also ich hab gehört das es jetzt neue Sonderkündigungsrechte bei Verträgen gibt.
z.B. Wenn man bei Unternehmen xy einen Vertrag seit 24 Monaten hat (d.h. Mindestvertragslaufzeit ist erfüllt), und nicht rechtzeitig kündigt, war es doch bislang so, das sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr verlängert.
Jetzt soll es aber so sein, das man immer wenn man eine Mindestvertragslaufzeit erfüllt hat, innerhalb von vier Wochen kündigen kann.
Jetzt wäre meine Frage, stimmt das?!
Wenn ja, könnte mir dann jemand von euch vielleicht einen Tip/Link geben wo ich das nachlesen kann?!
Das bedeutet, dass zwei Vertragspartner im Rahmen der sonstigen gesetzlichen Vorschriften miteinander vertraglich vereinbaren können, was sie wollen.
Und genau hier kommen die Vertragslaufzeiten ins Spiel, die frei miteinander vereinbar sind.
Wenn ein Provider 3 Monate Laufzeit anbietet, ein anderer aber 24 Monate, so ist das völlig in Ordnung. Der Kunde, also zweite Vertragspartner kennt die Bedingungen und kann das Angebot nun annehmen oder nicht.
Das Gleiche gilt auch für die Vertragsverlängerung. Ob 1 oder 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden muss, ob die Verlängerung 1 Monat oder 1 Jahr beträgt, alles das kann man in Verträge hineinschreiben.
Ich sehe hier nicht, dass eine Änderung notwendig wäre.
Was allerdings sicherlich häufige notwendig wäre, dass der zukünftige Kunde sich vorher informiert, was er da überhaupt für einen Vertrag abschließt. Hier hilft es ungemein den Vertrag mal durchzulesen!