Kündigungsfrist T-Online

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  1. #1
    Avatar von murphy008
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    Standard Kündigungsfrist T-Online

    Hallo Leute,

    ich bin echt verzweifelt...also ich habe ein T-DSL Anschluss mit Flatrate. Mein Vetrag begann am 17.11.2005. Da ich auf Kabel DEutschland umgestiegen bin, habe ich den Vetrag von T Online zum 17.11.2006 gekündigt!. So mindestvertragslaufzeit von 12 Monate habe ich eingehalten und die Kündigungsfrist von 20 Tagen.

    So jetzt habe ich bei Tonline angerufen und habe nachgefragt warum ich keine Kündigungsbestätigung erhalten habe und die Dame meinte zu mir das der Vertrag sich nun um 12 monate verlängert hat. WIE BITTE?!?!?!? erstmal ein Schock bekommen Sie sagte mir das die kündigungsfrist 3 monate beträgt und das ich zu spät gekündigt habe mhhhh.

    In diesen AGB Heft von der T-Online was ich mit meiner bestellung von modem etc. mitbekommen habe steht 20 TAGE!. Und von 3 Monate hab ich kein wörtchen gelesen....

    So kurz danach habe ich Widerspruch eingelegt und habe klargemacht das die kündigungsfrist sich 20 Tage beträgt. Habe auch eine Kope von der AGB mitgeschickt und das unterstrichen!. So jetzt habe ich gestern ein schreiben erhalten wo drin steht das die Vertragsdauer verlängert hat und das sie die kündigung nicht wahrnehmenkoennen weil die kündigungsfrist 3 monate beträgt. Sie haben mir auch die AGB mitgeschickt und da hab ich auch kein wörtchen ueber 3 monate gelesen.

    ich bin echt verzweifelt weil ich kann nicht 2 provider aufeinmal zahlen.... Wie seht ihr den Fall!??!

    Ich danke für jede hilfreiche antwort

    Gruß Murphy

  2. #2
    Avatar von jubo14
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    jubo14 ist offline

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    Sorry, aber ich finde das in den AGB:
    Mindestvertragslaufzeit
    Vorbehaltlich gesonderter Regelungen in Sondervereinbarungen oder Online-Anzeigen ist der Vertrag auf unbestimmte
    Zeit geschlossen. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Näheres entnehmen Sie bitte Punkt B II 6 der Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen für T-Online Produkte und Tarife.

    Für die Zusatzleistungen FastPath und erhöhter Upstream 384 gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 30 Tagen. Die
    Kündigungsfrist für die schriftliche Kündigung beträgt 6 Werktage. Näheres entnehmen Sie bitte Punkt B II 6 der
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen für T-Online Produkte und Tarife.
    Von 20 Tagen hingegen finde ich nun überhaupt nix.

  3. #3
    Avatar von murphy008
    murphy008 ist offline
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    Mhhh entweder bin ich blind oder ich bin einfach nur dumm....so oft ich mir die AGB anschaue, ich seh nichts von 3 monaten....sodern 20 Tage..kann es sein das sich das erneuert hat "?? ich weiß echt nicht weiter....

    Egal ich werd am montag zu meinem Anwalt gehen und das prüfen lassen... Ich versteh die welt echt nicht mehr

    Wie gesagt sollte ich unrecht haben kann ich T-online trotzdem nicht bezahlen....weil ich fest der meinung wa das es 20 tage waren.

    Und aus dem Vertrag moechte ich ja auch nicht frühzeitig ausscheiden das muss ich ja acuh bezahlen.

