Rechtliche Frage: Kündigung der Einzugsermächtigung

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  1. #1
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    Standard Rechtliche Frage: Kündigung der Einzugsermächtigung

    Hallo allerseits,

    wir haben große Probleme mit unserem Provider Callando, und ich wollte hier deshalb Rat suchen.

    Hintergrund: Seit wir im Nov. letzten Jahres zu Callando gewechselt sind, funktioniert DSL teilweise mehrere Stunden pro Tag, teilweise auch mehrere Tage am Stück nicht. Die DSL-Diode am Modem leuchtet rot, es ist keine Verbindung möglich. Auch ein anderes Modem konnte nicht synchronisieren. De facto haben wir keinen funktionierenden DSL-Anschluss.

    Mehrere Störungsmeldungen bei Callando verliefen ergebnislos. Im Gegenteil, nun wollen die uns für 2 Meldungen jeweils 35 Euro berappen mit folgender Begründung:

    Sollte die Fehlerursache jedoch in Ihrem Einflussbereich liegen (bspw. Fehlkonfiguration des PCs, falsche Einstellungen oder sonstige Fehlkonfiguarationen) so werden die Kosten für die Fehlersuche oder Entstörung Ihnen in Rechnung gestellt. Sie erhalten hierzu nach Abschluss der Entstörung dann von uns eine Rechnung.
    Deshalb habe ich hierzu einige Fragen:
    1. Zunächst: Habe ich technisch irgendwas übersehen, dass also der Fehler doch bei mir liegt?
    2. Gibt es in einem so schwerwiegenden Fall von Nicht-Funktionalität die Möglichkeit der fristlosen Kündigung? Gibt es so etwas wie ein Mindestmaß der zu garantierenden Funktionalität?
    3. Ist eine Rechnungsstellung für die Störungsmeldungen seitens Callando rechtens? Die unterstellen ja einfach, die Störung liege in meinem Einflussbereich.
    4. Kann man in einem solchen Fall auf so etwas wie gestörtes Vertrauensverhältnis zw. Anbieter und Kunde plädieren?
    5. Kann ich aufgrund der Situation die Einzugsermächtigung kündigen bzw. eine fristlose Kündigung (z.B. wegen Nicht-Vertragserfüllung) aussprechen?

    Würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, denn momentan geht uns das schon schwer auf die Nerven.

    Viele Grüße
    tempe

  2. #2
    Avatar von scolopender
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    Standard Re: Rechtliche Frage: Kündigung der Einzugsermächtigung

    Zitat Zitat von tempe
    1. Zunächst: Habe ich technisch irgendwas übersehen, dass also der Fehler doch bei mir liegt?
    Da versagt meine Kristallkugel - das ist nicht entgültig auszuschließen.
    Zitat Zitat von tempe
    2. Gibt es in einem so schwerwiegenden Fall von Nicht-Funktionalität die Möglichkeit der fristlosen Kündigung? Gibt es so etwas wie ein Mindestmaß der zu garantierenden Funktionalität?
    Das steht in den AGB bzw. in der Leistungsbeschreibung.
    Zitat Zitat von tempe
    3. Ist eine Rechnungsstellung für die Störungsmeldungen seitens Callando rechtens? Die unterstellen ja einfach, die Störung liege in meinem Einflussbereich.
    Nach deinem Zitat haben "die" nichts unterstellt - nur vorgewarnt (Sollte...).
    Zitat Zitat von tempe
    4. Kann man in einem solchen Fall auf so etwas wie gestörtes Vertrauensverhältnis zw. Anbieter und Kunde plädieren?
    Das mag vorliegen - ist aber m.E. juristisch irrelevant.
    Zitat Zitat von tempe
    5. Kann ich aufgrund der Situation die Einzugsermächtigung kündigen bzw. eine fristlose Kündigung (z.B. wegen Nicht-Vertragserfüllung) aussprechen?
    Das kannst Du - schlimmstenfalls hast Du dann ein Inkassoverfahren am Hals.

    Lies AGB und Leistungsbeschreibung genau durch. Formuliere ein Schreiben, in dem Du eine angemessene Frist (z.B. 14 Tage nach Erhalt) zur Störungsbeseitigung setzt, berufe Dich dabei auf entsprechende Abschnitte von AGB und Leistungsbeschreibung. Drohe Widerruf der Einzugsermächtigung und fristlose Vertragskündigung wegen Nichterfüllung an, falls nach Fristablauf die Störung nicht beseitigt ist. Schicke Dein Schreiben als "Einschreiben mit Rückschein" ab.

