Rechtliche Möglichkeiten?

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  1. #1
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    Standard Rechtliche Möglichkeiten?

    Leider stehe ich mit Rechtsfragen ziemlich auf dem Kriegsfuß und weiß nicht so recht, was da und wie da etwas zu machen ist.

    Ich warte jetzt inzwischen auch schon seit dem 5.1. auf mein Freenet-Komplett6000. Eine schriftliche Beschwerde ist völlig ignoriert und unbeantwortet geblieben. Und wie es telefonisch aussieht, ich glaube, da haben auch schon andere ihren Frust erlebt

    Wenn ich in die allgemeinen Geschäftsbedingungen schaue, dann steht da, daß ich ein Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen habe - d.h. ich bin inzwischen an meinen Antrag vom 5.1. gebunden und kann ihn nicht einfach wieder zurücknehmen, obwohl ein Vertrag noch nicht zustandegekommen ist, weil noch keine Bereitstellung erfogt ist? Lege ich das so richtig aus? Und wenn ich den Antrag jetzt storniere, so kann Freenet dem zustimmen oder auch nicht, richtig? Dafür müßte ich dann aber 190Euro bezahlen

    Habe ich das so richtig verstanden? Wenn ja, ab wann kann man dann noch von einer Zumutbarkeit sprechen, d.h. wie lange muß ich noch auf den Anschluß warten, bevor ich einfach fristlos kündigen kann ohne weitere Kosten? Ein halbes Jahr, ein Jahr?? Schließlich ist es auch unzumutbar, wenn ich jetzt ohne DSL-Provider dastehe, weil ich wegen Freenet meinem bisherigen gekündigt habe - ausgehend von der Versprechung von Freenet innerhalb von ca. 4 Wochen eine Einrichtung vorzunehmen. Was gilt dieses Versprechen rein rechtlich gesehen? Sind 4 Wochen nach einem halben Jahr immer noch 4 Wochen??

    Eine andere Frage: kennt sich jemand mit Sammelklagen aus? Gibt es diese Möglichkeit? Wie wäre es mit einer dicken Klagewelle gegen Freenet? Verärgerung und Verarschung scheint zumindest weiter verbreitet als ich bisher gedacht hatte.

  2. #2
    Avatar von Jan2208
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    Hallo,

    hast du eine Auftragsbestätigung bekommen?

    Wenn du einen Antrag stellst ist das erst mal nur ein Antrag, eine einseitige Sache deinerseits. Erst wenn dir eine Auftragsbestätigung zugestellt wird entsteht durch Antragsannahme ein Vertragsverhältnis. Das Widerrufsrecht besteht auch erst ab Datum Auftragsbestätigung.

    Sollte Freenet dir schon eine Auftragsbestätigung geschickt haben müsste da auch ein Datum stehen zu dem sie ihre Leistungen erbringen. Selbst wenn dort kein Datum steht: Setze Freenet schriftlich (Einschreiben/Rückschein) 14 Tage Frist und kündige an den Vertrag danach wegen Nichterfüllung fristlos zu kündigen.

    Wie aber gesagt: Solltest du noch keine Auftragsbestätigung bekommen haben such dir einfach einen anderen Anbieter. Die Telekom braucht für DSL nur max. 2 Wochen

  3. #3
    Avatar von wernerffm
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    Ja, eine Auftragsbestätigung hatte ich umgehend (da sind die schneller als ein ICE) bekommen und gedacht, na die sind aber schnell!!

    Das ist das Problem, wenn ich fristlos kündige (was ich evtl. machen werde), können die mir dann wirklich keine Kosten mehr anhängen?? Das ist eben die Frage. Wie ich geschildert habe, was in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von 190 Euro steht. Außerdem warte ich dann evtl. bei anderen Anbietern auch ewig

    Und das mit T-Com, da gehe ich bereits aus massiver Verärgerung nicht mehr hin (bzw. endlich weg) Oder was würdest du sagen, wenn du seit jeher bei Telekom (ehemals Deutsche Post) gewesen bist, DSL und ISDN dort bezogen hast (und noch habe, da ja Freenet unfähig ist) und jetzt auch noch zusätzlich T-Com als Internet-Provider nehmen wolltest und sie dir dann sagen: DANKESCHÖN, kostet aber 59 Euro Bearbeitungsgebühr?

    Deswegen, T-COM mag vielleicht der beste Anbieter sein, aber ohne mich in Zukunft!

  4. #4
    Avatar von Cservice
    Cservice

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    Zitat Zitat von Jan2208
    Die Telekom braucht für DSL nur max. 2 Wochen
    Warum sind die bloss so schnell *grins*..

    Zitat Zitat von wernerffm
    DANKESCHÖN, kostet aber 59 Euro Bearbeitungsgebühr?
    Naja bei Call & Surf nicht.

    Also ich würde es auch so tun, wie Jan2208 es vorschlägt, Frist setzen und bei Nichterfüllung fristlos kündigen und unbedingt alles per Einschreiben/Rückschein!

    BG

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