Schwammige Tele-2-Klauseln bei Tel.-Flatrate sind ungültig
Schwammige Tele-2-Klauseln bei Telefonie-Flatrate sind ungültig
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Tele 2 hatte die Kunden in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, die Flatrate nicht über ein "verkehrs- und marktübliches Maß" zu nutzen, dies aber nicht näher definiert. Für den Fall, dass ein Kunde zu viel telefoniert, hatte sich Tele 2 vorbehalten, den Anschluss zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Nach Auffassung des Landgerichts sind diese Klauseln zu schwammig formuliert. Aus ihnen gehe nicht hervor, wie viel der Kunde mit seiner Flatrate tatsächlich telefonieren darf.
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Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/88432