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Ausstieg bei 1und1 - eine Dokumentation

3Antworten
  1. #1
    Avatar von LudwigNRW
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    Standard Ausstieg bei 1und1 - eine Dokumentation

    Hallo zusammen und herzlichen Dank,
    hier mal eine Zusammenstellung meiner Erlebnisse mit 1und1 bezogen auf die Änderung der Kündigungs-AGB. Ohne Infos aus diesem Forum hätte ich das so nicht durchziehen können.
    Konsequenz: Hart bleiben.


    Fax von mir an 1und1 vom 11.09.2006

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Hiermit kündige ich oben genannten Vertrag fristgemäß zum 30. November 2006.
    Meine Einzugsermächtigung widerrufe ich hiermit zum gleichen Termin.

    Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung.

    Mit freundlichen Grüßen


    Einwurfeinschreiben von mir an 1und1 vom 25.09.2006

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich bislang auf mein Fax vom 11.09.2006 keine Antwort erhalten habe, erhalten Sie es erneut als Anlage und diesmal als Einwurfeinschreiben.


    Mit freundlichen Grüßen


    Auszug aus einer Mail vom 02.10.2006 von 1und1 an mich

    Sehr geehrter Herr,

    mit Bedauern haben wir die Kündigung Ihres Vertrages xyz inklusive des 1&1 DSL-Netzanschlusses (falls im Vertrag enthalten) mit der Kundennummer xyz zur Kenntnis genommen.
    Ihre Kündigung wird nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 01.11.2007 aktiviert.

    Die bis zum Kündigungstermin und der Abschlussrechnung fällig werdenden Nutzungsentgelte werden nach erfolgter Kündigung Ihrem Konto belastet.


    Mail vom 03.10.2006 von mir

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die AGB zum Thema Vertragsende lautete zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses:

    Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wird.

    Eine Änderung der AGB hätten Sie mir schriftlich mitteilen müssen, dies haben Sie nicht getan. Im Rechtsstreit müssten Sie den Zugang dieser schriftlichen Mitteilung bei mir nachweisen.

    Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist mein Vertrag unbefristet geworden, mithin gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Da ich meine Kündigung am 11. September 2006 ausgesprochen habe, endet der Vertrag am 30.11.2006. Sollten Sie eine andere Rechtsauffassung vertreten, müssen sie diese gerichtlich durchsetzen. Die Rechnung für den Monat November 2006, werde ich noch von meinem Konto durch Sie abbuchen lassen. Danach erlischt Ihre Einzugsermächtigung. Jeden weiteren Einzug werde ich stornieren!

    Mit weniger freundlichen Grüßen


    Mail vom 04.10.2006 von 1und1 an mich

    Sehr geehrter Herr,

    gerne helfen wir Ihnen weiter.

    Die Kündigungsfrist für Internetzugangstarife beträgt 2 Monate zum Monatsende.
    Verträge die mit einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen wurden, sind zum Ablauf kündbar.

    Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt verlängert sich der Vertrag.
    Die Vertragsverlängerung beträgt die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit maximal aber ein Jahr.

    Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.

    Mit freundlichen Grüßen

    Technischer Support
    1&1 Internet AG


    Mail vom 04.10.2006 von mir an 1und1

    Sehr geehrter Herr,
    dies mag nach den HEUTE gültigen AGB der Fall sein, jedoch nicht nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.

    Meine Rechtsauffassung habe ich Ihnen in einer vorherigen Mail dargelegt. Ich werde mich so verhalten, wie dargelegt.

    Gruß


    Auszug aus einem Brief von 1und1 an mich vom 09.10.06

    Sehr geehrter Herr,
    mit Bedauern haben wir die Kündigung Ihres Vertrages xyz mit der Kundennummer xyz zur Kenntnis genommen. Ihre Kündigung wird nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 01.11.2007 aktiviert. Die bis zum Kündigungstermin fällig werdenden Nutzungsentgelte (Abschlussrechnung) werden nach erfolgter Kündigung Ihrem Konto belastet.