    Ich werde einfach meine Rechnungsanschrift ändern

  4. #4
    Avatar von sinus
    sinus ist offline

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    Standard Zu späte Reue

    Egal ich werd am montag zu meinem Anwalt gehen und das prüfen lassen... Ich versteh die welt echt nicht mehr
    Dafür ist es jetzt etwas zu spät. Sei getröstet, Du befindest Dich in guter Gesellschaft derer, die AGBs erst dann lesen, wenn der Zug bereits abgefahren ist.
    Richtig wäre es, eine Lupe zu nehmen und noch vor der Bestellung einer Dienstleistung das Kleingedruckte so lange zu studieren, bis auch die letzte Passage verstanden ist.
    Du wirst an Deinem großzügigen Sponsoring der Telekom festhalten müssen, bis sich der nächstmögliche Kündigungstermin bietet. Ein Anwalt ist teuer und wird Deine Unbedarftheit nicht ausbügeln können. Gehe im Zweifelsfall zur Verbraucherzentrale und lasse Dich dort aufklären. Das kostet nur ca. 15 Euro, also den Gegenwert eines leckeren Gerichts bei Mc Doof und ist gesünder.

  5. #5
    Avatar von akneis
    akneis ist offline

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    Hi,

    bei mir das Gleiche in Grün, nur noch eine Nummer schärfer.
    Um mich wirklich rückzuversichern habe ich die T-Online-Hotline angerufen.
    Dort wurde mir gesagt, dass ich Glück hätte, weil mein Vertrag noch einer derer sei, die 20 tage Kündigungsfrist hätten und dass es ausreiche (der Vertrag hat zum 12.01.06 begonnen), wenn ich bis 09.12.06 kündige.

    Ich also brav die Kündigung gefaxt und direkt online Alice-DSL beauftragt.

    Da ich aber keine Kündigungsbestätigung bekommen habe, habe auch ich mir die Freiheit genommen, nochmals nachzufragen;
    bei dieser Gelegenheit wurde mir dann mitgeteilt, dass das jetzt aber schade ist, weil sich der Vertrag automatisch um ein weiteres jahr verlängert habe, da ich hätte - um die Frist einzuhalten - drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer kündigen müssen.

    Bin ich jetzt wirklich angeschmiert??!?

    Bei mir sind leider umzugsbedingt die AGBs vom Dezember 05 nicht mehr auffindbar. Kann mir jemand einen Scan zur Verfügung stellen? Ich würde das gerne meinem Anwalt übergeben und prüfen, ob mein Rechtsschutz da mitmacht. Bei solchen Praktiken würde ich es wirklich gerne mal drauf ankommen lassen.

    Das blöde ist halt auch, dass ich in Richtung Telekom null Druckmittel in der Hand halte, weil ich ja auch kein Kunde mehr bin...

    Also: Wenn jemand einen Scan der AGBs (die, von denen Murphy auch spricht) hat, wäre ich sehr verbunden. Ich halte Euch natürlich auch auf dem Laufenden!

  6. #6
    Avatar von murphy008
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    Hi Leute,

    Ich habe doch nicht mein Anwalt kontaktiert, denn ich habe leider in dem Heftchen der T-Online AG in der Leistungbeschreibung für 1000,2000 usw gelesen das die Kündigungsfrist 3 Moante beträgt ......Ich weiß zwar immernoch nicht wofür diese 20 Tage Werktage gelten aber ich hab an die Deutsche Telekom ein schreiben gefertigt wo drinne steht das sie mich aus Kulanz aus dem Vertrag entlassen sollen. [ich hab das natürlich ein bisschen Höflicher geschrieben] :P

    Sollte die Antwort negativ ausfallen, so könnte ich dass trotzdem nicht bezahlen. Egal, was soll man machen.

