T-Online DSL1000 & T-Online dsl flat classic nur gemeins
Ich suche nach Hilfe/Antwort für einen spez. Fall
Ein Bekannter verfügt über folgende Situation:
1x T-Online DSL 1000 Anschluss für ca. 15 EUR
1x T-Online dsl flat classic für ca. 9 EUR
Im August 2006 wechsel zu 1&1 mit einem 6000er Anschluss.
T-Online wurde gleichzeitig gekündigt - läuft noch bis August 2007
Es werden weiterhin nicht nur der Tarif berechnet, sondern auch der physikalische DSL 1000 Anschluss welcher ja nicht mehr vorhanden ist.
Auf dem analogen Tel. Anschluss ist ja jetzt seit Monaten der 6000er geschaltet.
T-Online Kundenservice behauptet es wurde ja in einem Paket bestellt und kann somit auch nicht getrennt gekündigt werden.
Ich sehe ein, dass der Tarif weiter läuft, aber nicht, dass er für einen DSL 1000 Anschluss bezahlen soll welcher nicht mehr existiert.
Warum wechselt man zu einem neuen Anbieter, wenn der alte Vertrag noch nicht abgelaufen ist?
Von 1&1 gab es damals dieses Wechselangebot, das bis zu einer Restlaufzeit von 12 Monaten 1&1 die TARIF Gebühr von T-Online übernimmt, natürlich nicht die DSL Grundgebühr.
Warum wechselt man zu einem neuen Anbieter, wenn der alte Vertrag noch nicht abgelaufen ist?
Von 1&1 gab es damals dieses Wechselangebot, das bis zu einer Restlaufzeit von 12 Monaten 1&1 die TARIF Gebühr von T-Online übernimmt, natürlich nicht die DSL Grundgebühr.
Bei diesem (damaligen) Wechselangebot übernimmt 1&1 nicht die Gebühr von T-Online. Sondern die 1&1-Tarifgebühr wird für diesen Zeitraum nicht berechnet.
Das bedeutet: Du bezahlst T-Online weiter bis zum Vertragsende.
Dass die Grundgebühr weiter bezahlt werden muss, wenn der Anschluss nicht mehr beim Anbieter ist, ist normalerweise nicht üblich. Fakt ist aber auch: Du hast bei T-Online ein Paket bestellt, und musst ein Paket bezahlen. Normalerweise wird bei den meisten Anbietern dann eine Kulanzkündigung für das Teil-Paket/Anschluss akzeptiert. Wenn T-Online sich darauf nicht einlässt ist das sehr bedauerlich. Evtl. mal einen Anwalt befragen, ob das rechtlich haltbar ist.
Evtl. mal einen Anwalt befragen, ob das rechtlich haltbar ist.
Ich glaube, dass da nichts zu machen ist und ich glaube auch nicht, dass andere Anbieter da kulanter sind.
Es besteht im konkreten Fall weder ein Sonderkündigungsrecht noch bestand ein Anlass während der Vertragslaufzeit zu wechseln - außer, dass die Konurrenz biliger ist.
Verträge werden ja mit einer Mindestlaufzeit gemacht, damit die Kunden diese möglichst auch erfüllen.
Ich wundere mich eher, wieso der DSL-Port vor dem August 2007 überhaupt frei gegeben wurde?