    Einwurfeinschreiben von mir an 1und1 vom 13.10.2006

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerrufe ich die bestehende Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Mail vom 16.10 von 1und1 an mich

    Sehr geehrter Herr,

    den Widerruf Ihrer Bankeinzugsermächtigung haben wir per heutigem Datum zur Kenntnis genommen.
    Kommende Fälligkeiten möchten Sie bitte unter Angabe Ihrer Kunden- und Vertragsnummer auf unser Geschäftskonto überweisen.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rechnungsstelle
    1&1 Internet AG


    Mail vom 17.10.2006 von 1und1 an mich

    Sehr geehrter Herr,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Bitte schauen Sie im Control-Center unter Leistungen und Preise in Ihre AGB's, dort steht es ausdrücklich geschrieben, dass Sie eine Kündigungsfrist von 60 Tagen haben.
    Da Sie am 01.11.2004 einen Tarifwechsel vorgenommen haben, gelten auch für Sie die neuen AGB's.

    Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.
    Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne nochmals an uns wenden!

    Mit freundlichen Grüßen

    Technischer Support
    1&1 Internet AG


    Mail vom 17.10.2006 von 1und1

    Sehr geehrter Herr,

    Die Kündigung haben wir, gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Ende der Mindestvertragslaufzeit 01.11.2007 hinterlegt.

    Sofern die schriftliche Kündigung nicht bis 60 Tage vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vorliegt, verlängert sich diese um ein weiteres Jahr.

    In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

    7.6
    Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

    Bitte beachten Sie, das wir die Forderungen bis zum Kündigungswirkdatum als berechtigt ansehen.

    Unser Ziel ist dennoch, Sie als 1&1 Kunden zufrieden zu stellen. Daher bieten wir Ihnen an, die Vertragskündigung zum 31.01.2007 statt 01.11.2007 zu hinterlegen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit der Kulanzregelung einverstanden sind.

    Den Widerruf der Einzugsermächtigung haben wir zur Kenntnis genommen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rechnungsstelle
    1&1 Internet AG


    Mail vom 19.10.2006 von mir an 1und1

    Sehr geehrte Frau,
    vielen Dank für Ihr kulantes Angebot, meine Kündigung zum 31.01.2007 zu akzeptieren.

    Dies ist für mich aus folgenden Gründen nicht annehmbar:
    Ich habe am 01.11.2004 einen Tarifwechsel durchgeführt. Damit gelten für mich die an dem Tag gültigen AGB. Die geänderten AGB sind mir nie zugeschickt worden. Bei meiner Kündigung habe ich mich auf die alten AGB berufen und damit der AGB Änderung zu dem Zeitpunkt widersprochen, zu dem sie mir bekannt wurde.

    Die AGB wurden im Mai 2005, also nach meinem Vertragswechsel von

    Alte AGB:
    Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wird.

    auf

    Neue AGB
    Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

    geändert.

    Im Ergebnis heißt das, dass die Klausel mit der Verlängerung um die Mindestvertragslaufzeit erst nach meinem Vertragswechsel in die AGB eingeführt worden ist. Für meine Kündigung ist sie bedeutungslos.

    Zur Erinnerung: Die Einzugsermächtigung ist widerrufen, der Empfang der Widerrufsserklärung wurde mir von Ihrer Rechnungsstelle bestätigt. Wenn Sie also von mir ab Dezember 2006 noch Geld haben wollen, müssen Sie mich verklagen.

    Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt, seiner Voranfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung und einem Telefonat mit einer namenhaften Verbraucherschutzorganisation lasse ich es gerne auf einen Rechtsstreit ankommen, gibt dies doch allen Beteiligten die Möglichkeit ihre Geschäftspraktiken öffentlich zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Mail und Brief von 1und1 an mich vom 29.01.2007

