleitung gibt. Dort gibt es auch keine Möglichkeit, einen privaten Festnetzanschluß zu erhalten. Der mußte folgendes machen, um aus seinem Vertrag zu kommen (erfolgreich
- Ab- und Anmeldung vom Einwohnermeldeamt
- Immatrikulationsbescheinigung
- Bestätigung der Verwaltung, daß es keine Möglichkeit eines privatanschlusses gibt!
Vielleicht kommt Du mit einer ähnlichen Taktik weiter.