hier mal eine Frage, die mehr in Richtung Verbraucherrecht geht:
Ich habe vor kurzem meinen Call&Surf Comfort 2000 - Anschluss auf 6000 umgestellt. Am Tag der Auftragsausführung funktionierte dann der DSL-Zugang nicht mehr. Eine Prüfung durch T-Com ergab, dass es sich um eine Störung handelte - nach ein paar Stunden ging es wieder.
Letzten Samstag dann das gleiche Problem - leider war diesmal keiner mehr im Dienst und ich wurde auf Montag vertröstet.
Da ich aber unaufschiebbare Erledigungen zu tätigen hatte (Online-Überweisung, Auktionsgebot, berufliche E-Mail, Geburtstagsglückwunsch), bin ich über mein altes 56er Modem ins Netz gegangen. Dabei entstehen ja Verbindungskosten ausserhalb meiner Flatrate, die mir sicher auch berechnet werden.
Kann man gegen diese Zusatzkosten vorgehen oder steht mir wenigstens eine Rückerstattung der Kosten aus der Nichtverfügbarkeit des DSL-Anschlusses zu? Wer hat da schon Erfahrungen mit gemacht?
Oje, dagegen juristisch vorgehen ist zu aufwendig und mühsam.
Ich würde bei der kostenlosen Hotline (in dem Fall die Nummer für die Rechnungen) anrufen und um eine Vergütung bitten, weil der Ausfall doch sehr lang war.
Das hat bei mir schon einmal funktioniert, weiß aber nicht, wie viel mir dabei erstattet wurde.
lieber auf eine Kulanz Gutschrift hoffen, denn einklagbar werden solche Ausfälle nicht sein. Es werden nämlich keine 100% Verfügbarkeit garantiert, und in den AGB (oder woanders) steht auch genau drin wie lange etwas ausfallen darf, bevor es Schadensersatz gibt.
Ausserdem kann man net etwas zum Privatkundentarif ordern / bezahlen, aber Bedingungen wie ein Geschäftskunde verlangen.
Wie Snowman schon gesagt hat wird dir keine 100 %ige Verfügbarkeit des DSL-Anschlusses angeboten.
Die Verfügbarkeit im Jahresdurchschnitt liegt bei 97 %.
Zudem ist Call&Surf ein Privatkundenprodukt. Hierdurch ergibt sich eine Entstörung innerhalb von 24 Stunden ggf. zum nächsten Arbeitstag.
Auf ein RECHT würde ich nicht pochen, da du nicht im Recht bist.
Auf Kulanzbasis könnte T-Com sich bei freundlicher Nachfrage dazu hinreißen lassen einen gewissen Betrag gutschreiben zu lassen. Meist liegt diese Grenze allerdings bei 15 €. Mehr würde ich in diesem Fall auch nicht machen.
Erst wenn T-Com länger als die Vereinbarten 24 Stunden braucht gibt es festgelegte Entschädigungszahlungen die in den AGB festgelegt sind.
Wenn du Beruflich auf DSL etc. angewiesen bist, dann müsstest du ein Geschäftskundenprodukt wählen.
CallProfiPremium 49,99 € Netto
T-DSL Business 6000 29,90 € Netto
Wenn es nur Peanuts waren, würde ich mir den Stress sparen. Die rechtliche Seite wurde in den anderen Beiträgen bereits umfassend geklärt. Sei ganz leise, so leise wie ein Mäuschen, da Du eindeutig gegen den Call & Surf Vertrag verstößt. Informiere Dich dezent über die Geschäftskunden-Tarife. Dann wirst du über die "verlorenen" Cent nur noch schmunzeln.
Sei ganz leise, so leise wie ein Mäuschen, da Du eindeutig gegen den Call & Surf Vertrag verstößt.
Den Teufel musst Du jetzt auch nicht an die Wand malen.
In den AGB steht:
Die vorgenannten Call & Surf Comfort und Call & Surf Comfort Plus richten sich an Kunden mit privatem Nutzungsprofil.
Privates Nutzungsprofil heißt nicht ausschließlich privat.
Also die werden vermutlich einem Selbständigen oder kleinem Handwerksbetrieb nicht den Anschluss verweigern, schon um ihn als Kunden zu halten. Die nutzen ja die Telefon-Flat auch nicht mehr als so manche Quasselstrippe.
Weiter steht da:
Call & Surf Comfort und Call & Surf Comfort Plus gilt nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsdiensteanbieter und nicht für Anbieter von Massenkommunikationsdiensten, insbesondere Anbieter von Faxbroadcastdiensten, Call-Center- und Telefonmarketing-Leistungen.
Also die großen professoinellen Quasselstrippen wie Callcenter wollen die natürlich nicht auf so einem Tarif haben.
Ansonsten wurde ja schon alles gesagt.
Wer den Service eines Geschäftskundenanschlusses haben will, der darf kein Call & Surf nehmen.
Die vorgenannten Call & Surf Comfort und Call & Surf Comfort Plus richten sich an Kunden mit privatem Nutzungsprofil.
@ GEH Jepp, stimmt, hast Recht! .......
Kann so ausgelegt werden: Ist für Kunden mit vorwiegend privater Nutzung vorgesehen. Das gleiche wurde in den ABG von den Hausjuristen etwas verschroben formuliert.
Ich liebe AGBs! Das Lesen macht mehr Freude als das der Bibel. Allein schon wegen der Schriftgröße. Hier wurde ein Passus mal tolerant und zugunsten des Kunden verfasst.
Ich liebe AGBs! Das Lesen macht mehr Freude als das der Bibel. Allein schon wegen der Schriftgröße.
Hmm, die AGBs als PDF zum Herunterladen sind relativ groß geschreiben.
Mir ist aber gerade klar geworden, dass die Bibel der Vorläufer des Kleingedruckten ist.
Unverständliche Regeln in kleiner Schrift auf dünnem Papier, die Du mit der Lupe interpretieren musst ...