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Kein DSL seit 14Tagen - kann ich kündigen?

1Antworten
  1. #1
    Avatar von EUCE
    EUCE ist offline
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    Standard Kein DSL seit 14Tagen - kann ich kündigen?

    Moin Leute,

    habe ein kleines *räusper* Problem mit 1&1. Habe irgendwann letzes jahr n Vertrag abgeschlossen - 24Monate Laufzeit - mit DSL + INet Telefonie.

    Bin vor ein paar Wochen Umgezogen - erstmal hat das ewig gedauert bis es in der neuen Wohnung ging - Telekom ist schuld - jaja schon klar

    naja jedenfalls ging das Internet ne knappe Woche -WOW!

    Jetzt geht das ganze schon seit über 14 Tagen nicht.

    Wie siehts aus - hat von euch schon mal jemand erfahrungen damit gemacht?
    Kann ich jetzt vorzeitig aus dem Vertrag raus?
    Laut AGBs muss ich ja eine Frist setzten (2Wochen) und wenn der Fehler dann noch nicht behoben wurde, kann man aus dem Vertrag vorzeitig aussteiegn.

    Auf der anderen Seite schreiben sie in den AGBs was von einer 98%en "Netzgarantie" bei einer Laufzeit von 2 Jahren sind das ganze dann knapp 15 Tage - also morgen!

    Kann ich mich darauf berfuen - kommt man da so "einfach" raus - oder muss man sich da erst einen Anwalt holen?

    ich glaube das Wort mit "A" ist bei denen von 1&1 nicht ganz so beliebt oder?
    Gott segne den Rechtsschutz!

    Also dann - würde mich über eure Erfahrungsberichte freuen!!

  2. #2
    Avatar von 1und1-Sklave
    1und1-Sklave ist offline

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    Standard

    Hallo Euce.

    Du hast zwar das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn der Anbieter in Verzug gerät, das sieht die AGB von 1und1 vor. Abs. 7.4.

    Allerdings musst du schriftlich 1und1 eine Nachfrist setzen. Diese muss mind. 14 Tage sein. Wenn du das bis dato noch nicht getan hast, hast du auch noch keinen Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung wegen Verzug.

    Aus eigener Erfahrung muss ich dir aber sagen, dass die Nachfrist nicht so "ernst" genommen wird und es durchaus dauern kann oder sogar abgelehnt wird. Du musst bedenken, dass zur Zeit einige Kunden Probleme haben und der ISP ziemlich viele Bearbeitungen durchführen muss.

    Wenn du eine Rechtsschutzverischerung hast dann würde ich davon Gebrauch machen.

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