    G., -#####o:

  3. #3
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    Ich denke doch mal, das du so klug gewesen bist und deine Verkabelung peinlichst genau überprüft hast, bevor du deinen Provider angerufen hast. gegebenenfalls hilft dir auch folgendes Dokument bei der Überprüfung weiter:
    ftp://software.t-online.de/pub/servi...L/tdsl-hdb.pdf

    Zum Thema Kündigung sieht es so aus, das du deinem Provider eine angemessene Frist setzen mußt die Störung zu beseitigen (vorausgesetzt es liegt definitiv kein Fehler in deiner Verkabelung vor). Die Frist beträgt im allgemeinen 14 Tage. Erst danach kannst du weitere Schritte einleiten.

  4. #4
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    Danke für eure schnellen Antworten!

    1. Ich werde die Verkabelung heute nochmal prüfen. Da das Internet jedoch immer wieder auch mal funktioniert, gehe ich nicht davon aus, dass ich einen Fehler gemacht habe - es sei denn, es wäre ein Wackelkontakt im Kabel.

    2. Eine Frist habe ich denen schon per Fax zukommen lassen. Zählt das auch als offizielles Dokument?

    3. Die AGB lassen leider völlig im Unklaren, inwieweit die Leistung (also DSL) verfügbar sein muss, um von Vertragserfüllung sprechen zu können. Ich dachte, dazu gibt's vielleicht allgemeine Annahmen bzw. gerichtliche Entscheidungen.

    Viele Grüße
    tempe

  5. #5
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    DIe Fristsetzung solltest du per Einschreiben vornehmen. Du hast bei Fax keinen Nachweis, das es jemand erhalten hat.

  6. #6
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    Ich verstehe immer eines nicht, warum man immer so ein Duckmäusertum ausgerechnet gegenüber den Providern an den Tag legt (in jedem normalen Einzelhandel haut doch auch jeder auf den Tisch, wenn die Ware nicht in Ordnung ist und macht seinen Mund auf). Worher kommt nur ausgerechnet hier diese "Kriecherei" und dieses Rumtappsen wie der Storch im Salat? Normalerweise hat man eine TAE-Dose, ordert bei einem Provider und steckt das Zeug nach Anleitung zusammen. Wenn es dann nicht funktioniert, erfüllt der Vertragspartner Callando seine Pflichten nicht. Diese Einschüchterung mit den 35,- Euro ist ja schon sinngemäß die gleiche dumme Androhung, wie man sie haufenweise bei diesen hirnrissigen Abo-Verträgen vorfindet, auf die scharenweise die Kiddies im Internet reinfallen (und nicht nur die...).

    Also: viel mehr Selbstbewußtsein gegenüber diesen Leuten.
    Und: Inkassobüro - ha ha ha, das sind Formbriefe, die nie ein Inkassobüro von innen gesehen haben, sondern nur als totale Einschüchterung dementsprechend als solche aufgemacht werden und somit die Quote für den Provider (leider) erhöhen, doch irgendwie an das Geld zu kommen.

    Gruß
    Stephan

  7. #7
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    Zitat Zitat von swr
    (in jedem normalen Einzelhandel haut doch auch jeder auf den Tisch, wenn die Ware nicht in Ordnung ist und macht seinen Mund auf).
    Da werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Es ist leich, so daherzureden - möchte zu gern sehen, wie Du bei einem Provider (wie Callando) auf den Tisch haust.
    Zitat Zitat von swr
    Diese Einschüchterung mit den 35,- Euro...
    Dergleichen steht auch bei anderen Providern in deren AGB - z.T. ohne Nennung eines exakten Betrags.
    Zitat Zitat von swr
    Und: Inkassobüro - ha ha ha...
    Auch Du must noch lernen, geanu hinzuschauen, was da so steht - ich habe geschrieben Inkassoverfahren...

    G., -#####o:

  8. #8
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    möchte zu gern sehen, wie Du bei einem Provider (wie Callando) auf den Tisch haust.
    Da ist's ja wieder - das "Häschen duck' dich" - Spiel.
    Und wenn die zehnmal ein Inkassoverfahren eröffnen - das kann letztlich jeder Versuchsaffe - kommt's immer darauf an, ob etwas begründet ist oder nicht. Und wenn die Leistung nicht erbracht wird oder wurde (tagelange Nicht-Verfügbarkeit von DSL ist so etwas), dann können die Kopfstand mit ihrem Inkassodruck machen, es wird nicht durchkommen.

    Gruß
    Stephan

  9. #9
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    Zitat Zitat von swr
    Da ist's ja wieder - das "Häschen duck' dich" - Spiel.
    Der große Zampanao - affenstark daherreden, aber selber noch nie gegen einen Provider "gekämpft" haben.

    G., -#####o:

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