haben meinen T-Online Zugang fristgerecht zum 05.02. gekündigt. Bin aber heute am 07.02. immer noch mit t-online online. Mir ging es eigentlich nur um einen schnellen Wechsel, der ja offensichtlich nicht möglich ist.
Jetzt stellt sich mir die Frage muß ich zahlen obwohl ich gekündigt habe?
Die Kündigung liegt schriftlich vor.
Hallo,
ich will nicht den Teufel an die Wand malen, aber so eine Weiternutzung ging in Einzelfällen schon ziemlich nach hinten los.
Ich schlimmsten Fall wird die weitere Nutzung als Verlängerung des Vertrags betrachtet.
Oder Du bezahlst für die zusätzlichen Stunden quasi teures Call by Call.
Wenn die nach Ende der Vertragszeit nicht sofort abschalten, ist das für Dich noch lange keine Berechtigung, den Anschluss einfach weiter zu nutzen.
Kann auch sein, dass nichts passiert, ich würde das aber lieber lassen.
Du solltest auf jeden Fall den T-Online Zugang nicht mehr verwenden, da T-Online sonst denken könnte, du willst den Zugang weiternutzen, da du nach deinem Kündigungstermin den Zugang nochmal genutzt hast.
Naja das ist ja nicht meine Schuld wenn die das nicht auf die Reihe bekommen den Anschluß zu trennen. Es sollte schon so sein das keine Verbindung mehr möglich ist wenn ich zum 5.02. kündige. Das sieht doch danach aus als ob die versuchen sich noch ein hintertürchen offen zuhalten. Naja ich bin froh wenn ich von der Telekom weg bin. Die bekommen so einiges nicht geregelt.
Naja das ist ja nicht meine Schuld wenn die das nicht auf die Reihe bekommen den Anschluß zu trennen. Es sollte schon so sein das keine Verbindung mehr möglich ist wenn ich zum 5.02. kündige.
Du täuscht Dich da gewaltig.
Durch Deine Kündigung erlischt auch Dein Recht auf Nutzung des Anschlusses innerhalb des abgelaufenen Vertags.
Nur, weil die gerade keine Zeit hatten die Leitung zu trennen, heißt das noch lange nicht, dass Du sie nutzen darfst.
Wenn die Deine Weiternutzung z.B. mit einem Zeittarif teuer berechnen, dann kannst Du da kaum etwas dagegen machen.
Du kannst Dich ja nicht darauf berufen, dass Du die Leitung unabsichtlich nutzt, wenn Du selber ein Kündigungsschreiben zum 5.02. aufgesetzt hast.
Also ich kenn solche Fälle, die für die Betroffenen ziemlich teuer wurden, deshalb warne ich Dich nachdrücklich.
Da sollen die mir mal kommen. Ich sollte noch folgendes erwähnen:
Kündigung zum 05.02.07
Rechnung bis zum 13.02.07 abgebucht.
Das ist ja noch so eine Unverschämt, nur weil es bei der Telekom nicht möglich ist anders abzubuchen. Das zuviel bezahlte Geld wird zwar (hoffentlich) zurück gezahlt, aber mir würde die Telekom auch keine Leistung geben wenn ich die Rechung nicht zahlen.
Ich verstehe eins nicht,wenn du gekündigt hast,warum surfst du denn weiterhin mit dem Anschluss??
Man kann der Tcom/online viel vorwerfen,aber wenn du weitersurfst akzeptierst du doch selber deine eigene Kündigung nicht
Das ist ja so,als wenn du dir einen Leihwagen nimmst und wenn die denn nicht zum gegebenen Termin abholen,fährst du einfach noch ein paar Tage damit rum.
Eine sehr fragwürdige Einstellung.
Surf doch einfach mit dem neuen Anbieter,dann kann dir auch keiner einen Vertragsbruch bzw Kündigungsbruch begangen zu haben.
grüße
Dass zunächst der volle Betrag abgezogen und später rückgebucht wird, hat sicher buchungstechnische Gründe, da ist aber nichts einzuwenden, wenn Du das Geld tatsächlich zurück bekommst.
Das ist oft so, wenn zu einem Zeitpunkt mitten im Monat gekündigt wird - ziemlich viele Firmen würden das so machen.
Es gibt auch Verträge, die nur zum Monatsende oder Quartal beendet werden können, insofern ist T-Online da ganz OK.
Wenn Du natürlich jetzt den Anschluss noch nutzt, kann es sein, dass Du auch kein Geld zurück erhältst.
Die Tatsache, dass T-Online die Einwahl noch nicht abgeschaltet hat, berechtigt Dich in keiner Weise dies zu Deinen Gunsten aus zu nutzen.
Da sollen die mir mal kommen.
Hmm, was willst Du da denn machen?
Viel Spass mit dem Anwalt von T-Online.