    Man wird aus Fehlern schlauer ;D

    Klug ist nicht der der keine Fehler macht, Klug ist der der Sie korrigiert Lenin ;D

  7. #7
    Avatar von sinus
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    bei mir das Gleiche in Grün, nur noch eine Nummer schärfer.
    Nein, nicht grün wie der bekloppte Grünpapagei, sondern eher Magenta. An Deiner Stelle würde sich mein Gesicht in Richtung dieser Farbskala bewegen.
    Allerdings wundert mich, dass Du Deine Vertragsunterlagen noch nicht gefunden hast. Normalerweise beträgt die Mindestvertragsdauer bei der Telekom für DSL 1 Jahr. Die Kündigungsfrist ist heute 3 Monate. Wird diese Frist nicht eingehalten, könnte dieser AGB Passus gelten:

    Mindestvertragslaufzeit/Vorzeitige Vertragsauflösung
    7.1 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf einer in den LB/PL oder Sondervereinbarung festgelegten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die T-Com nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der T-Com eine angemessen hohe Vergütung für die Nutzung der Hardware sowie einen angemessen Ersatz für die aufgrund der Bereitstellung des DSL-Anschlusses durch die T-Com erbrachten Aufwendungen als Schadensersatz zu zahlen.
    Besonders pikant ist, dass man Dir am Telefon Märchen erzählen kann, ohne dass Du jemals daraus ein Rechtsanspruch ableiten kannst. Aber ich möchte das Messer in der blutenden Wunde nicht noch zusätzlich umdrehen.

    An Deiner Stelle würde ich versuchen, das Dilemma gütlich zu Regeln. Ein Anwalt fördert keine kostengünstige Einigung, sondern eher das Gegenteil. Die Anwaltskosten würden wahrscheinlich höher sein als der mögliche Schadenersatz an Deinen Magenta-Dienstleister, mit dem Du immer noch geschäftlich verbunden bist. Schau Dir im Internet die AGBs an, und Du wirst die Entschädigungsformel finden, die in etwa so aussieht:


    Ersatzansprüche wird nach folgender Berechnungs- grundlage festgelegt: Subventionierte Hardware (z.B. DSL-Modem oder WLAN- Router, Set-Top-Box) – Berechnung des Schadens: Marktpreis (-) subventionierter Preis geteilt durch Mindestvertragszeit, das Ergebnis multipliziert mit der Restvertragslaufzeit.
    Zu den gesuchten AGBs geht es hier: https://www.t-com.de/SCMS_PK_agb_agb%2boverview.page;** sid=6v1oUW0O62loVSiMujRiyUwLIiwmtYmZ9NixplqbuKNV7a lX**
    lzQ=?id=679&char=D

    Damit der Link die Breite des Forums nicht sprengt, habe ich den Link mit ** an 2 Stellen unterbrochen. Link kopieren und Sternchen herauslöschen. Dann funktioniert er.

  8. #8
    Avatar von Snowman
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    Zitat Zitat von sinus
    Zu den gesuchten AGBs geht es hier: https://www.t-com.de/SCMS_PK_agb_agb%2boverview.page;** sid=6v1oUW0O62loVSiMujRiyUwLIiwmtYmZ9NixplqbuKNV7a lX**
    lzQ=?id=679&char=D

    Damit der Link die Breite des Forums nicht sprengt, habe ich den Link mit ** an 2 Stellen unterbrochen. Link kopieren und Sternchen herauslöschen. Dann funktioniert er.
    Hi,

    damit Links nicht das Forum sprengen kann man das so machen :
    Für Dein Beispiel also Link

    p.S. das erlaube ich mir manchmal in anderen Beiträgen auch zu ändern, damit das Forum nicht "gesprengt" wird.

  9. #9
    Avatar von sinus
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    @ Snowman

    Kein Wunder, dass es in Deutschland nicht schneien will.
    Hast nur Zeit für das Forum.. Dennoch schönen Dank für den guten Tipp. Allerdings befürchte ich, dass wenn wieder einmal ein langer Link von mir untergebracht werden soll, ich den guten Ratschlag wegen fortgeschrittenen Alters und beginnender Tüdeligkeit vergessen habe.
    Dann werde ich lange Grübeln, bis ich oben diesen niedlichen Bottom mit der Aufschrift URL endlich wiederfinde.

    Frohes Fest und komme mal vorher in unseren Garten.

