NetCologne = unsaubere Geschäftsmethoden !!

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  1. #1
    Avatar von ChrisDragon
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    Standard NetCologne = unsaubere Geschäftsmethoden !!

    Hallo!

    Ich bzw. meine Eltern haben folgendes Problem mit NetCologne:

    Meine Eltern wollten Anfang Dezember den ISDN Zugang (Schülertarif) kündigen. Daraufhin erhielten meine Eltern ein Schreiben von NetCologne, daß sie erst zum Oktober 2007 kündigen könnten, da sie ja erst kürzlich ihren Vertrag auf DSL umgestellt hätten.

    Meine Mutter kann sich lediglich erinnern, dass im September oder Oktober jemand von NetCologne angerufen hätte und sie gefragt habe ob sie ihren Vertrag nicht auf DSL umstellen wolle. Daraufhin hatte meine Mutter ihm gesagt, daß sie keine Ahnung davon hätte und er ihr doch bitte mal Unterlagen zuschicken soll, damit mein Vater oder ich dass mal prüfen könnten.

    Meine Mutter hat bis heute in keinster Weise irgendwelche Unterlagen, Schreiben bzw. die Hardware bekommen. Sie nutzt ihren Telefonanschluss seit Anfang Dezember auch gar nicht mehr.
    Bei der Hotline beruft man sich auf einen gültigen Vertrag und man hätte ja innerhalb von 14 Tagen wieder kündigen können.
    Wie soll das denn gehen, wenn man noch nicht einmal davon weiss, dass man jetzt DSL Kunde ist und auch nicht weiss welchen Vertrag man überhaupt hat?!!

    Weiß einer was man in solch einem Fall tun kann?

    Die Hotline kann man sich schenken, die Dame die, ich dran hatte, hat irgendwann einfach aufgelegt und beim 2. Anruf wurde ich 10 Mal in der Hotline weitergegeben (Die haben sich wohl einen Spaß draus gemacht)

    Gruß

    Chris

  2. #2
    Avatar von TravellingMatt69
    TravellingMatt69 ist offline

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    Gibt es eigentlich nur einen wirksamen Weg:
    Tür auf - ins Auto - ab zum Anwalt.

  3. #3
    Avatar von Mr Paranoia
    Mr Paranoia ist offline

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    ne der anwalt ist teuer, das problem ist das verträge nach dem fernabsatzgesetz schienbar einfach so gemacht werden können, da keine schriftliche vertragsfixierung passiert. erstmal an die rechtsabteilung (per einschreiben!) schreiben, mitteilen, dass keine widerufsbelehrung erfolgte (muss schriftlich geschehen, es zählt der eingang!!!! und darauf verweisen dass die verlängerung widerrufen wird, sollten die sagen es wäre was versandt worden einen beleg anfordern, das können sie nicht... und wenn das nichts nütz, die verbraucherzentrale ist billiger als ein anwalt und schaltet notfalls einen anwalt ein
    einen versuch ist es wert, die frage bleibt nur warum deine eltern einen schülertarif hatten.... sieht komsich aus

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