11.4 Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden
vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet,
die die Deutsche Telekom nicht zu vertreten hat, ist der
Kunde verpflichtet, der Deutschen Telekom einen in einer
Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines
Viertels der bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit
zu zahlenden restlichen monatlichen Preise
zu entrichten. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn die Deutsche Telekom einen höheren
oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.