  10. #10
    Avatar von akneis
    akneis ist offline

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    Hi Leute,

    klar bin ich mir bewusst, dass man mir am Telefon alles erzählen kann...
    Rein rechtlich wäre das sogar gültig - aber wie kann ich das denn belegen?
    Genau! Gar nicht - und das ärgert mich wie sonstwas.
    Gerade weil ich es hätte besser wissen müssen...

    Wie auch immer - murphy008 könntest Du mir trotzdem irgendwie die AGBs zukommen lassen, die Dir vorliegen?
    Wäre echt super!

    Liebe Grüße!

  11. #11
    Avatar von johann w/o land
    johann w/o land ist offline

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    Standard Kündigungsfrist T-Online

    Sind das die fraglichen (Achtung, beim Link kommt ein PDF mit den AGBs) AGBs? Wenn ja ... dann:
    Die von T-Com bestimmt nicht ganz ungewollte Verwirrung ergibt sich *dann* daraus, dass
    1. T-Online-DSL Kunden vielleicht nicht unbedingt darauf kommen, dass für sie gültige AGBs von der T-Com stammen, und auf den T-Com-Servern zu finden sind.
    2. dass die AGBs, die auf den T-online-Servern zu finden sind. tatsächlich von einer Kündigungsfrist von 20 Tagen sprechen. Diese T-Online Kündigungsfrist bezieht sich meines Wissens jedoch nur auf die Flatrate, nicht auf den DSL-Anschluss an sich. Auf solche Feinheiten muss man aber nicht unbedingt kommen ...

    Wegen AGB-Wirrwarr, verschleierten T-DSL Resales, ziemlich unübersichtlichen und werbeüberfrachteten
    Webauftritten werde ich in gut 13 Monaten (zähneknirsch) der Telekom dann so lange wie möglich komplett den Rücken kehren.

  12. #12
    Avatar von sinus
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    @ johann w/o land

    Wegen AGB-Wirrwarr, verschleierten T-DSL Resales, ziemlich unübersichtlichen und werbeüberfrachteten ...
    Hallo Johann aus dem Wonderland, lies bitte mal die AGB anderer Anbieter oder auch Reseller. Dort sieht es nicht besser aus, eher noch schlimmer. Ein Schelm, der dabei denkt, dass der Kunde mit der Unverständlichkeit über den Tisch gezogen werden soll.

    Bevor man sich vertraglich bindet, sollte man alle für einen Dienst gültigen AGB lesen. Es könnte sonst das böse Erwachen kommen. Einfach abhaken wie das Copyright bei der Installation einer billigen Daddelsoftware? Der falsche Weg! Nur leider haben das die Wenigsten begriffen, wie man auch hier im Forum sieht.
    Leider muss ich eingestehen, dass auch ich Schwierigkeiten hatte, beabsichtigte Vertragsfallen zu erkennen.

    Mein Tipp:

    1. Prüfen, welche echte Geschwindigkeit zur angepriesenen Nominalgeschwindigkeit erreicht werden muss. Was garantiert der Anbieter?
    2. Ab wann beginnt der Vertrag?
    3. Ab wann und wie lange gilt die Rücktrittsfrist?
    4. Wann ist der Vertrag zu kündigen, wenn eine automatische Vertragsverlängerunge verhindert werden soll?
    5. Für welche Fehler übernimmt der DSL-Anbieter die Verantwortung?
    6. Welche Gründe berechtigen zu einer außerordentlichen Kündigung?
    7. Wie lange ist die Mindestvertragsbindung?
    8. Werden die Fristen aller gültigen AGBs, bezogen auf das gewünschte Produkt gleich behandelt?
    9. Ist die Leistung auf mehrere Verträge gesplittet, so dass die Kündigung eines bestimmten Vertrags als Gesamtkündigung nicht ausreicht?

    Sehr schnell wird man an Hand dieser provisorischen Checkliste erkennen, welcher Provider besonders bemüht ist, seine Kunden mit Kleingedruckem und Rechtsanwälten an sich zu binden. Von solchen Hallodris Finger weg!

