3.9
freenet behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung des freenetKomplett
Dienstes bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen techni-
scher Änderungen an den Anlagen der Betreiber, z.B. Verbesserung des Netzes, Ände-
rungen der Standorte der Anlagen, Anbindungen an das öffentliche Leitungsnetz,
Be-
triebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen
(z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbes-
serten Betrieb der freenetKomplett Dienste erforderlich sind, vor.
Störungen der Übertra-
gungsqualität sind nicht auszuschließen.
Insbesondere übernimmt freenet keine Gewähr
für eine ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen und das jederzeitige Zu-
standekommen von Verbindungen und die konstante Aufrechterhaltung eines bestimm-
ten Datendurchsatzes oder die Datendurchführung über ein bestimmtes Netz. Zeitweilige
Unterbrechung und Beschränkung können sich ebenfalls auch aus Gründen höherer
Gewalt, einschließlich Streiks und Aussperrungen, ergeben. Schadensersatzansprüche
des Kunden sind ausgeschlossen, Ziffer 8 dieser AGB.