    Mahnung

    Sehr geehrter Herr,
    Vor einigen Tagen haben wir Sie über den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug und damit auf den Außenstand auf Ihrem Kundenkonto hingewiesen. Wir bitten Sie heute nochmals um umgehenden Ausgleich der nachstehend aufgeführten Posten: Beleg Datum Währung Betrag Fälligkeit Mahnstufe EUR 1&1 DSL PLUS COMFORT - GG Summe offener Posten EUR 9,90 Wir bedauern Ihnen heute mitteilen zu müssen, dass wir den Vorgang ohne weitere Benachrichtigung zur Forderungsbeitreibung an unser Inkassobüro oder unseren Rechtsanwalt weiterleiten und unsere Leistung einstellen, sofern wir bis zum 10.02.2007 keinen Zahlungseingang feststellen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten (Gebühren, Verzugszinsen, etc.) müssen dann zusätzlich von Ihnen getragen werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unsere Leistungen einstellen und Ihren 1&1 DSL Anschluss inkl. DSL Internet-Zugang aufkündigen, sofern wir innerhalb von 25 Tagen keine positive Rückmeldung vom zuständigen Inkasso-Unternehmen / Rechtsanwalt erhalten. Wichtiger Hinweis: Dienstleistungssperren und Bearbeitungsgebühren können Sie vermeiden, wenn vor jedem Lastschrifteinzug für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Bankkonto gesorgt ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Rechnungsstelle
    1&1 Internet AG


    Mail vom 30.01.2007 von mir an 1und1

    Sehr geehrte Rechnungsstelle,

    mit Verwunderung habe ich heute von Ihnen eine Mahnung erhalten.

    1. Ich habe den Vertrag mit Einwurfeinschreiben vom 11.09.2006 zum 30.11.2006 gekündigt

    2. Ich habe zum 1.11.2004 einen Vertragswechsel durchgeführt, damit gelten für mich die zu dem Zeitpunkt gültigen AGB. AGB-Änderungen sind mir nicht mitgeteilt worden, folglich habe auch keinen AGB-Änderungen zugestimmt.

    3. Folglich gilt für mich die folgende Kündigungsklausel

    "Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf gekündigt wird."

    4. Die jetzt im CC stehenden AGB sind für mich völlig unerheblich.

    Da ich mich entsprechend der AGB verhalten habe, besteht zwischen uns kein Vertragsverhältnis mehr. Mithin haben Sie keinen Anspruch auf Zahlung. Sehen Sie diese Mail als ein Zeichen des Guten Willens von mir, das Ihnen Kosten und Mühe ersparen soll.

    Ansonsten erwarte ich Ihren gerichtlichen Mahnbescheid, den ich dann (wie auch die bisherigen Unterlagen) an meinen Anwalt zur weiteren Bearbeitung übergeben werde.

    Mit freundlichen Grüßen


    1und1 hat in der Zwischenzeit weiterhin Rechnungen geschickt.


    Mail vom 08.02.2007 von 1und 1

    Sehr geehrter Herr,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Leider wurde Ihre Kündigung nicht korrekt ausgeführt. Die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir ausdrücklich zu entschuldigen. Selbstverständlich haben wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt und die ausstehenden Forderungen storniert.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rechnungsstelle
    1&1 Internet AG


    Abschlussbemerkung: Na also, warum nicht gleich so!

  2. #2
    Avatar von TravellingMatt69
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    Wann werden sich die Leute mal dran gewöhnen, daß auch im digitalen Zeitalter eine Kündigung schriftlich per Einschreiben immer noch das Zuverlässigste ist. Da hättest du dir den ganzen Schrott sparen können.

  3. #3
    Avatar von LudwigNRW
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    Zitat Zitat von TravellingMatt69
    Wann werden sich die Leute mal dran gewöhnen, daß auch im digitalen Zeitalter eine Kündigung schriftlich per Einschreiben immer noch das Zuverlässigste ist. Da hättest du dir den ganzen Schrott sparen können.
    Hi,
    das Theater hat mit der Form der Kündigung nichts zu tun, sondern eher was mit dem Geschäftsgebahren und der Handhabung der AGB durch 1und1.

  4. #4
    Avatar von tuxhunter
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    Diese Gebarden kann ich nur bestätigen. Es war bei mir damals genau so, wie hier geschildert worden ist.
    Nachdem ich aber ebenfalls auf meinen Standpunkt bestanden habe, wurde mir dann aus "Kulanz" der entsprechende Kündigungstermin zugesprochen.

    Aus "Kulanz", sorry aber da muß ich einfach nur lachen. Die wissen genau, das sie es verbockt haben und gerichtlich damit nicht durchkommen.
    Wer also nachweisen kann, das es korrekt ist, sollte sich Rechtsbeistand organisieren und auf seinem Standpunkt bestehen.

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