    Die Reue kommt meistens zu spät.

  13. #13
    Avatar von Serenity
    Serenity ist offline

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    Servus,

    ich hab ebenfalls heute eine echte Hammer Erfahrung mit T-Online ( fälschlicherweise stand hier telekom statt t-online, thx an sinus der mich darauf aufmerksam gemacht hat. Der ganze bericht dreht sich eigentlich um eine "reine" t-online angelegenheit) machen müssen und hoffe das mir jemand von euch einen ratschlag geben kann.
    Ich hatte ende November letzten Jahres einen 1 Jährigen Vertrag bei T-online abgeschlossen (ebenfalls mit Kündigungsfrist 3 Monate vor Vertragsende). Ende August diesen Jahres habe ich diesen dann schriftlich gekündigt und am 5. September eine schriftliche Kündigungsbestätigung bekommen (!!!) in dem der 3.12.2006 (0 uhr) als Kündigungstag genannt wird.
    Nun ich bin ein nicht mehr bei den Eltern wohnender Student und brauche das Internet recht viel zur Arbeit und Recherche. Ich hatte mich daher schon vorher um einen anderen Anbieter (in meinem fall lidl dsl) gekümmert. Bei diesem wurde mir jedoch gesagt das der port zuerst frei geschaltet werden muss bzw meine internet einwahl bei t-online nicht mehr möglich sein dürfte bevor ich mich bei ihnen anmelden könnte. Als also am 4.12 das internet mit t-online (flatrate kunden haben ja normalerweise eine dauerverbindung / mein t-online router der mir bei Vertragsabschluß bereitgestellt wurde hat dies sogar als Standardeinstellung) noch funktioniert hat hab ich mich eigentlich noch nen wenig gefreut da jeder tag der diese provider Wechselaktion weiter in die Weihnachtsferien, die ich zuhause bei meinen Eltern verbringe, eigentlich nur positiv sein konnte, da ich ja eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe.
    Naja da hab ich die Rechnung dann aber wohl im wahrsten sinne des wortes ohne t-online gemacht, denn als ich heute dort angerufen habe um mal nachzufragen ob sie mir vielleicht nicht doch mal die Leitung kappen wollen, hieß es nur das ich den Dienst weiter genutzt hätte und somit eine automatische Verlängerung des Vertrags stattgefunden habe und ich nun noch mal ein Jahr dabei bin.
    Ich bin schier aus den latschen gekippt da ich weder in den AGBs noch in der Kündigungsbestätigung eine entsprechende Passage finde und das ja wohl nicht rechtens sein kann. Leider habe ich keine entsprechende Rechtsschutzversicherung die einen solchen fall abdecken würde was die Sache für mich recht teuer machen würde, oder?
    Kann mir jemand einen rat geben was ich jetzt machen soll. Das ganze kann ja wohl nicht rechtens sein da ich noch immer ungläubig auf meine t-online kündigungsbestätigung starre.

  14. #14
    Avatar von sinus
    sinus ist offline

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    Dein Bericht ist nicht leicht zu verstehen. Wo soll der Lidl-Anschluss laufen? In Deiner neuen Bleibe? Für diesen bräuchtest Du ebenfalls einen Telekom-Anschluss, weil ohne diesen Lidl-DSL nicht einrichtbar ist.
    Also wäre für diesen Fall ein neuer Telefonanschluss von der Telekom einzurichten. Damit wärst Du sowieso wiederum Telekom Kunde.
    Die Telekom wird Deinen Port, der der Telefonnummer zugeordnet ist, nicht so schnell für einen Billigprovider freigeben, jedenfalls garantiert nicht in der Zeit der Klärung der Vertragslage. Wenn Du weitere Fehler machst, kannst Du Dir DSL für lange Zeit abschminken.

