tag zusammen.
ich hab folgendes problem:
hab mir vor einiger zeit (2-3 monaten) einen 3dsl anschluß bei 1und1 auf den tkom anschluß meines vaters bestellt.
jetzt möchte mein vater gerne einen dsl-anschluß bei einem provider haben, der auch eine telefonflatrate anbieten (ohne voip, da er der geschichte nicht traut).
meine frage:
wie bekomme ich den port meines vaters wieder frei, damit er einen providerwechsell vornehmen kann. ich würde die kosten auch erstmal weiter bezahlen.
wäre vielleicht eine lösung, den telefonanschluß bei tkom zu kündigen, damit der port automatisch frei wird und man einen neuen bekommt?
oder sollte man gleich über einen anwalt klagen, dass mein vater von der bestellung eines dsl anschlußes auf seine telefonleitung nichts wußte, nicht gefragt wurde und ihn nicht haben will?
oder sollte man gleich über einen anwalt klagen, dass mein vater von der bestellung eines dsl anschlußes auf seine telefonleitung nichts wußte, nicht gefragt wurde und ihn nicht haben will?
Ähh - Dein Vater müsste eigentlich gegen DICH klagen, weil DU etwas ohne sein Einverständnis auf seinem Telefonanschluss gemacht hast.
Sehr heikles Thema...
Mit klagen wäre ich hier vorsichtig, da du anscheinend ohne wissen deines Vater gehandelt hast. Das ist in diesem Sinne Betrug. Da kannst du nicht viel machen, sei froh wenn du nicht verklagt wirst.
Du kannst versuchen, mit 1und1 zuverhandeln. Schlag ihnen vor das du die montliche Grundgebühr für die Vertragslaufzeit weiterhin bezahlst und bitte um eine Portfreigabe. Eventuell sind sie kulant und geben den Port frei.
Ansonsten, T-Com kündigen wird teuer da du ja für den neuen Anschluß wieder Anschlußgebühr bezahlen musst... allerdings weiß ich nicht ob du überhaupt kündigen kannst.
Eventuell kannst du ja eine "echte" Telefonflatrate von einem anderen Anbieter zubuchen, wäre vielleicht günstiger als ein neues Komplettpaket.
Für mich bleibt da noch die Frage offen, ob 1und1 im Vertrag nicht nach dem Besitzer des Anschlusses gefragt hat und ob das mit einer Unterschrift unterzeichnet werden musste.
Für mich bleibt da noch die Frage offen, ob 1und1 im Vertrag nicht nach dem Besitzer des Anschlusses gefragt hat und ob das mit einer Unterschrift unterzeichnet werden musste.
Für mich nicht. Denn sowohl in den AGBs, bei der Online-Bestellung und auf den gedruckten Formularen steht eindeutig:
"Auftraggeber muß Anschlußinhaber sein"
Dies wird durch die Unterschrift, bzw. online durch Abschicken der Bestellung bestätigt.
Somit ist es nicht die Schuld von 1&1, auch wenn du der Firma immer mal gerne was schlechtes antun willst, sondern paham hat unrichtige Angaben gemacht, was auf den Straftatsbestand Vortäuschung falscher Tatsachen oder sogar Betrug herausläuft