Nachdem ich meinen im Februar 2004 abgeschlossenen Dsl Vertrag Plus Comfort bei 1 und 1 für Mitte Februar 2007 kündigen wollte verwies mich der Mitarbeiter am Servicetelefon auf die AGB`s wonach der Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden muss und somit erst zum Februar 2008 kündbar wäre. Ein Blick auf die Homepage von 1 & 1 bestätigte die Auffassung des Mitarbeiters, denn dort steht in den ''AGB`s für DSL Anschlüsse'': Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Nun ist es aber so dass in meinen bei Vertragsabschluss erhaltenen AGB`s für ''1 und 1 Internetzugänge'' die Kündigungsfrist folgendermaßen geregelt ist: Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Desweiteren habe ich noch AGB's für den ''1 und 1 DSL – Anschluss'' erhalten in denen die Kündigung so geregelt ist:Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wird. Zudem ist in den AGB`s für den ''1 und 1 DSL – Anschluss'' noch folgendes enthalten: Bei sonstigen Änderungen, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird 1 & 1 den Änderungsvorschlag dem Kunden in Textform mitteilen. Die Zustimmung zu den Änderungen gilt als erteilt, sofern der Kund der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1 & 1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Eine Änderung der AGB's habe ich niemals erhalten. Es kann jedoch sein dass 1 & 1 diese Mitteilungen an meine alte E-mail Adresse von AOL geschickt hat welche beim Antrag angegeben wurde. Dieser Anschluss hat parallel weiterbestanden und wurde erst vor kurzem gekündigt. Er wurde jedoch seit der Einrichtung des DSL Anschlusses nicht mehr genutzt und Auch eine E-mail Adresse wurde bei 1 & 1 neu angelegt. Wie würdet Ihr diesen Sachverhalt bewerten, zu welchem nächstmöglichen Termin kann ich Kündigen? Welche AGB`s sind gültig, wie muss mir 1 & 1 eine Änderungsmitteilung wirksam zustellen? Im voraus besten Dank für eine Antwort.