    Was hattest Du erwartet, wie die Telekom auf die Weiternutzung des DSL reagiert? Man hat Dir wegen erwiesener Nutzung einfach den Vertrag neu aufleben lassen. Andernfalls hätte man Dir die zusätzliche Nutzungszeit berechnen müssen, aber nicht nach einem Flat-Tarif. Bei einem automatischen Aufschalten durch den PC oder Router, so wie es bei Flat-Nutzern üblich ist, würdest Du bei der zu erwartenden Rechnung ebenfalls aus den Latschen kippen. Du hast die A-Karte!

    Richtig wäre gewesen, sofort nach dem Stichtag jede Verbindung mit Deiner alten Einwahl zu verhindern.

    Sei froh, dass sich die Situation nicht bei dem bekloppten Grünpapagei stellt. Gehe als Büßer zur Telekom, schildere Deine schreckliche Lage und erbitte eine kulante Lösung, basierend auf einem neuen DSL-Vertrag mit der Telekom. Noch hat Lidl nicht geliefert und Du könntest daher eventuell von dem Lidl-Vertrag zurücktreten, je nachdem, wie deren AGB aussieht. Das wäre zumindest eine ganz gute Voraussetzung für ein Gespräch mit der Telekom, das Auge in Auge in einem T-Punkt stattfinden sollte. Den Weg schriftlicher Aktionen kannst Du danach immer noch nutzen, falls erforderlich.

    Eine Rechtsauskunft solltest Du Dir vorher bei einem Anwalt der Verbraucherzentrale (kostet ca. 15 Euro) einholen. Bereite den Besuch gut vor und nimm alle Unterlagen einschliesslich der AGBs mit. Du kannst damit verhindern, dass Du weiteren Unsinn anstellst.

  15. #15
    Avatar von bernd40
    bernd40 ist offline

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    Also, ich hab auch Streß mit T-com / t-online, erst war unser Auftrag (Wechsel von Hansenet) im System nicht auffindbar, wurde dann zu spät ausgeführt, kein DSL mitgeliefert, mußte nachbestellt werden, da ginge dann plötzlich nur noch 3.000 kBit statt vorher angesagten 6.000, undsoweiter. Echt geliefert werden derzeit 2.000. Überlege / recherchiere jetzt Wechsel zu Arcor, und ärgere mich über die Mindestvertragslaufzeiten die bei der Beauftragung nicht angesprochen und auf dem Auftrag bzw. allen mitgegebenen Zetteln nicht irgendwo vermerkt sind. Außerdem natürlich noch über die Telefon 'Flatrate' die nur ins T-com Netz funktioniert.

    Beim Lesen unserer Auftragsbestätigung stoße ich auf folgende Merkwürdigkeit: auf der zweiten Seite steht 'die Mindestvertragslaufzeit für das Standardprodukt call & surf comfort/t-isdn ... frühestens zum Abauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. ...' und im letzten Satz: 'Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.'

    Daraus lese ich daß es einerseits um ein Standardprodukt geht, es bleibt aber offen ob ich ein solches bestellt habe, und andererseits um die Kündigungsfrist für diesen Vertrag, die beträgt demnach einen Monat.

    Wenn jetzt nicht in den AGB's was anderes steht und die AGB's der Auftragsbestätigung vorgehen, was auch wieder in der AB oder im Vertrag stehen müßte, in den AGB's wäre es wirkungslos weil es die Vertragsfreiheit außer Kraft setzt - oh deutsches Recht mit deinen Ecken, Winkeln, Kanten und Nischen - dann müßte ich aus diesem blöden Vertrag noch halbwegs sauber herauskommen.

    Muß man vielleicht noch mal genauer ausarbeiten, sollte aber mit dem richtigen Anwalt durchgehen. Aber Achtung, wenn's 'ne echte Lücke ist - was ich hoffe - dann stopft T-com die umgehend.

