T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage

10Antworten
  1. #1
    Avatar von tuxhunter
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    Standard T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage

    Stillschweigend ändern die großen deutschen Internet-Provider ihren Umgang mit den Verbindungsdaten ihrer Kunden. Offenbar werden vor allem die dynamisch vergebenen IP-Adressen für DSL-Kunden neuerdings schon nach wenigen Tagen wieder gelöscht. Wie heise online erfuhr, laufen Anfragen von

    Strafverfolgern im Falle von Telekom und Arcor bereits ins Leere, wenn Daten verlangt werden, die älter als sieben Tage alt sind.
    Den vollständigen Artikel gibt es hier:
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/85609

    So sind es dann eben nur noch 7 Tage statt 80.....

  2. #2
    Avatar von Cservice
    Cservice

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    Hallo Tux,

    gute Nachrichten für böse Mädchen & Jungs..... aber ob es stimmt...bei Gerüchten ist das ja immer so eine Sache..

    Ich habe aber allerdings auch noch nie gehört, dass Internetkriminelle schonmal wegen der IP überführt wurden, die letzten Fälle zu Kinder****ographie liefen ja auch über Kreditkartenabrechnungen und Summen und nicht über die IP.. rein rechtlich ist es ja auch schwer nur die IP als Beweismittel gelten zu lassen, wenn die vorgefundenen Datenträger kein belastendes Material enthalten, egal ob nun der Schweinkram mit Kindern (was ich absolut verabscheungswürdig finde) oder eben das riesen mp3-Archiv oder rechtsradikale und völkerverhetzende Inhalte..

    BG

  3. #3
    Avatar von max93
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    max93 ist offline

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    Hallo!

    Zitat Zitat von Cservice
    gute Nachrichten für böse Mädchen & Jungs.....
    So würde ich das nicht ausdrücken. Es sind gute Nachrichten für jeden freiheitsliebenden Menschen, der sich sorgen um seine Privatsphäre macht. Das hat mit gut und böse nichts zu tun. Aber da haben wir in den meisten "demokratischen" Staaten dieser Welt bereits verloren. Oder warum sonst muss ich mir als mündiger Bürger vorschreiben lassen, dass ich mich beim Autofahren anzuschnallen habe? Ich bin schon groß, ich kann das Risiko für mich selbst abschätzen! Das kann man auch anders regeln (aber ich glaube, ich schweife ab...).

    Ciao.
    Markus Mann
    ];-)

  4. #4
    Avatar von stefanBLN
    stefanBLN ist offline

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    äähhmm

    nur mal so nebenbei...vor ein paar wochen stand bei heise das dieverse anbieter ÜBERHAUPT nicht speichern...und jetzt auf einmal doch 7 tage? ja was denn nun? überhaupt nicht oder sieben tage. die erzählen doch alle samt schwachsinn. soll die telekomm das doch schriftlich geben das sie nix speichern. ich bin gespannt was die dazu sagen UND was passiert wenn dann doch mal ein richter sagt er möchte die daten haben. mich würde nicht wundern wenn da auf einmal einerm it den daten ankommt

    kennt nicht jemand nen richter der mal so nett wäre zu prüfen ob die daten rausrücken

    mal gucken ob ich dne heise link noch finde...

  5. #5
    Avatar von HeinMück
    HeinMück ist offline

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    Moinsen,

    ich bin zwar kein Richter aber...,

    derzeit ist es für die Strafverfolgungsorgane - nach richtl. Bechluss- kein Problem über die jeweiligen Provider an die zur IP gehörenden Daten , inklusive Nutzernamen, zu gelangen. Es muss halt eine Anzeige (prozessuales Verfahren) bei der Polizei oder StA eingeleitet sein.

    Das mit den 7 Tagen halte ich für eine Ente


    Munter bleiben
    Hein

  6. #6
    Avatar von tuxhunter
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    Schaut ihr mal hier....

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/85864

    Datenschützer hält siebentägige Speicherung von Verbindungsdaten für angemessen

    Gemäß dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist die von der T-Com jetzt praktizierte einwöchige Vorhaltung von Verbindungsdaten bei Flatrates gesetzeskonform und datenschutzverträglich. "Als Aufsichtsbehörde versuchen wir, das geltende Recht bei den Telekommunikationsunternehmen durchzusetzen", erklärte Schaar gegenüber heise online. Das heranzuziehende Telekommunikationsgesetz (TKG) erlaube in den Paragraphen 96, 97 und 100 eine Verwendung von "Verkehrsdaten" zur Entgeltberechnung und zur Missbrauchseingrenzung. Nach Paragraph 109 TKG sei der Anbieter ferner verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz des Netzes gegen unerlaubte Zugriffe beziehungsweise äußere Angriffe zu treffen. "Bei einer

    siebentägigen Frist ist dies genau der Fall", warb Schaar für seinen in Gesprächen mit der Deutschen Telekom durchgesetzten Vorschlag.

  7. #7
    Avatar von HeinMück
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    Moin tux,

    da schau her, grds. Prima Sache, die mir nicht bekannt war DANKE.

    Allerdings können Pol/StA. über §§ 94 , 98 ff. 102 StPO im Ermittlungsverfahren den PC etc. bechlagnahmen und nach gewissen Daten scannen. Natürlich bei dementsprechenden Taten.

    Die Rechtsentwicklung ist da wohl noch nicht am Ende, da ich kein "Internetrechtler" bin, heißt es nur abwarten. Ich informier mich mal beim Kumpel, der sich da besser auskennen sollte.

    Munter bleiben
    u.Gruß Hein

  8. #8
    Avatar von HeinMück
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    Nochmal moin

    @tux,

    ich denke Du hast recht ich bin -dank deines links- schnell fündig geworden u.a. hier

    Es ist umstritten, ob die Staatsanwaltschaft einen formlosen Auskunftsanspruch gegen den Access-Provider gem. § 113 TKG hat oder ob sie einen richterlichen Beschluss gem. §§ 100g, 100h StPO benötigt (vgl. zur Problematik Dietrich, NJW 2006, 809 f.).

    Goile Sache werde ich weiter beobachten

    Tschö Hein

  9. #9
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    Standard gibt was Neues zu dem Thema....

    Bürgerrechtler gegen siebentägige Speicherung von Verbindungsdaten

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert in einem offenen Brief die Entscheidung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, einer einwöchigen Vorhaltung von Verbindungsdaten durch die T-Com zuzustimmen. "Mit großem Erstaunen und einigem Entsetzen haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie die generelle Speicherung von IP-Adressen über das Ende der jeweiligen Verbindung hinaus für die Dauer von sieben Tagen akzeptieren und für rechtskonform halten", heißt es in dem Schreiben. Die Bürgerrechtler warnen, dass mit Hilfe der gespeicherten Daten

    das Nutzungsverhalten sämtlicher Surfer "minutiös" nachvollzogen werden könne.
    Den vollständigen Artikel dazu findet ihr hier....

    https://www.heise.de/newsticker/meldung/86531

  10. #10
    Avatar von Lonivetta
    Lonivetta ist offline

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    Also ich halt das mit den 7 Tage auch für ein Gerücht. Sobald eine Anzeige vorliegt, rückt die Telekom sicherlich kann schnell die entsprechenden Daten raus. Egal ob sie 7 Tage oder 7 Jahre alt sind.

  11. #11
    Avatar von Flat-Liner
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    das sehe ich genauso. die bei der telekom sind doch die ersten die alles offenlegen, wenn das staatsanwalt kommt.

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