Hallo,
hab im Januar mein DSL-Anschluß bei freenet fristgerecht online mit dieser Kündigungspin zu 20.04.2007 gekündigt. Am gleichen Tag habe ich auch bei dieser Kündigungshotline meine Kündigung bestätigen lassen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist erhielt ich nun von freenet einen Brief, das ich meine Kündigung nicht bestätigt hätte und der Vertrag läuft ein weiteres Jahr. Dies habe ich nun schon zweimal reklamiert aber ohne Erfolg. Nun bin ich auch schlauer und würd per Einschreiben kündigen. Diese gesamte Kündigungsseite ist nur mir vorsicht zu genießen! Achtung! Gibt es schon mehr Leute die auf diese Art aufs Kreuz gelegt wurden?
Was kann ich nun machen?
MfG
sepp
ich habe dieses Online-Kündigungtool auch benutzt und gute Erfahrungen gemacht.
Am 19.02.2007 habe ich online meinen Kündigungswunsch zum 17.05.2007 eingegeben.
Diese Seite habe ich mir ausgedruckt und die betreffende Telefonnummer ( 0800 - 3030260 ) angerufen.
Angeblich war an diesem Tag kein Mitarbeiter frei.
Am 21.02.200t startete ich den 2. telefonischen Versuch.
Pin eingegeben - durchgestellt - dem Mitarbeiter meinen Kündigungsgrund genannt.
Dieser Mitarbeiter, ein Herr Holler, teilte mir mit das die Kündigung noch
schriftlich bestätigt wird.
In den folgenden Tagen bekam ich Post von Freenet, die Kündigungsbestätigung.
Somit habe ich jetzt den 17.05.2007 als Kündigungstermin schriftlich bestätigt.
Ach so, diese Kündigungsbestätigung trug das Datum: Kiel, 22. Februar 2007
ich habe dieses Online-Kündigungtool auch benutzt und gute Erfahrungen gemacht.
Schön, dass es auch Leute mit guter Erfahrung gibt - aber ich würde trotzdem nicht zu diesem Verfahren raten.
Die Tatsache, dass es sehr viele Leute mit der Online-Kündigung schlechte Erfahrungen gemacht haben, reicht eigentlich aus, um von diesem Verfahren Abstand zu nehmen.
Wenn Du zu den paar Prozent der Abgezockten gehörst, dann interessiert Dich nämlich nicht, ob dass Du einfach Pech gehabt hast.
In den AGB steht eindeutig, dass die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Die blauäugige Empfehlung von Zwillingspapa ist dem entsprechend zumindest unangebracht.
Ich zitiere die AGB:
8.3 Die Kündigung des Nutzers hat schriftlich (nicht in elektronischer Form) per Post oder
per Telefax zu erfolgen.
Alle anderen Formen der Kündigung müssen vom Provider nicht akzeptiert werden, wobei ich die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein dringend empfehle.
Die blauäugige Empfehlung von Zwillingspapa ist dem entsprechend zumindest unangebracht.
@sinus:
1. Ich habe keine blauäugige Empfehlung gegeben, sondern nur geschildert, wie ich mit diesem Tool umgegangen bin.
2. Die Kündigungsbestätigung habe ich schriftlich in der Hand, also ein Hinweis das es funktionieren könnte.
3. Jeder muss selbst wissen, wie man bei Freenet kündigt und damit Erfolg hat.
Sinus, du solltest deinen Umgangston gegenüber anderen Usern mal etwas überdenken.
Wie sonst sollte man die Aufforderung zu einer groben Fahrlässigkeit im Umgang mit einer durch AGB klar geregelten Geschäftsbeziehung kennzeichnen?
Es kann doch nicht wahr sein, dass eine an den ABGs vorbei geschleuste Kündigung als gangbare Lösung gepriesen wird! Ist Dir klar, welchen Schaden Du mit solchen "Ratschlägen" anrichten kannst?
Der Nächste wird es Dir sicher danken, wenn wegen eines Formfehlers sein ungeliebter Freenet-Vertrag mal eben um 1 Jahr automatisch verlängert wird.