    Soweit die Angaben im Vertrag vom Gericht als auslegbar oder doppeldeutig angesehen werden wäre die Richtigkeit der eigenen Auslegung immer von dem zu beweisen der sich darauf beruft, könnte schwierig werden, aber wenn die T-com auf Geld klagt müßte sie beweisen warum die ersten Sätze gelten und der letzte nicht, das wird auch schwierig.

    Nebeninfo von der Arcor Hotline: Kündigung Telefonanschluß geht innerhalb von 6 Werktagen, einerseits hätte die Regulierungsbehörde T-com die Mindestvertragslaufzeit gekippt, andererseits hätte Arcor Verträge mit T-com nach denen das funktoniert. Lediglich t-online müßte man selber kündigen, aber: hab ich mit denen überhaupt einen Vertrag? oder stellen die nur einen Teil der Leistung bereit die T-com mir verkauft? Und wenn für diesen Vertrag die technische Grundlage (T-com Telefonanschluß) entfallen ist und t-online nicht mehr in der Lage ist zu leisten, inwiefern können die dann noch etwas berechnen?

    Wer ansonsten dringend aus einem Vertrag raus will und nicht auf seine Rufnummern angewiesen ist kann auch einfach die Brechstange nehmen und ein paar Monate die Rechnung nicht bezahlen, meist kündigt der rosa Riese dann von alleine.

    Sorry falls ich hier bestehende Infos wiederhole oder Unsinn poste, mußte ich mir grad mal von der Seele schreiben ohne vorher das gesamte Forum zu recherchieren.

    Hoffe Rechtschreibfehler weitgehend vermieden zu haben, wer trotzdem welche findet darf sie behalten.

    Freue mich über inhaltliche Antworten und auch Kritik, nicht! aber über ot-gelaber und Formalismen. Wenn ich hier Mist getippt habe macht es nicht durch Gemäkel noch schlimmer.

  16. #16
    Avatar von sinus
    sinus ist offline

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    Standard Zur Leitungsqualität und zum Vertrag

    da ginge dann plötzlich nur noch 3.000 kBit statt vorher angesagten 6.000, undsoweiter. Echt geliefert werden derzeit 2.000.
    2 Sachen kannst Du machen:

    1. Bei Telekom erfragen, ob demnächst auf 6.000 kBit ausgebaut wird. Als ich im November bestellte, waren wegen älterer Technik nicht mehr als 2.000 drin. Beantragte im T-Punkt Erhöhung auf 6.000. Hier stand diese Geschwindigkeit erst vor 1 Woche zur Verfügung und wurde dann auch sofort geschaltet.

    2. Klären, ob bei der Verkabelung im Haus zusätzliche Probleme durch schlechte Leitungen, miese Dosen oder fehlende Abschlusswiderstände bestehen.

    Arcor würde ebenfalls die Kupferleitung zu Deinem Anschluss nutzen. Erwarte Dir von einem Wechsel keine erdrutschartige Verbesserung.

    auf der zweiten Seite steht 'die Mindestvertragslaufzeit für das Standardprodukt call & surf comfort/t-isdn ... frühestens zum Abauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. ...'
    Die Mindesvertragslaufzeit für dieses Produkt ist 1 Jahr. Nachzulesen auf allen Flyern, die z. Zt. von der Telekom verteilt werden.

    'Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
    Völlig klar, nämlich spätestens 1 Monat vor Beendigung der Mindestvertragslaufzeit. Nach einer automatischen Verlängerung, weil Kündigungstermin verschlafen, wiederum 1 Monat vor Beendigung des neuen Vertragstermins.

    sollte aber mit dem richtigen Anwalt durchgehen.
    Was soll das typisch deutsche Geschrei nach einem Anwalt? Du bist bestimmt schlau genug, selbst Verantwortung zu übernehmen. So schwierig ist der Fall nicht.

    Nebeninfo von der Arcor Hotline: Kündigung Telefonanschluß geht innerhalb von 6 Werktagen, einerseits hätte die Regulierungsbehörde T-com die Mindestvertragslaufzeit gekippt, andererseits hätte Arcor Verträge mit T-com nach denen das funktoniert.
    Wollte mal zu Arcor wechseln. Was mir dort an haarsträubendem Unsinn erzählt wurde, sitzt mir heute noch in den Knochen. Wäre ich auf deren tolle Kündigungsratschläge hereingefallen, säße ich heute ohne DSL und mit riesigen Forderungen des bekloppten Grünpapageien da. Zum Glück hatte ich mein Gehirn noch rechtzeitig eingeschaltet und alle AGBs von vorn bis hinten sorgfältigst studiert.

    Im Gegensatz zu den Verträgen anderer Anbieter kannst Du bereits nach 1 Jahr wechseln. Diese Zeit lässt sich bequem absitzen. Die Falschauskünfte der Telekomiker beruhen wahrscheinlich auf deren strengem Verhältnis zur EDV.
    Die 2000-er Verbindung ist eigentlich recht gut. Auch wenn ich jetzt 6000 habe, bringt es für die normale Nutzung nicht viel. Meist sind die Server der Anbieter nicht schnell genug. Mit der Superleitung heißt es also meistens "schneller warten".

  17. #17
    Avatar von bernd40
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    sinus schrieb:
    > 1. Bei Telekom erfragen, ob demnächst auf 6.000 kBit ausgebaut wird. Als ich im November bestellte, waren wegen älterer Technik nicht mehr als 2.000 drin. Beantragte im T-Punkt Erhöhung auf 6.000. Hier stand diese Geschwindigkeit erst vor 1 Woche zur Verfügung und wurde dann auch sofort geschaltet.

    klemmt nicht an der Leitung, hansenet konnte dadrauf früher auch 6.000 (gemessene), klemmt an der Technik von T-com in der Vermittlungsstelle, der Bandbreite 'nach oben', oder der Absicht uns lieber V-DSL zu verkaufen,

    und:
    > Arcor würde ebenfalls die Kupferleitung zu Deinem Anschluss nutzen. Erwarte Dir von einem Wechsel keine erdrutschartige Verbesserung.

    s.o.

    und:
    > Völlig klar, nämlich spätestens 1 Monat vor Beendigung der Mindestvertragslaufzeit. Nach einer automatischen Verlängerung, weil Kündigungstermin verschlafen, wiederum 1 Monat vor Beendigung des neuen Vertragstermins.

    recht eigenartige Interpretation von 'jederzeit', haben wir in der Schule anders gelernt.

    und auch noch:
    > Wollte mal zu Arcor wechseln. Was mir dort an haarsträubendem Unsinn erzählt wurde, sitzt mir heute noch in den Knochen.

    naja, man würde sich das nach dem Gelaber seitens T-com schon schriftlich bestätigen lassen nicht ... man ist ja lernfähig.

    Wo du so herzhaft die Position des rosa Riesen vertrittst ... gibts da irgendwo Provisionen für positive Öffentlichkeitsarbeit?

    wünsche frohe Weihnachten gehabt zu haben, und 'n guten Rutsch

  18. #18
    Avatar von gladis
    gladis ist offline

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    Standard t-online- Vertrag ohne Telefonanschluß?

    Lediglich t-online müßte man selber kündigen, aber: hab ich mit denen überhaupt einen Vertrag?
    oder stellen die nur einen Teil der Leistung bereit die T-com mir verkauft?

    Und wenn für diesen Vertrag die technische Grundlage (T-com Telefonanschluß) entfallen ist und t-online nicht mehr in der Lage ist zu leisten, inwiefern können die dann noch etwas berechnen? "


    genau diese Frage stelle ich mir im Moment auch.
    Leider hat dazu niemand geantwortet.
    Deshalb frage ich noch einmal nach.

    Kann t-online auf einen Vertrag bestehen, für den die technsichen Grundlagen nicht mehr bestehen?

    Gruß
    gladis:-)

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